Liechtenstein, Anton Florian von

Autor: Herbert Haupt | Stand: 31.12.2011

Landesfürst. *28.5.1656 Wilfersdorf, †11.10.1721 Wien. Sohn des Fürsten Hartmann I. und der Sidonie Elisabeth Anna Altgräfin zu Salm-Reifferscheidt, 23 Geschwister.  1679 Eleonore Barbara Katharina Gräfin von Thun und Hohenstein (*10.11.1661, †9.2.1723), 15 Kinder, unter anderem Maria Anna und Josef Johann Adam.

Der zweitälteste Sohn des Fürsten Hartmann – sein älterer Bruder Maximilian Jakob Moritz starb am 21.4.1709 – wurde nach dem Zeugnis der Instruktionen des Vaters an den Erzieher des Prinzen speziell für den Staatsdienst ausgebildet. Bald nach der Rückkehr von einer mehrjährigen Länderreise (Kavalierstour) wurde Anton Florian 1676 als Kämmerer an den Hof Kaiser Leopolds I. nach Wien berufen, wo schon bald sein diplomatisches Geschick auffiel. Kurz nach seiner Heirat erwarb Anton Florian 1681 die Herrschaft Rumburg, die ihm von nun an als Familienresidenz diente. 1687 vertrat er den Kaiser bei der Krönung Josefs I. zum König von Ungarn in Pressburg und erlangte im gleichen Jahr das Indigenat (Landstandsrecht) in Ungarn.

Nach der Ernennung zum Geheimen Rat übernahm Anton Florian als erster deutscher weltlicher Würdenträger das ehrenvolle Amt eines ausserordentlichen kaiserlichen Gesandten am päpstlichen Hof. Den prunkvollen Einzug des Liechtensteiners in den Quirinal-Palast in Rom vom 15.7.1689 gibt ein Stich von Gomar Wouters wieder. Nach dem Tod des kaiserfreundlichen Papstes Innozenz XI. änderte sich die päpstliche Politik. Der neu gewählte Alexander VIII. söhnte sich mit Frankreich aus und war um Äquidistanz zu Paris und Wien bemüht. Dementsprechend schwierig gestaltete sich die Aufgabe Anton Florians, dessen Rang von Kaiser Leopold I. 1691 durch die Ernennung zum kaiserlichen Botschafter aufgewertet wurde. Als solcher wurde er bei dem am 12.7.1691 gewählten Papst Innozenz XII. akkreditiert, womit die bis heute ununterbrochene Reihenfolge österreichischer Botschafter im Vatikan ihren Anfang nahm.

1693 wurde der bei Kaiser Leopold I. in hohem Ansehen stehende Anton Florian zum «Ajo» (Erzieher) und Obersthofmeister von Leopolds zweitgeborenem Sohn Erzherzog Karl bestimmt. Politische Gründe waren dafür ausschlaggebend, dass Anton Florian dieses verantwortungsvolle Amt erst 1695 nach seiner Abberufung aus Rom tatsächlich übernehmen konnte. Die Ernennung zum Geheimen Rat Kaiser Leopolds I. 1695 und die Verleihung des Ordens vom Goldenen Vlies 1697 waren Ausdruck der neu gewonnenen Machtfülle. Als Erzherzog Karl nach dem Tod des letzten spanischen Habsburgers Karl II. 1703 im Alter von 18 Jahren zum König Karl III. ausgerufen wurde und über England und Portugal nach Spanien reiste, befand sich in seiner Begleitung auch Anton Florian, der nach der Ankunft in Barcelona am 18.9.1703 zum Grande von Spanien avancierte. Der Anspruch Karls III. auf den spanischen Thron war freilich nicht unumstritten. Auch Herzog Philipp von Anjou sah sich als rechtmässiger König von Spanien und hatte als König Philipp V. grosse Teile Spaniens in seine Gewalt gebracht. Das zur Unterstützung Karls III. aufgestellte alliierte Heer erwies sich als wenig schlagkräftig. Kompetenzstreitigkeiten und Rangfragen verhinderten den militärischen Erfolg. Auch der Sieg Guido Graf Starhembergs bei Saragossa, der Karl III. am 28.9.1710 den Einzug in Madrid ermöglichte, blieb nur von vorübergehender Dauer. Unter den schwierigen äusseren Bedingungen litt auch das persönliche Verhältnis Anton Florians zu König Karl, der seinem einstigen Erzieher Bevormundung und persönliche Einengung vorwarf. Karl III. hielt Anton Florian von wichtigen Entscheidungen fern und beschränkte seine Tätigkeit auf den repräsentativen Bereich. In seinem Stolz verletzt, ersuchte der Fürst mehrmals um seine Entlassung. Der Bitte wurde in Wien nicht stattgegeben.

