Markgenossenschaft

Autor: Alois Niederstätter | Stand: 31.12.2011

Als das begrenzte Wirtschaftsgebiet (Mark bedeutete ursprünglich Grenze) einer oder mehrerer ländlicher Siedlungen umfasste die Markgenossenschaft sowohl individuell wie kollektiv genutzten Grund und Boden. Sie ist in dieser Form seit dem Hoch- beziehungsweise Spätmittelalter historisch zuverlässig greifbar. Aus der Gemengelage von Gütern unterschiedlicher Rechtsqualität und oft auch verschiedener grundherrschaftlicher Zugehörigkeit sowie in Hinblick auf die gemeinschaftlich genutzten Güter («Allmenden») ergab sich die Notwendigkeit genossenschaftlicher Organisation. Auch in Liechtenstein nahmen die Dorfverbände als Nachbarschaften diese Aufgabe wahr. Die Bedeutung der Markgenossenschaft für die Bildung von Gemeinden ist von der älteren Forschung jedoch überschätzt worden.

Literatur

Von der Redaktion nachträglich ergänzt

  • Fritz Wernli, Gerhard Köbler: Markgenossenschaft, in: Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Bd. 3 (2016), Sp. 1296–1302.

Zitierweise

<<Autor>>, «Markgenossenschaft», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 7.2.2025.