
Landesverwaltung
Autor: Paul Vogt | Stand: 31.12.2011
Die Landesverwaltung im engeren Sinn umfasst die Amtsstellen und Kommissionen, welche die Regierung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Zu ihrer Tätigkeit gehören besonders die Anwendung und der Vollzug der Gesetze und Vorschriften.
In Liechtenstein nahm bis Anfang des 19. Jahrhunderts das Oberamt als einzige Landesbehörde sämtliche Verwaltungsaufgaben wahr. Im 19. Jahrhundert entwickelte sich eine weisungsgebundene Organisation, bei der einzelne Amtsstellen dem Oberamt beziehungsweise seit 1862 der Regierung unterstellt waren. Bis 1921 war die Landesverwaltung mit der fürstlichen Domäne beziehungsweise Rentenverwaltung verflochten: Die fürstlichen Beamten waren teilweise auch Staatsbeamten und wurden deshalb teilweise sowohl aus der Staatskasse wie aus den Renten besoldet. Die Trennung der Domänenverwaltung von der Landesverwaltung verlief über mehrere Stufen: Ab 1844 wurden die landschaftlichen Rechnungsbücher von den Rentamtsbüchern getrennt geführt, der Landeskassenverwalter war aber für beide Rechnungen zuständig. 1920 leistete die fürstliche Rentkasse noch Beiträge an sechs Staatsangestellte. Der letzte Trennungsschritt erfolgte 1947, als die Besoldung des Landesforstmeisters vollständig vom Land übernommen wurde.
Die von der Landesverwaltung wahrgenommenen Aufgaben spiegeln sich in den Amts- beziehungsweise Funktionsbezeichnungen. Um 1800 nahmen in Vaduz ein Landvogt, ein Rentmeister, ein Amtsschreiber und ein Amtsbote hoheitliche Aufgaben war, zusätzlich gab es verschiedene fürstliche Diener. Der Landesphysikus (→ Gesundheitswesen) erhielt ein Wartegeld. Bemerkenswert ist, wie früh Liechtenstein gezwungen war, sich zur Selbstbehauptung aussenpolitisch durch Gesandte vertreten zu lassen (1806–15 beim Rheinbund, 1818–66 beim Deutschen Bund). 1808 wurde ein Grundbuch-Führer angestellt. Die Funktion des Försters oblag von alters her dem Jäger. Welche Bedeutung die Hofkanzlei in Wien dem Forstwesen zumass, zeigte sich 1837, als ein qualifizierter Waldbereiter nach Vaduz versetzt wurde. Der Begriff Wald- beziehungsweise Forstamt wurde seit 1840 als Amtsbezeichnung verwendet. Ab 1843 befindet sich auch ein Landestierarzt in den Besoldungslisten. Als Sicherheitsorgane wirkten drei bis vier Polizeimänner und «Invalidensoldaten» (→ Polizei).
Seit der Verfassung von 1862 war für die Rechtsprechung nicht mehr der Landesverweser, sondern ein Landrichter zuständig, der bis 1871 zudem zahlreiche Verwaltungsaufgaben (vor allem mit polizeilichem Charakter) wahrzunehmen hatte. Erst 1871 erfolgte die völlige Trennung der Justiz (→ Gerichtswesen) von der Verwaltung. 1871 wurden drei Landweibel eingestellt – dieser Begriff war seit Anfang 19. Jahrhundert nicht mehr verwendet worden (→ Weibel). Folgende Beamte hatten gemäss Amtsinstruktion von 1862 einen unkündbaren Status: Kassenverwalter, Landestechniker, Landesforstbeamte, Schulkommissär, Landesphysikus und Landestierarzt. Damit sind auch die wichtigsten Funktionen der Landesverwaltung aufgezählt. Der Wunsch nach der Einrichtung eines Bauamts fand in Wien kein Verständnis. Die baulichen Tätigkeiten wurden von den Offizieren des Kontingents (→ Militär) geleitet, nach dessen Auflösung 1868 vom sogenannten Landestechniker. Ab 1924 wurde der Begriff «Bauamt» verwendet. Auch die 1861 gegründete Sparkassa war bis 1923 der Landesverwaltung angegliedert (→ Liechtensteinische Landesbank). Das Schulwesen unterstand bis 1972 dem der Regierung neben-, nicht untergeordneten Landesschulrat. Der Schulkommissär war bis 1970 ein Geistlicher, der nicht die Stellung eines Landesangestellten hatte. Bis zum Ersten Weltkrieg entstanden noch die Stellen eines Geometers (1903) und eines nebenamtlichen Staatsanwalts (1914).
