
Notgeld
Autor: Benedikt Zäch | Stand: 31.12.2011
In Zeiten der Geldverknappung, besonders in Krisenzeiten, dient Notgeld als Ersatz für mangelnde gesetzliche Zahlungsmittel, vor allem für kleine Nominale. Notgeld trat im Alpenrheintal schon in römischer Zeit in Form geprägter oder gegossener, obrigkeitlicher geduldeter Imitationen umlaufender Münzen auf.
Der Staat Liechtenstein griff nur einmal zu diesem Mittel. Nach der Aufkündigung des Zollvertrags mit Österreich 1919 (→ Zollwesen) beschloss der Landtag, wegen akuten Kleingeldmangels Gutscheine (Notgeldscheine) im Wert von 10, 20 und 50 Hellern in einer Auflage von je 200 000 Stück herauszugeben. Die Gutscheine wurden am 5. Januar 1920 durch fürstliche Verordnung in Verkehr gesetzt und waren – ausschliesslich in Liechtenstein – bis zur Einführung der Frankenwährung im Mai 1924 gültig. Das Notgeld hatte in der Praxis wohl eine geringere Bedeutung als der inoffiziell verwendete Schweizer Franken (→ Geld), zumal man mit je 30 000 Sätzen für Sammlerzwecke, wie andernorts auch, einen gleichzeitig entstehenden Sammlermarkt bediente. Auf die geplante Ausgabe von Scheinen im Wert von 1 Krone wurde vor allem aus Kostengründen verzichtet. Die Gestaltung des liechtensteinischen Notgelds durch Luigi Kasimir lehnte sich an österreichische Vorbilder an.
Literatur
- Herbert Rittmann: Kleine Münz- und Geldgeschichte von Liechtenstein, Hilterfingen 1977, S. 49f.
- Emil Heinz Batliner: Das Geld- und Kreditwesen des Fürstentum Liechtenstein in Vergangenheit und Gegenwart, Winterthur 1959 S. 86f.
Zitierweise
<<Autor>>, «Notgeld», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 6.2.2025.
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