Novalzehntstreit 1719–21

Autor: Alois Niederstätter | Stand: 31.12.2011

Nach dem Kauf der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg durch Johann Adam Andreas von Liechtenstein 1699/1712 beanspruchte der fürstliche Kommissar Stephan Christoph Harpprecht von Harpprechtstein für die neue Herrschaft den Novalzehnten (→ Zehnt) und liess ihn teils gewaltsam einziehen. Die bis dahin bezugsberechtigte Geistlichkeit klagte vor dem Churer Bischof Ulrich VII. von Federspiel, der den fürstlichen Verwalter Johann Adam Brändl und seine Helfer mit dem im Juli 1719 von allen Kanzeln öffentlich verkündeten Kirchenbann belegte. Da die Obrigkeit nicht nachgab, verhängte der Bischof über die Kapellen im Schloss und im Dorf Vaduz das Interdikt und verbot damit alle geistlichen Verrichtungen. Daraufhin liess die Obrigkeit alle geistlichen Einkünfte zwangsverwalten. Teile der Bevölkerung – selbst in Konflikt mit Harpprecht von Harpprechtstein stehend – solidarisierten sich mit dem Klerus und stellten sich gegen die Herrschaft; in Triesen läutete man Sturm und bewaffnete sich. Kaiser Karl VI. betraute den Fürstbischof von Konstanz mit der Untersuchung der Vorgänge; 1721 legten die kaiserlichen Kommissäre und ein Schiedsspruch des Kaisers den Konflikt mit einem Kompromiss bei. Der Novalzehnt sollte je zur Hälfte dem liechtensteinischen Klerus und den Fürsten von Liechtenstein zukommen.

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Novalzehntstreit 1719–21», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 7.2.2025.