Wie einfach die Landesverwaltung nach der Verfassung von 1921 gedacht war, zeigt sich in den einschlägigen Bestimmungen: Die «gesamte Landesverwaltung mit Ausnahme der Schulangelegenheiten» wurde der Kollegialregierung übertragen (Art. 78 LV). Zur Besorgung der Geschäfte wurden ihr der Regierungssekretär, der Kassenverwalter und der Landestechniker sowie die erforderlichen Kanzleifunktionäre als besoldete Berufsbeamte unterstellt. Für die übrigen Geschäfte (namentlich im Sanitäts-, Veterinär- und Forstdienst) sollten «im Einvernehmen mit dem Landtage Fachleute gegen zu vereinbarende Entlohnung» bestellt werden (Art. 83 LV).
Trotz eines solchen Sparwillens wurden 1919 Gesandtschaften in Wien (1919–21) und Bern (1919–33) errichtet. 1922 folgte die «Briefmarkenverschleissstelle» (zunächst nebenamtlich, ab 1938 als eigenständige Stelle). Wie diese diente auch die Schaffung einer selbständigen Steuerverwaltung (1923) der Sicherung der Staatsfinanzen. 1926 wurde das vom Landrichter geleitete Handelsregister eingeführt, 1931 das Arbeitsamt. 1933 ersetzte ein Sicherheitskorps die Landweibel (1989 in Landespolizei umbenannt). Der Zweite Weltkrieg machte die Schaffung einer «Zentralstelle für Kriegswirtschaft» (auch Kriegswirtschaftsamt oder Kriegsernährungsamt) nötig, die 1948 aufgelassen wurde. Ab 1941 bestand eine Tuberkulosenstelle.
War die Landesverwaltung bis zum Zweiten Weltkrieg dadurch gekennzeichnet, dass kaum ein Amt mehrere Angestellte beschäftigte (und wenn, dann meist nur Hilfspersonal) und viele Aufgaben von der Regierungskanzlei oder ab 1933 vom Sicherheitskorps wahrgenommen wurden, so wuchs die Zahl der Ämter nach dem Kriegsende kontinuierlich an. Dieses Wachstum war einerseits auf einen ordnungspolitischen Nachholbedarf zurückzuführen, andererseits auf den Ausbau des Leistungs- und Wohlfahrtsstaats. 1947 wurde das Forstamt definitiv von der Domänenverwaltung abgelöst und als staatliches Amt eingerichtet (1996 in Amt für Wald, Natur und Landschaft umbenannt). Ebenfalls 1947 wurden die Fremdenpolizei und das Passbüro (ab 1975 Passamt) aus der Regierungskanzlei herausgelöst. Diese Ämter, die personell von Anfang an verflochten waren, sind seit 1999 auch formell im Ausländer- und Passamt zusammengeführt. Nach der Auflösung der Zentralstelle für Kriegswirtschaft wurde 1948 die Motorfahrzeugkontrolle verselbständigt. Aus der 1949 geschaffenen Landwirtschaftlichen Beratungsstelle wurde 1973 das Landwirtschaftsamt und aus dem 1943 beim Sicherheitskorps ins Leben gerufenen vollamtlichen «Lebensmittelinspektorat» 1950 das Amt für Lebensmittelkontrolle.
