Koalition

Autor: Wilfried Marxer | Stand: 31.12.2011

In der Innenpolitik wird unter Koalition ein Parteienbündnis zwecks Bildung einer gemeinsamen Regierung (Koalitionsregierung) verstanden. Die personellen und sachlichen Grundsätze werden in Koalitionsabsprachen oder schriftlichen Koalitionsvereinbarungen festgehalten.

In Liechtenstein führte das Mehrheitswahlrecht in den innenpolitisch stark belasteten 1930er Jahren zu einer einseitigen politischen Machtverteilung. Der nationalsozialistischen Anschlussgefahr und dem Parteienstreit begegneten die beiden damaligen Parteien, die Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP) und die Vaterländische Union (VU), mit der Bildung einer Koalitionsregierung 1938 und der Einführung des Proporzwahlrechts 1939. Bis zum Einzug der Freien Liste in den Landtag 1993 wurde die Koalition ununterbrochen als Allparteienregierung, 1993–97 als Koalition der beiden mandatsstärksten Parteien (grosse Koalition) geführt. Die mandatsstärkere Partei stellte dabei jeweils den Regierungschef und die Mehrheit der Regierungsmitglieder.

Die Koalition hielt fast sechs Jahrzehnte, da die Minderheitspartei an Machtpositionen, Informationen und Entscheidungen partizipieren wollte, während die Mehrheitspartei vor dem Hintergrund direktdemokratischer Rechte (→ Referendum) und dem Anwesenheitsquorum im Landtag die Einbindung der Opposition suchte. Wegen Stimmenverlusten und Profilierungsproblemen der Minderheitspartei endete die Koalition 1997 mit dem Gang der FBP in die Opposition. Die folgende Alleinregierung der VU wurde 2001 von einer Alleinregierung der FBP abgelöst. Nach den Wahlen von 2005 bildeten die beiden Parteien eine grosse Koalition unter der Führung der FBP.

Mangels starker Opposition im Landtag entwickelte sich in Liechtenstein ein System der sogenannten Koopposition, bei dem die Minderheitspartei der Koalition gleichzeitig eine teiloppositionelle Funktion im Landtag mit dem Ziel der Regierungskontrolle und des Regierungswechsels bei den nächsten Wahlen wahrnimmt. Unter Koopposition wird zudem die regierungsinterne Kontrolle der Ressorttätigkeit der jeweils anderen Partei verstanden.

Die Koalition trug massgeblich zur innenpolitischen Befriedung und zur Herausbildung der Konkordanz bei. Für den Kleinstaat erwies sich die Kräftebündelung, die Ressourcenschonung und die regierungsinterne Politikkontrolle als zweckdienlich. Nachteilig sind die geringe Transparenz, die Machtkonzentration bei wenigen Entscheidungsträgern und die Gefahr von Absprachen und Parteienfilz.

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Koalition», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 9.2.2025.

Medien

Koalitionsvereinbarung für die Mandatsperiode 2009–13 zwischen der Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP) und der Vaterländischen Union (VU) (Parteiarchiv FBP).