Die Vorfälle in Spanien hatten das Vertrauen des Kaiserhauses in Anton Florian nicht geschmälert. In dem an Ereignissen reichen Leben des Fürsten kam den Jahren 1711 und 1712 besondere Bedeutung zu. Zum einen beendete der unerwartete Tod Kaiser Josefs I. 1711 den Aufenthalt Anton Florians in Spanien, zum andern fiel dem Fürsten durch das Ableben seines zweijährigen Neffen Maximilian Anton Johann, des letztgeborenen Sohns von Anton Florians älterem Bruder Maximilian Jakob Moritz (1641–1709), am 2.3.1711 das Majorat der Gundaker’schen Linie des Hauses Liechtenstein zu. Nach der Rückkehr nach Wien erlangte Anton Florian erneut die Gunst des nunmehrigen Kaisers Karl VI., der den Fürsten unter Beibehaltung seiner Hofämter (Obersthofmeister, Oberststallmeister) in den neu gegründeten Staatsrat berief. In dieser Funktion hatte er wesentlichen Anteil an der Kaiserkrönung Karls VI. in Frankfurt am Main (22.12.1711) und an der Krönung zum König von Ungarn in Pressburg (22.6.1712).

Als Fürst Johann Adam I. Andreas am 16.6.1712 in Wien ohne männlichen Nachkommen verstarb, ging das Majorat des Hauses Liechtenstein an Anton Florian über. Das Testament des Verstorbenen widerspiegelt die Abneigung, die Fürst Johann Adam I. Andreas gegen seinen Vetter Anton Florian hegte. Diesem fiel zwar aufgrund der Erbeinigung von 1606 der Majoratsbesitz und die Regierung des Hauses zu, seinen reichen Privatbesitz vermachte Johann Adam I. Andreas aber nicht Anton Florian, sondern seiner Frau, den Töchtern und seinem Neffen, dem damals 15-jährigen Josef Wenzel Lorenz. Dies galt auch für die von Johann Adam I. Andreas erworbene reichsunmittelbare Herrschaft Schellenberg und die Reichsgrafschaft Vaduz, die damals beide noch nicht Majoratsbesitz waren und Josef Wenzel Lorenz zufielen. Die von Fürst Johann Adam I. Andreas angestrebte Schaffung einer eigenen Sekundogenitur wäre einer Schwächung der Primogenitur gleichgekommen. Um dies zu verhindern, suchte Anton Florian in langjährigen Prozessen in den Besitz des ihm von Johann Adam I. Andreas vermeintlich vorenthaltenen Erbes zu gelangen. Sein besonderes Augenmerk galt dabei Schellenberg und Vaduz. Nach jahrelangen Verhandlungen willigte Fürst Josef Wenzel Lorenz am 12.3.1718 ein, Anton Florian als Primogenitus die beiden genannten Herrschaften zu übergeben. Josef Wenzel erhielt dafür im Tausch die Herrschaft Rumburg sowie das Guthaben von 250 000 Gulden, das der Schwäbische Bund dem Haus Liechtenstein vertragsgemäss zurückzuzahlen hatte.

