Märzkrise

Autor: Donat Büchel | Stand: 31.12.2011

Bezeichnung für die Liechtenstein existenziell erschütternden Ereignisse vom Anschluss Österreichs an Hitlerdeutschland (11.–13.3.1938) bis Ende März 1938. Im In- und Ausland herrschte Unsicherheit über das weitere Schicksal Liechtensteins, dem bis zur nicht publik gemachten Entscheidung Adolf Hitlers über eine vorläufige Nichteinmischung (18.3.1938) der Anschluss drohte. Die Schweiz forderte von Liechtenstein eine Erklärung zur staatlichen Unabhängigkeit und Aufrechterhaltung der mit ihr geschlossenen Staatsverträge. Oppositionsführer Otto Schaedler (VU) verweigerte in der Landtagssitzung vom 15.3.1938 aus parteipolitischen Gründen seine Zustimmung zu einer solchen Erklärung und verlangte ultimativ die Regierungsbeteiligung der VU. In Friedensverhandlungen (18., 20. und 21. März), in die auch Thronfolger Prinz Franz Josef involviert war, bekannten sich die regierende FBP und die VU vertraglich zu Verfassung, Selbständigkeit und Fürstenhaus sowie zum Verbleib bei den Schweizer Verträgen; zudem beschlossen sie die Einführung des Proporzes in Regierung, Landtag und Behörden. In der Landtagssitzung vom 30.3.1938 wurde eine Koalitionsregierung gewählt (→ Koalition) und damit der seit 1918 andauernde Parteienstreit entscheidend gemildert. Am selben Tag berief der von den Nationalsozialisten angefeindete Fürst Franz I. den Thronfolger Franz Josef zu seinem Stellvertreter und trat damit von der politischen Bühne ab. Die liechtensteinischen Nationalsozialisten sahen ihre Hoffnungen auf eine Hinwendung Liechtensteins zu Deutschland durch die Einbindung der Opposition in die Regierung enttäuscht und schlossen sich deshalb am 31.3.1938 zur Volksdeutschen Bewegung in Liechtenstein (VDBL) zusammen.

Literatur

  • Peter Geiger: Krisenzeit. Liechtenstein in den Dreissigerjahren 1928–1939, 2 Bände, Vaduz/Zürich 1997, 22000, S. 105–186.

Zitierweise

<<Autor>>, «Märzkrise», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 10.2.2025.