Notgeld

Autor: Benedikt Zäch | Stand: 31.12.2011

In Zeiten der Geldverknappung, besonders in Krisenzeiten, dient Notgeld als Ersatz für mangelnde gesetzliche Zahlungsmittel, vor allem für kleine Nominale. Notgeld trat im Alpenrheintal schon in römischer Zeit in Form geprägter oder gegossener, obrigkeitlicher geduldeter Imitationen umlaufender Münzen auf.

Der Staat Liechtenstein griff nur einmal zu diesem Mittel. Nach der Aufkündigung des Zollvertrags mit Österreich 1919 (→ Zollwesen) beschloss der Landtag, wegen akuten Kleingeldmangels Gutscheine (Notgeldscheine) im Wert von 10, 20 und 50 Hellern in einer Auflage von je 200 000 Stück herauszugeben. Die Gutscheine wurden am 5. Januar 1920 durch fürstliche Verordnung in Verkehr gesetzt und waren – ausschliesslich in Liechtenstein – bis zur Einführung der Frankenwährung im Mai 1924 gültig. Das Notgeld hatte in der Praxis wohl eine geringere Bedeutung als der inoffiziell verwendete Schweizer Franken (→ Geld), zumal man mit je 30 000 Sätzen für Sammlerzwecke, wie andernorts auch, einen gleichzeitig entstehenden Sammlermarkt bediente. Auf die geplante Ausgabe von Scheinen im Wert von 1 Krone wurde vor allem aus Kostengründen verzichtet. Die Gestaltung des liechtensteinischen Notgelds durch Luigi Kasimir lehnte sich an österreichische Vorbilder an.

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Notgeld», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 6.2.2025.

Medien

Die 20- und 50-Heller-Gutscheine von 1920 mit den Unterschriften von Landtagspräsident Friedrich Walser und Landesverweser Prinz Karl von Liechtenstein. Der 20-Heller-Gutschein zeigt links das fürstliche Wappen, rechts auf rotem Grund einen Rahmen für die Aufschrift und die Wertangabe. Der 50-Heller-Gutschein zeigt auf blauem Untergrund und in rotem Rahmen das Landeswappen in roter Farbe sowie den Wertaufdruck (LLM).