In den 1950er Jahren entstanden keine neuen Ämter. Die Eigenheimförderungsstelle (1958) war (wie die Stipendienstelle) zunächst der AHV angeschlossen und erst ab 1977 als Beratungsstelle für Wohnbauförderung verselbständigt (2000 Amt für Wohnungswesen). Das Amt für Gewässerschutz wurde 1959 bei der Landwirtschaftlichen Beratungsstelle eingerichtet und 1975 organisatorisch abgetrennt (1996 Amt für Umweltschutz). 1960 folgte der Pressedienst (1962 Presse- und Informationsstelle, 1978 Presse- und Informationsamt) und 1961 das Landesarchiv (→ Archive). In das 1963 geschaffene Amt für Industrie und Gewerbe (1973 Amt für Volkswirtschaft) wurde 1974 das Arbeitsamt und 1975 das Amt für Statistik integriert. 1965 entstand die Berufsberatungsstelle (bereits 1947 im Nebenamt, 2006 mit dem Amt für Berufsbildung vereinigt) und 1966 das Jugend- und Fürsorgeamt (1976 aufgeteilt, 1992 wieder zum Amt für Soziale Dienste zusammengeführt). Die Aufgaben des Landestierarztes wurden 1966 dem neu geschaffenen Veterinäramt übertragen, das personell mit dem Amt für Lebensmittelkontrolle verbunden war. Diese beiden Ämter bilden seit 1999 das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen. Das Amt für Briefmarkengestaltung wurde 1967 aus der Postwertzeichenstelle herausgelöst (beide 2005 in die Post AG integriert). 1968 erfolgte beim Hochbauamt die Einrichtung einer Stabsstelle für Landesplanung.
Ab 1970 waren auch die vermehrten aussenpolitischen Aktivitäten und Verpflichtungen eine Wachstumsursache. So wurde 1970 die Dienststelle für Integrationsfragen geschaffen (ab 1972 Amt für Internationale Beziehungen, seit 1987 Amt für Auswärtige Angelegenheiten). Verschiedene Organisationsanalysen führten 1970 zur Bildung einer Dienststelle für Personal- und Organisationswesen (1976 Amt für Personal und Organisation). Im Rahmen einer umfassenden Schulreform wurde 1972 der Landesschulrat abgeschafft und das Schulamt gegründet. Weitere neue Ämter der 1970er Jahre sind: 1971 Dienststelle für Zivilschutz und Kriegsvorsorge (1978 Amt für Zivilschutz und Landesversorgung), 1974 Finanzkontrolle und Stabsstelle Finanzen, 1974 Zivilstandsamt, 1976 Amt für Berufsbildung, 1976 Beratungs- und Beschwerdestelle, 1977 Sozial- und Präventivmedizinische Dienststelle (bis 2003), 1978 Dienststelle für Post- und Fernmeldewesen (bis 2000).
In den 1980er Jahren ist vor allem die Auftrennung des Landesbauamts in das Hoch- und das Tiefbauamt sowie in die Bauadministration (1986) zu nennen. 1983 wurde die Stabsstelle Protokoll (2006 in das Amt für Auswärtige Angelegenheiten integriert) und 1984 die Dienststelle für Jugend und Sport (ab 2000 nur noch Dienststelle für Sport) geschaffen, 1987 der Rechtsdienst verselbständigt. Im Sinn der Gewaltenteilung bildete die Schaffung eines selbständigen Landtagssekretariats (1989) einen Meilenstein.
Der EWR-Beitritt (1995) bewirkte einerseits, dass viele Ämter zusätzliche Aufgaben erhielten, andererseits wurde die Schaffung neuer Amtsstellen notwendig: 1995 Amt für Zollwesen (2006 Amt für Handel und Transport) und Stabsstelle EWR, 1999 Amt für Kommunikation. 1996 entstand das Gleichstellungsbüro, das 2004 zur Stabsstelle für Chancengleichheit ausgebaut wurde. Als Folge der sogenannten Finanzplatzkrise wurde 1999 die Dienststelle für Bankenaufsicht (bestehend seit 1993) in ein Amt für Finanzdienstleistungen umgewandelt. 2000 folgte die Stabsstelle Financial Intelligence Unit, 2001 die Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Stabsstelle für Sorgfaltspflichten. Die Aufsichtsbehörden (Amt für Finanzdienstleistungen, Stabsstelle für Sorgfaltspflicht und Versicherungsaufsicht) wurden 2005 in eine neue, unabhängige Finanzmarktaufsicht (FMA) integriert. Seit 2000 sind das Grundbuchamt und das Handelsregister im Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt zusammengelegt. Schliesslich ist die Schaffung der Stabsstellen für Kulturfragen (1999), für Datenschutz (2002) und für das öffentliche Auftragswesen (2003) zu erwähnen. Zur Pflege der bi- und multilateralen Beziehungen wurden ab 1944 nach und nach diplomatische Auslandsvertretungen in Bern, Strassburg, New York, Genf, Brüssel, Wien, Berlin und Washington eingerichtet.
