
Landschreiber
Autor: Karl Heinz Burmeister | Stand: 31.12.2011
Der Landschreiber, ab dem ausgehenden 18. Jahrhundert auch als «Amtsschreiber» bezeichnet, war Mitglied des Oberamts und vor allem mit Schreibarbeiten befasst. Er wurde von der Herrschaft bestellt, vereidigt und entlassen. Der Landschreiber war vor allem Gerichtsorgan, wurde aber auch für andere Verwaltungsaufgaben eingesetzt. Innerhalb des Oberamts führte er die Amtsbücher und Akten, fertigte die Korrespondenz aus und war für das Archiv zuständig. Er führte in Zivil- und Strafgerichtsprozessen (hier mit bestimmter Vereidigung auf das Strafgesetz) das Protokoll, fertigte die vom Landammann zu besiegelnden Urkunden und Urteile aus, überprüfte die Rechnungsführung des Landammanns und verhalf den Untertanen in Streitigkeiten mit Fremden zu ihrem Recht.
Im Gegensatz zu dem auf Zeit gewählten Landammann konnte sich der Landschreiber bei Gericht zu einem Element der Kontinuität entwickeln: Er hatte oft, wenn auch nicht immer, eine höhere Bildung, kannte Gerichtsbrauch und Gewohnheitsrecht und hatte als Hüter des Gerichtsarchivs die notwendigen Einblicke. Bisweilen war er auch in Kommissionen, Schiedsgerichten oder diplomatischen Missionen tätig. Bis um 1800 reduzierte sich der Aufgabenbereich des Landschreibers vorwiegend auf Schreibarbeiten. In den Dienstinstruktionen von 1808 wurde der Begriff «Gerichtsaktuar» eingeführt, der sich jedoch nicht durchsetzte. Mit den Amtsinstruktionen zur Verfassung von 1862 wurde das Amt des Landschreibers durch dasjenige des Regierungssekretärs abgelöst.
Quellen
- Fridolin Tschugmell: Beamte 1681–1840. Dienstinstruktionen, Diensteide usw., zusammengestellt aus dem Regierungsarchiv, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 47 (1947), S. 77f.
Literatur
- Paul Vogt: Verwaltungsstruktur und Verwaltungsreformen im Fürstentum Liechtenstein in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 92 (1994), S. 62–67.
- Peter Kaiser: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein. Nebst Schilderungen aus Chur-Rätien’s Vorzeit, Chur 1847, neu hg. von Arthur Brunhart, Bd. 1: Text, Bd. 2: Apparat, Vaduz 1989.
- Rudolf Hoke: Landschreiber, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 2 (1978), Sp. 1567f.
- Fridolin Tschugmell: Beamte 1681–1840. Dienstinstruktionen, Diensteide usw., zusammengestellt aus dem Regierungsarchiv, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 47 (1947), S. 53f.
Von der Redaktion nachträglich ergänzt
- Rudolf Hoke: Landschreiber, in: Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Bd. 3 (2016), Sp. 589–591.
Zitierweise
<<Autor>>, «Landschreiber», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 10.2.2025.