Anton Florian war damit am Ziel seiner Wünsche angelangt. Zwar hatte ihm Kaiser Karl VI. schon 1713 Sitz und Stimme im Reichsfürstentag zuerkannt, doch war diese Auszeichnung nur auf die eigene Person beschränkt. Dies änderte sich mit der Erwerbung von Schellenberg und Vaduz. Es ist dem politischen Einfluss Anton Florians am Wiener Hof zuzuschreiben, dass Kaiser Karl VI. am 23.1.1719 die Grafschaft Vaduz und die Herrschaft Schellenberg zum unmittelbaren Reichsfürstentum Liechtenstein erhob. In zwei weiteren Urkunden bestätigte der Kaiser das seinem Grossvater Fürst Gundaker (1580–1658) am 14.11.1633 von Kaiser Ferdinand III. verliehene sogenannte Grosse Palatinat mit allen damit verbundenen Privilegien (Recht auf Adelstandserhebung, Münzprägung, Errichtung von Märkten, Titelverleihungen und Ernennung von Notaren). Das Bemühen von vier Generationen war damit endlich zum erfolgreichen Abschluss gekommen. Die Erhebung in den Reichsfürstenstand bedeutete eine schon längst fällige Rangerhöhung auch innerhalb der höfischen Gesellschaft. Anton Florian, den zeitgenössische Berichte als hochfahrenden und zur Cholerik neigenden Mann charakterisierten, hatte, wenn auch mit schwindender politischer Bedeutung, das Amt des Obersthofmeisters bis zu seinem Tod am 11.10.1721 inne.

Das entlegene und wenig rentable Fürstentum am Rhein besuchte Anton Florian nie, sondern liess es durch Landvögte verwalten. Durch die Dienstinstruktionen vom 10.4.1719 gestaltete er dort die herrschaftliche Ordnung im Geist des Absolutismus neu. Im Novalzehntstreit 1719–21 wandte sich Anton Florian gegen den Bischof von Chur und den liechtensteinischen Klerus und erliess diesbezüglich am 12.7.1721 ein Mandat.

Literatur

  • Gerald Schöpfer: Klar und fest: Geschichte des Hauses Liechtenstein, 1996, S. 62–68.
  • Harald Wanger: Die regierenden Fürsten von Liechtenstein, Triesen 1995, S. 77–85.
  • Michael Hörrmann: Fürst Anton Florian von Liechtenstein (1656–1721). Bedingungen und Grenzen adeliger Familienpolitik im Zeitalter Kaiser Karls VI., in: Liechtenstein – Fürstliches Haus und staatliche Ordnung. Geschichtliche Grundlagen und moderne Perspektiven, hg. von Volker Press und Dietmar Willoweit, Vaduz/München/Wien 1987, S. 189–209.
  • Neue Deutsche Biografie, Bd. 14 (1985), Sp. 517f.
  • Gustav Wilhelm: Die Fürsten von Liechtenstein und ihre Beziehungen zu Kunst und Wissenschaft, in: Jahrbuch der Liechtensteinischen Kunstgesellschaft, 1976, S. 9–180, bes. S. 105–112.
  • Jacob von Falke: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein, Bd. 3, Wien 1882, S. 1–80.
  • Constant von Wurzbach:Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich, Bd. 15 (1866), S. 118f.
  • Peter Kaiser: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein. Nebst Schilderungen aus Chur-Rätien‘s Vorzeit, Chur 1847, neu hg. von Arthur Brunhart, Bd. 1, Vaduz 1989, S. 494–498.

Abbildungen

Sammlungen des Regierenden Fürsten von Liechtenstein.

Zitierweise

<<Autor>>, «Liechtenstein, Anton Florian von», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 10.2.2025.

Normdaten

GND: 12429300X

Medien

Anton Florian von Liechtenstein. Ölgemälde eines unbekannten Meisters. © LIECHTENSTEIN, The Princely Collections, Vaduz–Vienna.