
Landfrieden
Autor: Bernd Marquardt | Stand: 31.12.2011
Im Mittelalter galt die bewaffnete Fehde als legitimes Mittel der Rechtswahrung in interherrschaftlichen Konflikten. Unter dem Einfluss des von Frankreich ausgehenden Gottesfriedens machte sich im römisch-deutschen Reich seit 1103 die kaiserliche Gesetzgebung die Durchsetzung des inneren Friedens im Reich zur Aufgabe. Im Mainzer Reichs-Landfrieden 1225 nahm die Vision einer staatlichen Friedensverfassung erstmals grundsätzliche Züge an, indem die Austragung von Streitigkeiten vor übergeordneten Gerichten verlangt wurde. Die Fehde blieb jedoch als subsidiäres Rechtsmittel zulässig. Den Durchbruch brachte das Reichsgrundgesetz des Ewigen Landfriedens von 1495, das ein absolutes und unbefristetes Verbot der zum Delikt des Landfriedens-Bruchs umgewerteten Fehde aussprach. Seither durften die Inhaber der Grafschaft Vaduz keine Kriege mehr führen, sondern mussten ihre interherrschaftlichen Streitigkeiten vor den obersten Reichsgerichten austragen, wenn sie keine Reichsexekution riskieren wollten. Die Funktionsfähigkeit dieser inneren Friedensverfassung wurde seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts sichtbar und mit dem Westfälischen Frieden 1648 definitiv erreicht. Der Ewige Landfriede blieb für Liechtenstein bis zum Untergang des Reichs 1806 verbindlich. Anschliessend brachte die Souveränität des Fürstentums eine Wiederherstellung der nunmehr völkerrechtlichen Kriegführungsbefugnis, die aber durch die Verfassung des Deutschen Bunds von 1815 erneut starken Schranken unterworfen und erst 1866 gänzlich realisiert wurde.
Literatur
- Hans Hattenhauer: Landfrieden. Anspruch und Wirklichkeit, Hg. A. Buschmann, E. Wadle, 2002.
- Bernd Marquardt: Das Römisch-Deutsche Reich als segmentäres Verfassungssystem (1348–1806/48). Versuch zu einer neuen Verfassungstheorie auf der Grundlage der Lokalen Herrschaften, Zürich 1999, S. 357–430.
- Hans-Jürgen Becker et al.: Landfrieden, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 5 (1991), Sp. 1657f.
- Ekkehard Kaufmann, Heinz Holzhauer: Landfrieden, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 2 (1978), Sp. 1451–1485.
Von der Redaktion nachträglich ergänzt
- Horst Carl: Landfrieden, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Bd. 3 (2016), Sp. 483–505.
Zitierweise
<<Autor>>, «Landfrieden», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 17.2.2025.