Kunst am Bau

Autor: Walter Walch | Stand: 31.12.2011

Architektur und Kunst am Bau sind wichtige Elemente der Kultur. Die künstlerische Ausgestaltung v.a. öffentlicher und repräsentativer Bauwerke wie des Regierungsgebäudes, der Gemeinde- und Rathäuser, der Kirchen und Schulbauten gibt dem kulturellen Verständnis einer Gesellschaft Ausdruck und ist zentraler kulturpolitischer Auftrag. Inhalt und Architektur des Bauwerks bilden idealerweise mit der Kunst am Bau eine Einheit.

Die Integration der Kunst am Bau bei öffentlichen Bauten und Anlagen wurde 1967 durch einen Regierungsbeschluss geregelt, wonach für staatliche Bauten etwa 1 % der Bausumme als Kunstbeitrag einzusetzen ist. Gleiches gilt für subventionierte Bauten der Gemeinden. Das 1990 erlassene Gesetz über die Kulturförderung bestimmt, dass bei Neu- und Umbauten von öffentlichen Gebäuden und Anlagen angemessene Mittel für die künstlerische Gestaltung bereitzustellen sind; die Aufwendungen haben sich an der Bedeutung des Bauwerks und an der Höhe des jeweiligen Bauauftrags zu orientieren, wobei als Richtwert bei Hochbauten 1 % der Baukosten gilt. Je nach Bauwerk und Art der angestrebten künstlerischen Intervention erfolgen Wettbewerbe, Direktaufträge oder Studienaufträge an mehrere Kunstschaffende.

Literatur

  • Kunst am Bau im Fürstentum Liechtenstein, in: Kulturjournal für Liechtenstein, Vorarlberg, Ostschweiz und den Bodenseeraum, Feldkirch Juli/August 1986 (Sonderheft).

Zitierweise

<<Autor>>, «Kunst am Bau», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 7.2.2025.