Nottebohm-Fall

Autor: Roland Marxer | Stand: 31.12.2011

Der gebürtige Deutsche Friedrich Nottebohm (16.9.1881–28.1.1956) verlegte 1905 seinen Wohnsitz nach Guatemala. Beim Ausbruch des Zweiten Weltkriegs versuchte er sein Vermögen zu schützen, indem er im Oktober 1939 die Staatsangehörigkeit des neutralen Liechtenstein annahm, gegen Einbürgerungsgebühr und unter Beachtung der gesetzlichen Formvorschriften mit Ausnahme des Aufenthaltserfordernisses von drei Jahren. Als Bürger der Gemeinde Mauren kehrte er 1940 nach Guatemala zurück. Als Guatemala 1941 in den Krieg gegen Deutschland eintrat, beschlagnahmte es sein Vermögen als Feindvermögen.

1951 erhob Liechtenstein wegen der Konfiszierung liechtensteinischen Privatvermögens Klage gegen Guatemala vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH). Mit elf gegen drei Stimmen verweigerte der IGH 1955 Liechtenstein das Recht auf diplomatischen Schutz für Nottebohm, weil die Verleihung der Staatsangehörigkeit ohne besonderen Bezug Nottebohms zu Liechtenstein in Form eines Aufenthalts von einer gewissen Dauer erfolgt sei, also ohne «effektive Staatsangehörigkeit» und «ohne echte Bindung» zu Liechtenstein. Dass das Recht souveräner Staaten, ihre Staatsangehörigkeit zu verleihen, und ihr Recht, diplomatisch zu schützen, divergieren kann, ist nach dem Urteil international heftig diskutiert worden. Innenpolitisch führte das Urteil zum Ende der sogenannten Finanzeinbürgerungen.

Literatur

  • Hanspeter Lussy, Rodrigo López: Finanzbeziehungen Liechtensteins zur Zeit des Nationalsozialismus, Bd.1 , Vaduz/Zürich 2005 (= Veröffentlichungen der Unabhängigen Historikerkommission Liechtenstein Zweiter Weltkrieg, Studie 3), bes. S. 582–587.
  • Stephan Hobe, Otto Kimminich: Einführung in das Völkerrecht, 82004, S. 88f., 557f., 561.
  • Kurt Lipstein, Erwin H. Loewenfeld: Liechtenstein gegen Guatemala, in: Gedächtnisschrift Ludwig Marxer, 1963, S. 275–325.

Zitierweise

<<Autor>>, «Nottebohm-Fall», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 8.2.2025.