Landrat

Autor: Fabian Frommelt | Stand: 31.12.2011

Der Landrat war die erste demokratische Volksvertretung (Parlament) Liechtensteins. Mit seiner Errichtung durch die konstitutionellen Übergangsbestimmungen vom 7.3.1849 entsprach Fürst Alois II. einer Forderung der Revolution 1848. Die wichtigsten Kompetenzen des Landrats waren die Beratung und Bewilligung der Gesetze und des Staatshaushalts; der Landesverweser war ihm verantwortlich. Am 20.5.1849 fanden zur Bestimmung der 24 Abgeordneten («Landräte») erstmals freie, direkte Wahlen einer Volksvertretung statt. Landrats-Präsident wurde Karl Schädler. Der Landrat entfaltete in der Sitzungsperiode vom 23.5.1849 bis zum 14.2.1850 eine rege Tätigkeit. Auf seine Schliessung und die Einsetzung eines dreiköpfigen Landrats-Ausschusses folgte keine Einberufung mehr. Am 20.7.1852 wurde der Landrat durch einen fürstlichen Reaktionserlass wieder beseitigt. Der Landrat war eine wichtige Erfahrung für den definitiven Übergang zur parlamentarischen Volksvertretung 1862 (→ Landtag).

Nach der Verfassung von 1862 trugen die beiden nebenamtlichen Mitglieder der Regierung die Bezeichnung Landrat. Mit der Verfassung von 1921 wurde dieser Begriff durch «Regierungsrat» ersetzt.

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Landrat», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 9.2.2025.