Wichtige staatliche Aufgaben wurden und werden aufgrund von Verträgen auch ausserhalb der Landesverwaltung wahrgenommen, so zum Beispiel die Zollverwaltung 1852–1919 durch österreichische, seit 1924 durch schweizerische Behörden (→ Zollwesen). Typisch für die Landesverwaltung war, dass viele Aufgaben seit 1862 an Kommissionen übertragen wurden. Die Kirche beziehungsweise Geistlichkeit hatte nicht nur im Schulwesen einen dominierenden Einfluss, sondern besorgte auch bis 1974 im staatlichen Auftrag das Zivilstandswesen. Beispiele für die Privatisierung ursprünglicher staatlicher Leistungen sind Post, Telekommunikation und Vermessung. Nicht Teil der Landesverwaltung, aber ebenfalls öffentliche Einrichtungen des Landes Liechtenstein sind die vor allem im wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Bereich tätigen Landesinstitute.
Die meisten Aufgaben der Landesverwaltung sind in Spezialgesetzen und Verordnungen umschrieben. Allgemeine rechtliche Bestimmungen enthalten neben der Verfassung das Landesverwaltungspflegegesetz (1922), das Verwaltungsorganisationsgesetz (1973) und der Ämterplan. Der Artikel 78 LV, wonach die «gesamte Landesverwaltung» von der Regierung zu besorgen war, wurde 1964 dahingehend abgeändert, dass durch Gesetz bestimmte Aufgaben an Amtsstellen, Kommissionen oder Körperschaften übertragen werden können.
Seit dem Zweiten Weltkrieg ist es immer wieder zu Diskussionen über die Notwendigkeit von grundlegenden Verwaltungsreformen gekommen. Im Zentrum stand die Einsicht, dass die Regierung von reinen Vollzugsaufgaben entlastet und die Führung und Kontrolle der Ämter verbessert werden musste. Während die flache Verwaltungsorganisation lange Zeit wegen den kurzen Amtswegen hochgehalten wurde, mehrten sich in jüngster Zeit die Stimmen, die für die einzelnen Regierungsmitglieder eine zu grosse «Führungsspanne» kritisieren und nach einer Zusammenlegung von Ämtern und einer stärkeren Hierarchisierung rufen, um eine effizientere Führung zu gewährleisten. Dieses Spannungsverhältnis hat dazu geführt, dass die Ressorts der Regierung seit 1990 personell stark ausgebaut worden sind.
Bis zum Zweiten Weltkrieg wuchs die Zahl der Angestellten der Landesverwaltung absolut betrachtet nur langsam, der Anteil der Landesangestellten an der Gesamtbevölkerung betrug immer um 0,2 %. Seit den 1930er Jahren (vor allem aber seit 1960) ist ein anhaltendes, starkes Wachstum festzustellen. Einen Personalabbau gab es zweimal: Im Jahr der Revolution 1848 kam es zur Vertreibung beziehungsweise Flucht von drei ausländischen Beamten. Der Rückgang von 1870 ist darauf zurückzuführen, dass die Polizeimänner in der Landesrechnung nicht aufgeführt sind (kein echter Abbau). 1921–23 erfolgte im Zusammenhang mit dem prekären Staatshaushalt eine bewusste Reduktion der Landesangestellten.
