Landvogt

Autor: Karl Heinz Burmeister | Stand: 31.12.2011

Als Landvögte werden die seit dem 13. Jahrhundert von den Landesherren eingesetzten Stellvertreter bezeichnet, die vor Ort die Verwaltungsgeschäfte besorgten. So hatten die Habsburger und später die Eidgenossen als deren Nachfolger ihre Landvögte im Aargau oder im Thurgau.

Im Gebiet des heutigen Liechtensteins, wo die Verhältnisse kleinräumiger waren, ist im 14. Jahrhundert zunächst von «Ammann» (auch «Amtmann»), lateinisch minister, dann von «Vogt» oder «Vogt und Ammann» die Rede. Die Bezeichnung Landvogt taucht erstmals 1509 auf. Für die Zeit von 1735–1747 wurde kein Landvogt bestellt; man gab sich mit einem Stellvertreter mit dem Titel «Landgerichtsverwalter» zufrieden. Der Titel Landvogt, im 19. Jahrhundert namentlich durch Schillers «Wilhelm Tell» und liberale Strömungen in der Schweiz und in Liechtenstein in Misskredit gebracht, behauptete sich bis 1848, dann wurde er in «Landesverweser» umbenannt. Diese Umbenennung geschah wohl in Anlehnung an die Sprache der Bibel (Pilatus) und den 1848 von der Frankfurter Nationalversammlung zum Reichsverweser gewählten Erzherzog Johann.

Der Landvogt stand bis 1848 an der Spitze des für die Verwaltung der landesherrlichen und grundherrlichen Rechte vor Ort zuständigen Oberamts, seit 1848 Regierungsamt, seit 1862 Regierung. Amtssitz war Vaduz, 1594–1712 und nach 1774 bis 1856 die Landvogtei, das nachmalige Verweserhaus, 1712–32 das Schloss, 1856–1905 die ehemalige herrschaftliche Taverne, doch wohnte der Landvogt im 18. Jahrhundert bis 1774 zeitweise in Feldkirch im Palais Liechtenstein.

Der Landvogt stand dem Oberamt vor, in dem ihm der Landschreiber, der Rentmeister und weitere Unterbeamte zur Seite standen. Er führte den Vorsitz an den Verhörtagen im Schloss, an denen sowohl gerichtliche wie auch die Verwaltung betreffende Entscheidungen getroffen wurden. Die einzelnen Aufgaben des als Kollegialbehörde organisierten Oberamts wurden seit 1719 in Dienstinstruktionen festgelegt. Diese sowie der vom Landvogt zu leistende Eid beschreiben umfassend dessen Aufgaben. Dazu gehörten die Aufrechterhaltung von Recht und Sicherheit, die Aufsicht über die Gemeinden, der Einzug der landesherrlichen Einkünfte (Zoll, Umgeld, Weggeld usw.) und die private Domänenverwaltung (Naturalabgaben, Geldzinse, Frondienste). Die Landvögte bezogen ein festes Gehalt, dazu Naturalleistungen (Wein, Brennholz, eine Kuh). Die Landvögte Grillot und Franz Xaver Menzinger verzichteten auf einen Landschreiber und bezogen dafür zusätzlich dessen durchaus beachtliches Gehalt.

Die Landvögte waren bei der häufigen oder gar ständigen Abwesenheit des Landesherrn als dessen Stellvertreter die politisch und gesellschaftlich bedeutendsten Personen im Land. Da die Landvögte Fremde waren und zudem die Aufgabe hatten, landesherrliche Positionen gegenüber der Bevölkerung auch gegen deren Willen zu wahren, gerieten sie nicht selten in Konflikte mit der Bevölkerung beziehungsweise deren Repräsentanten, den Landammännern. Als sich diese Konflikte infolge des landesherrlichen Absolutismus, der Misswirtschaft der Grafen von Hohenems und der Hexenverfolgungen häuften, wurden die Vorwürfe der Parteilichkeit und der Korruption gegen die Landvögte zur Regel. Besonders krasse Beispiele misslicher Verwaltung sind bei Brügler von Herkulesberg und Grillot zu finden.

Die Kontrolle der Arbeit der Landvögte war nur wenig ausgebaut. Die vom Oberamt vorzulegende jährliche Rentamtsrechnung betraf nur die Finanzverwaltung. Fallweise schickte die Zentralverwaltung seit dem 18. Jahrhundert Untersuchungskommissionen nach Vaduz. Solche Kommissionen, gegen die Landvögte Keil (1728), Keller (1733), Laaba (1751), Grillot (1770), zuletzt gegen Franz Xaver Menzinger (1808) gerichtet, führten in allen Fällen zu deren Rücktritt oder Entlassung. Schon 1699 gab es eine Befragung der Landammänner und anderer Beamter über die korrupte Amtsführung des Oberamtmanns Gasser von Strassberg, die zu dessen Entlassung führte. Insgesamt werfen diese Kontrollen kein besonders gutes Licht auf die Tätigkeit der Landvögte. Einzelne Landvögte wie Schuppler leisteten jedoch einen wesentlichen Beitrag zur Modernisierung Liechtensteins.

