Medien

Autoren: Wilfried Marxer, Cornelius Goop | Stand: 13.5.2025

Medien sind Mittel zur Verbreitung kommunikativer Inhalte, zu denen in einem engeren Sinne insbesondere die klassischen Massenmedien Presse, Radio und Fernsehen sowie die sogenannten Neuen (Online-)Medien und Sozialen Medien gezählt werden. Neben der Bereitstellung von Information und der Förderung gemeinsamer Werte und Normen kommt den Medien in demokratischen Gesellschaften idealerweise eine zentrale Kritik- und Kontrollfunktion im Staat zu («Vierte Gewalt»), die der Herstellung einer politischen Öffentlichkeit dient.

Die liechtensteinische Medienlandschaft wurde stets durch die 1863 entstandene Presse dominiert, ab Mitte des 20. Jahrhunderts besonders durch das «Liechtensteiner Volksblatt» (1878–2023) und das «Liechtensteiner Vaterland» (seit 1936), welche den Charakter von Parteizeitungen hatten. In den Parteikämpfen der 1920er- und 1930er-Jahre spielten Flugblätter eine gewisse Rolle.

Ein erstes, kurzlebiges liechtensteinisches Radio bestand 1938–1939 mit einem privaten «Landessender». Längerfristig etablierte sich ein Radio erst 1995 mit dem Privatsender «Radio L», der von 2004 bis zu seiner Einstellung im Jahr 2025 als öffentlich-rechtlicher Sender «Radio Liechtenstein» betrieben wurde. Nachdem ab 1998 mehrere Projekte eines privaten liechtensteinischen Fernsehens gescheitert waren, besteht seit 2008 der Sender «1FLTV». Ein 1992 geschaffener Landeskanal und verschiedene Gemeindekanäle beschränken sich weitgehend auf Teletextbetrieb mit spezifischem Informationsangebot.

Die geringe inländische Medienvielfalt korrespondiert mit einem hohen Konsum an ausländischen Medien (vor allem Radio, Fernsehen und Zeitungen aus der Schweiz, Österreich und Deutschland). Seit der Jahrtausendwende setzte mit dem Bedeutungsgewinn des Internets und der Sozialen Medien eine Globalisierung des Medienkonsums ein. Für die liechtensteinischen Medien ist der Aufstieg digitaler Verbreitungskanäle mit einem tiefgreifenden Wandel verbunden, der mit neuen Online-Angeboten (Websites, E-Paper, Soziale Medien etc.), veränderten Produktions- und Lesegewohnheiten sowie einem erhöhten ökonomischen Druck einhergeht.

Die Pressefreiheit ist in Liechtenstein seit der Verfassung von 1862 garantiert. Trotzdem kam es verschiedentlich zu Zensur. Die Finanzierung der Medien erfolgt grundsätzlich privat (Abonnements, Werbung, Sponsoring). Den beiden führenden Landeszeitungen flossen indes durch amtliche Kundmachungen stets staatliche Mittel zu. Seit dem Jahr 2000 können Medien und Medienschaffende auf Grundlage eines Medienförderungsgesetzes finanziell unterstützt werden (Neufassung 2006). Gefördert werden Lohnkosten, Aus- und Weiterbildungskosten sowie Verbreitungskosten, seit 2025 auch die Entwicklung neuer digitaler Medienangebote. Über die Zuteilung der Medienförderung entscheidet die Medienkommission. Mit dem Gesetz über den liechtensteinischen Rundfunk (LRFG) war 2003 die Grundlage für die grösstenteils staatliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Senders «Radio Liechtenstein» geschaffen worden. 2024 stimmte allerdings eine Mehrheit der liechtensteinischen Stimmbevölkerung einer Initiative zur Aufhebung dieses Gesetzes zu.

Die abnehmende Medienvielfalt in Liechtenstein und die damit wie andernorts einhergehende Krise des Lokaljournalismus wird – besonders seit der Einstellung der Tageszeitung «Liechtensteiner Volksblatt» (2023) und des Senders «Radio Liechtenstein» (2025) – in Forschung und Öffentlichkeit zunehmend als Problem wahrgenommen.

Quellen

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Medien», Stand: 13.5.2025, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 18.5.2025.