
Landesinstitute
Autor: Wilfried Marxer | Stand: 31.12.2011
Landesinstitute sind öffentliche Einrichtungen des Landes Liechtenstein mit spezifischem Aufgabenbereich. Seit 1964 ist in der liechtensteinischen Verfassung die Möglichkeit verankert, zur Besorgung wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Aufgaben Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts durch Gesetz zu errichten. Zweck der Landesinstitute ist die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen, die von privater Seite nicht erbracht werden können (fehlendes Kapital, Risiko, fehlende Rechtsgrundlage, defizitäre Sparte) oder aus politischen Gründen nicht der Privatinitiative überlassen werden (Staatskontrolle, Versorgungssicherheit, Ressourcenknappheit). Landesinstitute unterstehen der Oberaufsicht der Regierung; die Stiftungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsräte werden von der Regierung gewählt. Dennoch können Landesinstitute selbständiger und flexibler agieren als Verwaltungsstellen. Diese Vorteile wirken nach innen (unter anderem Personalpolitik, Gehälter, Organisationsstruktur, Budgetierung, Kommunikation) wie nach aussen (unter anderem Strategieentscheide, Preispolitik, Kreditbeschaffung, Spenden, Kooperationen).
Landesinstitute können als unselbständige öffentliche Unternehmungen der Landesverwaltung eingegliedert sein, was zum Beispiel 1861–1923 bei der Liechtensteinischen Landesbank der Fall war. In der Regel haben Landesinstitute jedoch eine eigene Rechtspersönlichkeit. Bei selbständigen öffentlichen Unternehmungen wird meist die Form der öffentlich-rechtlichen Anstalt oder Stiftung gewählt. Seit der Liberalisierung und (Teil-)Privatisierung von Landesinstituten gegen Ende des 20. Jahrhunderts gibt es auch die öffentliche Unternehmung in privatrechtlicher Form.
Literatur
- Nicolaus Voigt: Selbständige öffentlichrechtliche Anstalten und selbständige öffentlichrechtliche Stiftungen des Fürstentums Liechtenstein, 1976.
- Staatskalender, Herausgeberin Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Vaduz 1965–.
Zitierweise
<<Autor>>, «Landesinstitute», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 8.2.2025.