Insgesamt lassen sich seit dem 14. Jahrhundert etwa 65 Landvögte namentlich nennen, von denen jedoch einige nur als Oberamtmänner oder interimistisch eingesetzt waren. Die ersten Landvögte gehörten dem niederen Adel der näheren Umgebung (Liechtenstein, Walgau, Werdenberg, Graubünden, Zürich) an. Seit dem 16. Jahrhundert stammen die Landvögte anfangs aus den schwäbischen Herrschaftsgebieten der Grafen von Sulz, die sie als Beamte in Liechtenstein einsetzten, seit 1550 überwiegend dem Feldkircher Patriziat. Während des Dreissigjährigen Kriegs bevorzugte man Offiziere aus Feldkirch und Umgebung. Köberle stieg vom Landschreiber (1659) zum Landvogt auf. Seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert hatten immer wieder bewährte Beamte aus den kleineren süddeutschen Landesherrschaften (Schlabatius, Johann Franz Bauer, Bentz, Laaba, Franz Xaver Menzinger) das Amt des Landvogts inne. Im 19. und 20. Jahrhundert kamen die Landvögte beziehungsweise Landesverweser mit Ausnahme von Franz Xaver Menzinger aus Mähren, Böhmen oder Österreich. Schuppler und Pokorny kamen aus der fürstlich-liechtensteinischen Verwaltung, die übrigen waren vor dem Amtsantritt in der österreichischen Verwaltung tätig gewesen. Landvögte aus Liechtenstein gibt es in der Neuzeit kaum; eine Ausnahme bildet Johann Michael Menzinger (der Jüngere).

Die Herkunft der Ehefrauen der Landvögte weist eine vergleichbare Struktur auf. Im 17. und 18. Jahrhundert gehören viele von ihnen dem Adelsstand an, etwa von Bayer, von Bodman, von Holzing, von Hirscheck, von Pierron, von Sirck, von Stubenrauch, oder sie entstammen dem nobilitierten Feldkircher Patriziat (von Furtenbach, von Gerbert, von Pappus, von Stöckler) oder der Feldkircher Bürgerschaft (Brock, Fritsch, Fröwis, Gapp, Ludescher, Rainolt, Schenz). Im 19. und 20. Jahrhundert stammen die Ehefrauen aus Österreich, Böhmen oder Mähren. Frauen aus Liechtenstein sind, ähnlich wie die Landvögte selbst, nur sehr selten.

Im Mittelalter wurde keine höhere Bildung verlangt. Erstmals wurden seit 1585 Landvögte mit einem Studium der Philosophie oder der Rechte eingestellt, was in der Folge zur Regel wurde. Um die Mitte des 17. Jahrhunderts treffen wir häufig auf Doktoren oder Lizentiaten der Rechte, aber auch Juristen ohne Studienabschluss. Im 19. Jahrhundert sind nur mehr Juristen gefragt.

Die Amtszeiten der Landvögte sind sehr unterschiedlich. Manchmal gehen sie über ein bis zwei Jahre nicht hinaus. Brügler von Herkulesberg musste wegen seiner Missgriffe in den Hexenprozessen schon nach wenigen Monaten fliehen. Erste Langzeit-Landvögte waren im 16. Jahrhundert Mammendorfer mit einer 13-jährigen und Kreder mit einer 27-jährigen Amtszeit. Längere Dienstzeiten hatten auch Furtenbach mit 18, Köberle mit 14, Johann Franz Bauer mit 16, Betschardt mit 14, Oberamtmann Anton Bauer mit 12, Grillot mit 20, Gilm von Rosenegg mit 13, Franz Xaver Menzinger mit 21, Schuppler mit 18, Johann Michael Menzinger mit 28, Haus von Hausen mit 23, In der Maur mit 25 Jahren.

Die vom System her gegebenen Spannungen zwischen den Landvögten und der untergebenen Bevölkerung bedeuten nicht, dass sich zuweilen nicht auch freundschaftliche oder herzliche Beziehungen ergeben konnten. Ein Anlass zu gemeinsamen festlichen Mahlzeiten waren die Huldigungsfeiern. Sehr häufig erscheinen die Landvögte bei Taufen von Kindern aus der Bevölkerung als Paten. Zu beachten bleibt auch die Bautätigkeit einzelner Landvögte in Bezug auf Strassen, Rheinschutzbauten, Kirchen, Gebäude wie das Amtshaus. Wertvolle Beiträge lieferten einzelne Landvögte auch zum liechtensteinischen Schrifttum: Rainolt verfasste mit seiner «Chronotaxis» eine Familiengeschichte der Grafen von Sulz (1609), Schuppler die erste Landesbeschreibung (1815), In der Maur eine «Verfassung und Verwaltung im Fürstentum Liechtenstein» (1907). Einzelne Vertreter der liechtensteinischen Verwaltung, deren Wirken im Land negativ war, erlangten als Männer der Wissenschaft über die Region hinaus Bedeutung wie der umstrittene Hofrat Stephan Christoph Harpprecht, der in die «Allgemeine Deutsche Biographie» (1879) Aufnahme gefunden hat, oder Brügler von Herkulesberg, der im «Slovenski Biografski Leksikon» (1925) wegen seiner juristischen und theologischen Werke gewürdigt wird.

Medien

Landvögte (ab 1848 Landesverweser), 1314–1921

Quellen

  • Fridolin Tschugmell: Beamte 1681–1840. Dienstinstruktionen, Diensteide usw., zusammengestellt aus dem Regierungsarchiv, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 47 (1947), S. 73–75.

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Landvogt», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 16.2.2025.