Mühlen

Autor: Patrick Sele | Stand: 31.12.2011

Mühlen sind Vorrichtungen zum Verkleinern von Mahlgut, vor allem Getreide. Mühlen können mit menschlicher oder tierischer Muskelkraft, mit Wasser- oder mit Windkraft betrieben sein. Im 20. Jahrhundert kam als weitere Antriebsenergie die Elektrizität hinzu. Mit Mühlen können die Mahlvorrichtungen, im weiteren Sinne auch die diese Vorrichtungen beherbergenden Gebäude gemeint sein.

Bis 1848

Früheste Zeugnisse für die Existenz von Mühlen im Gebiet Liechtensteins sind drei im römischen Kastell von Schaan gefundene Mühlsteine aus römischer Zeit mit 35, 50 und 60 cm Durchmesser. Die frühesten schriftlichen Hinweise auf Mühlen stammen aus dem um 842 verfassten churrätischen Reichsgutsurbar, in welchem je eine Mühle in Schaan und vermutlich in Mäls sowie zwei Mühlen in Balzers erwähnt sind. Im Lauf des Mittelalters und der frühen Neuzeit entstanden in allen liechtensteinischen Orten ausser Planken und Schellenberg Mühlen; diese wurden ausschliesslich mit Wasserkraft betrieben. Während die meisten Mühlen an Bächen standen, bestand mit Unterbrüchen zwischen den 1570er Jahren und 1856 im Bereich zwischen Ruggell und Gamprin mindestens eine auf dem Rhein schwimmende und am Ufer angebundene Schiffsmühle (Rheinmühle).

Ab dem Spätmittelalter gehörten die Mühlen zu den Regalien des Landesherrn. Als landesherrliche Monopolbetriebe wurden sie zumeist gegen die Zahlung eines Zinses als Erblehen verliehen. Das Mühlenregal beinhaltete auch den Mühlenzwang, also die Pflicht der Untertanen, in einer bestimmten (herrschaftlichen) Mühle mahlen zu lassen.

Manchen Mühlen waren Nebenbetriebe angeschlossen, die ebenfalls die Wasserkraft nutzten. Die «Pleue» oder «Stampfe» diente hauptsächlich dem Stampfen von Öl- und Faserpflanzen (→ Gewerbepflanzen). In der «Reibe» drehte sich in einem runden Steinbett ein senkrecht liegender oder stehender Kollerstein, der die sich im Steinbett befindlichen Materialien quetschte.

Nachdem es seit dem ausgehenden 17. Jahrhundert einigen Gemeinden gelungen war, sich ganz oder teilweise vom Mühlenzwang zu befreien, kam es im zweiten Viertel des 19. Jahrhunderts zu dessen endgültiger Auflösung. Damals provozierten Missstände im Mühlwesen und Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Mühlenzwangs verschiedene obrigkeitliche Massnahmen. Das Oberamt schlug der fürstlichen Hofkanzlei in Wien vor, die Errichtung weiterer Mühlen zu gestatten, um den Konkurrenzmangel zu beseitigen und den Mühlenbetrieb zu beleben. 1837 wurde vom Fürsten die Ablösung des Mühlenzwangs gegen die Bezahlung einer jährlichen Gebühr gestattet, 1839 die Verteilung dieser Summe auf die Mühleninhaber genehmigt. Im Zug der Revolution von 1848 fiel auch dieser letzte Rest des landesherrlichen Mühlenregals dahin.

Die ersten gesetzlichen Bestimmungen zum Mühlwesen finden sich in der Polizeiordnung von 1843. Diese betrafen den Zustand der Mühlengebäude und der dazugehörigen Einrichtungen, die fachlichen Voraussetzungen der Müller, den Mahllohn sowie hygienepolizeiliche Vorschriften.

Nach 1848

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erlebte der Mühlenbau einen grossen Aufschwung. So verdoppelte sich die Zahl der Mühlen zwischen 1861 und 1882 von sechs auf zwölf. Im 20. Jahrhundert hielt die Elektrizität als neue Energiequelle Einzug in das Mühlwesen; bei der Mühle in Balzers zum Beispiel erfolgte die Umstellung auf elektrischen Antrieb 1932.

1929 waren noch elf Mühlen in Betrieb. Danach ging die Zahl der Mühlen stark zurück. Hierin spiegelte sich der Strukturwandel der Landwirtschaft nach dem Zweiten Weltkrieg. 1994 wurde die Mühle in Balzers fast 30 Jahre nach ihrer Stilllegung wieder in Betrieb genommen.

Quellen

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Mühlen», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 9.2.2025.

Medien

Darstellung des Projekts für eine Rheinmühle in Gamprin, um 1720 (© LIECHTENSTEIN. The Princely Collections, Vaduz–Vienna). Links Ruggell mit der alten Kapelle St. Fridolin, in der Mitte Gamprin, rechts Bendern mit der Pfarrkirche.