Liechtensteinische Ärztekammer

Autor: Markus Burgmeier | Stand: 31.12.2011

Die 2004 durch das Ärztegesetz von 2003 als Körperschaft des öffentlichen Rechts geschaffene Liechtensteinische Ärztekammer löste den von 1938 bis 2003 tätigen, privatrechtlichen Liechtensteinischen Ärzteverein ab. Die Liechtensteinische Ärztekammer vertritt die Interessen der liechtensteinischen Ärzteschaft gegenüber Behörden, anderen Berufs- und Wirtschaftsverbänden sowie Institutionen der Gesundheitspflege, sorgt für die Wahrung der ärztlichen Berufspflichten und ist Bindeglied zwischen ihren Mitgliedern. Die Liechtensteinische Ärztekammer nimmt zudem verschiedene Aufgaben der öffentlichen Gesundheitspflege wahr: Sie berät unter anderem die Regierung in Belangen der medizinischen Landesversorgung, regelt die ärztliche Fortbildung, organisiert den Notfalldienst, wirkt bei der Zulassung von neuen Ärzten mit und schliesst Tarifverträge mit Trägern von Sozialversicherungen. Die Liechtensteinische Ärztekammer wird durch alle in Liechtenstein eingetragenen Ärzte gebildet und umfasste 2008 82 Mitglieder.

Quellen

Liechtensteiner Vaterland, 26.1.2004, S.1.

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Liechtensteinische Ärztekammer», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 8.2.2025.