
Monopole
Autor: Alois Niederstätter | Stand: 31.12.2011
Monopole beherrschen das Gesamtangebot wirtschaftlicher Güter oder Dienstleistungen zumindest in einem bestimmten Umkreis. Sie entstehen durch ökonomische Gegebenheiten, durch herrschaftlichen Anspruch, aufgrund von Verleihung oder von gesetzlichen Bestimmungen. Inhaber von Monopolen sind Staaten, Herrschaftsträger verschiedener Ebenen, Erzeuger von Gütern, besonders deren Zusammenschlüsse (z.B. Zünfte), Handelsgesellschaften usw.
Zu staatlichen Monopolen, die zum Teil auf die Regalien zurückgehen, gehören in Liechtenstein die Hoheit über Gewässer, die Jagd, die Fischerei, das Bergwesen, das Münz- und öffentliche Kreditwesen, Radio und Fernsehen, das Post- und Fernmeldewesen, ferner das Salzmonopol und das Alkoholmonopol.
Zu nichtstaatlichen Monopolen gehörte in Liechtenstein bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts das sogenannte Rodfuhrwesen: die Warentransporte waren auf genau festgelegten Strassenabschnitten den ortsansässigen Fuhrleuten vorbehalten.
Literatur
- Kuno Frick: Die Gewährleistung der Handels- und Gewerbefreiheit nach Art. 36 der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein, Freiburg 1998, S. 128.
- Hermann Kellenbenz: Monopol, in: Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 3 (1984), Sp. 633–645.
- Alois Ospelt: Wirtschaftsgeschichte des Fürstentums Liechtenstein im 19. Jahrhundert. Von den napoleonischen Kriegen bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 72 (1972), S. 5–423, hier S. 328–334, 386–388.
Von der Redaktion nachträglich ergänzt
- Nikolaus Linder: Monopol, in: Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Bd. 3 (2016), Sp. 1596–1602.
Zitierweise
<<Autor>>, «Monopole», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 7.2.2025.