Landdienst

Autor: Markus Burgmeier | Stand: 31.12.2011

Um den Mangel an landwirtschaftlichen Arbeitskräften zu beheben und im Zug des Mehranbaus die Lebensmittelversorgung in Liechtenstein während des Zweiten Weltkriegs zu gewährleisten, beschloss der Landtag im Februar 1940, für die 18- bis 19-jährigen Burschen (In- und Ausländer) ein «Landjahr» einzuführen. Dieses konnte 1940 und 1941 jedoch nur partiell realisiert werden. 1942 regelte die Regierung den Landdienst (auch «Landjahrdienst» beziehungsweise «Landjahr» genannt) per Verordnung. Prinzipiell waren alle männlichen 17-jährigen Einwohner Liechtensteins dazu verpflichtet, jeweils für eine Anbauperiode (in der Regel von März bis Oktober) landwirtschaftlichen Arbeitsdienst zu leisten, es gab aber Ausnahmen. 1942 richteten die Pfadfinder einen eigenen Arbeitsdienst zur Unterstützung von Landwirten ein. Am 2.3.1943 wurden mittels Verordnung zusätzlich sämtliche in Liechtenstein wohnhaften Männer und Frauen zwischen 16 und 60 Jahren der Arbeitsdienstpflicht unterstellt, sie konnten bei Bedarf aufgeboten werden, was aber nur teilweise geschah. Von Mai bis Oktober 1943 zum Beispiel leisteten neben den männlichen Jugendlichen des Jahrgangs 1926 insgesamt 75 Personen zusammen 671 Tage Landdienst; 1944 absolvierten gut 100 landjahrpflichtige Burschen des Jahrgangs 1927 ihren sechsmonatigen Einsatz. Am 24.2.1947 hob der Landtag die bei den Betroffenen häufig unbeliebte Landdienst- und die allgemeine Arbeitsdienstpflicht auf. Beide Formen der öffentlichen Arbeitspflicht hatten Vorbilder in Nachbarländern.

Quellen

  • Rechenschafts-Bericht der fürstlichen Regierung an den hohen Landtag, Vaduz 1939–1947.

Literatur

  • Peter Geiger: Kriegszeit. Liechtenstein 1939 bis 1945, 2 Bände, Vaduz/Zürich 2010.

Zitierweise

<<Autor>>, «Landdienst», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 7.2.2025.