Landsgemeinde

Autor: Fabian Frommelt | Stand: 6.10.2021

Als Landsgemeinden wurden die Versammlungen der stimmfähigen Männer der beiden bis 1808 bestehenden Gerichtsgemeinden beziehungsweise Landschaften Vaduz und Schellenberg bezeichnet. In der Grafschaft Vaduz fand die Landsgemeinde bei der Linde in Vaduz statt, in der Herrschaft Schellenberg ursprünglich bei der Kapelle Heilig Kreuz (Rofaberg) in Eschen, später in Bendern. Hauptgeschäft war die sogenannte Amtsbesatzung: die alle zwei Jahre erfolgende Wahl des Landammanns und (bis ins 16. Jahrhundert) der Gerichtsgeschworenen in einem feierlichen Zeremoniell, zu dem unter anderem die Beschwörung der Landsöffnung gehörte. An Landsgemeinden wurden zudem Huldigungen vorgenommen, Landschaftsrechnungen abgenommen und Sachfragen entschieden. Eine frühe Erwähnung der Landsgemeinden 1526 zum Beispiel betraf eine Truppenaushebung.

Literatur

Von der Redaktion nachträglich ergänzt

  • Louis Carlen: Landsgemeinde, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Bd. 3 (2016), Sp. 591–593.

Zitierweise

<<Autor>>, «Landsgemeinde», Stand: 6.10.2021, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 8.2.2025.