1919 wurde erstmals eine Frau (Adele Gassner) als «Schreibkraft» eingestellt, im Rahmen der Abbaumassnahmen 1922 aber wieder entlassen. 1941 wurde Rosa Wachter Leiterin der Tuberkulosenfürsorge – das Gesetz zur Tuberkulosebekämpfung von 1941 enthielt die Bestimmung, dass «auch Frauen und niedergelassene Ausländer» zu Mitgliedern der Tuberkulosenkommission ernannt werden konnten. Noch in den 1950er Jahren waren Frauen in der Landesverwaltung selten (Mitarbeiterinnen hatten die Regierungskanzlei und die Postwertzeichenstelle). Seit 1960 wuchs der Frauenanteil rasch an und pendelte sich ab etwa 1980 bei rund 40 % ein. Ausgesprochen geschlechtsspezifisch ist das Verhältnis in Bezug auf die Teilzeitarbeit: Während Männer selten Teilzeit arbeiten, sind es bei den Frauen über 40 % (→ Frauenerwerbsarbeit).
Bis 1921 übten in der Regel immer drei bis vier qualifizierte ausländische Beamte die leitenden Funktionen in Vaduz aus (Landvogt beziehungsweise Landesverweser, Rentmeister beziehungsweise Landeskassenverwalter, Landrichter, Forstmeister, Landestechniker). Die Ausnahmen gehörten fast alle der Familie Rheinberger an (Johann Peter, Peter und David). Der Artikel 107 LV 1921 enthielt die Bestimmung, dass für die Anstellung im Staatsdienst die liechtensteinische Staatsbürgerschaft notwendig war und Ausnahmen der Zustimmung des Landtags bedurften. Damit war der Anstellung von Ausländern für längere Zeit ein Riegel vorgeschoben, bereits angestellte Ausländer wurden aber nicht entlassen. Die seit den 1960er Jahren wieder zunehmende Einstellung von Ausländern erfolgte, zumindest anfänglich, oft durch privatrechtliche Anstellungsverhältnisse, die Zustimmung des Landtags wurde nur ausnahmsweise eingeholt. 2003 wurde der Artikel 107 LV abgeändert, weil er mit dem EWR-Recht unvereinbar war. EWR-Ausländer und Schweizer sind seither hinsichtlich der Anstellung in der Landesverwaltung den liechtensteinischen Staatsbürgern gleichgestellt, sofern es sich nicht um Stellen mit hoheitlichen Funktionen handelt.
Quellen
- Rechenschafts-Bericht der fürstlichen Regierung an den hohen Landtag 1922– (diverse Titelvarianten); online ab Jahrgang 2005.
Literatur
- Herbert Wille: Liechtensteinisches Verwaltungsrecht. Ausgewählte Gebiete, Schaan 2004 (= Liechtenstein Politische Schriften, Bd. 38).
- Manfried Gantner, Johann Eibl: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat. Das Beispiel Fürstentum Liechtenstein, Vaduz 1999 (= Liechtenstein Politische Schriften, Bd. 28).
- Andreas Kley: Grundriss des liechtensteinischen Verwaltungsrechts, Vaduz 1998 (= Liechtenstein Politische Schriften, Bd. 23).
- Arno Waschkuhn: Politisches System Liechtensteins. Kontinuität und Wandel, Vaduz 1994 (= Liechtenstein Politische Schriften, Bd. 18), S. 168–190.
- Paul Vogt: Verwaltungsstruktur und Verwaltungsreformen im Fürstentum Liechtenstein in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 92 (1994), S. 37–148.
- Fürst und Volk. Eine liechtensteinische Staatskunde, hg. vom Schulamt des Fürstentums Liechtenstein, Redaktion: Edmund Banzer et al., Vaduz 1993.
- Hubert Ferdinand Büchel: Der öffentliche Dienst im Fürstentum Liechtenstein aus ökonomischer Sicht 1950 bis 1980, Dissertation Universität Innsbruck, Vaduz 1982.
Externe Links
- «Von der Regierung zur Verwaltung», hg. vom Liechtenstein-Institut, bearb. von Cyrus Beck und Emanuel Schädler, Bendern 2021.
Zitierweise
<<Autor>>, «Landesverwaltung», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 19.4.2025.
Medien
ZUR VERTIEFUNG
100 Jahre Landesverwaltungspflegegesetz 1921
