
Patrozinium
Autor: Beat Vogt | Stand: 31.12.2011
Patrozinium bezeichnet das Schutz- und Beistandsverhältnis eines Heiligen zu seinem Kirchengebäude, seinem Bistum, seiner Gemeinde oder Stadt, einer Gruppe oder einer Einzelperson. Frühchristliche Kirchen wurden nicht nur Christus (dem jede Kirche als Haus des Herrn nominell geweiht war), sondern den Aposteln, Maria oder Johannes dem Täufer übergeben und geweiht, später auch weiteren Heiligen oder Glaubensgeheimnissen wie dem Hl. Kreuz oder der Hl. Dreifaltigkeit. Im Mittelalter galt der Kirchenpatron als der wahre Eigentümer der Kirche, deren Vermögen ihm anvertraut war und der Schenkungen erhielt. Im Alpenraum wurde ein Patrozinium aufgrund seiner rechtlichen und sakralen Bedeutung selten gewechselt. Das Patrozinium hat eine Repräsentationsfunktion, so durch die bildliche Wiedergabe auf Fahnen, Flaggen, Wappen, Siegeln und Münzen. Gerichtstage oder jährliche Termine (z.B. Fälligkeit von Zinsen und Abgaben) waren im Spätmittelalter oft auf den Feiertag des Schutzheiligen gesetzt.
Die Intensität der Verehrung bestimmter Heiliger und die Ausstrahlung von Kultzentren waren nicht konstant. So stand z.B. in spätrömisch-fränkischer Zeit wie auch im 10. bis 12. Jahrhundert die Petrusverehrung in Blüte, im Frühmittelalter und im Hochmittelalter der Marienkult. Seit dem 12./13. Jahrhundert wurden Heilige zunehmend auch Patrone von Orten und Ländern. So gilt der hl. Luzius als Landespatron Liechtensteins. Die hl. Maria ist Patronin des Erzbistums Vaduz.
St. Peter in Schaan (1298) und in Balzers (um 1300) sowie Laurentius in Schaan (um 1300) und Maria (Bendern 1208) bilden die älteste Patroziniumsschicht Liechtensteins. Als Vertreter der fränkischen Patrozinien sind das Martinspatrozinium von Eschen, das Donatuspatrozinium der Burgkapelle von Balzers und Triesen mit dem seltenen Patron St. Mamertus zu nennen. Dem Hochmittelalter zuzuweisen sind Florinus in Vaduz (1375), Peter und Paul in Mauren, Gallus in Triesen, Georg in Hinterschellenberg und Maria auf Masescha (1465), das 1595 den hl. Theodul als zweiten Patron erhielt.
Ein spätmittelalterliches Patrozinium ist der hl. Wolfgang in Triesen, wie auch das Patronat des hl. Fridolin in Ruggell. Unklar ist die Herkunft des Balzner Patroziniums St. Nikolaus. Die Kapelle Hl. Kreuz in Eschen wird dem 16. Jahrhundert zugeschrieben, St. Sebastian und Rochus wurden im Pestjahr 1639 Patrone der Kapelle in Nendeln. Spätere Patrozinien sind die vor 1721 errichtete Wendelins-Kapelle im Steg und die Kapelle St. Josef in Planken 1768. In Schellenberg entstand nach der Verkündigung (1854) des Dogmas der unbefleckten Empfängnis das Patrozinium Maria Immaculata (1855/1856), in Schaanwald 1936/1939 eine Kapelle der hl. Theresia von Lisieux.
Literatur
- Ernst Tremp: «Patrozinium», in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 01.12.2009.
- Alois Schröer, Arnold Angenendt, Andreas Heinz: Patron, Patronin, Patrozinium, in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3., völlig neu bearbeitete, durchgesehene Auflage, Bd. 7 (2006), Sp. 1478–1481.
- Schematismus, Direktorium Erzbistum Vaduz, 1999/2000–.
- Heinrich Büttner, Iso Müller: Frühes Christentum im schweizerischen Alpenraum, Einsiedeln 1967, S. 58–62.
- Iso Müller: Die Patrozinien des Fürstentums Liechtenstein, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 59 (1959), S. 303–327.
Zitierweise
<<Autor>>, «Patrozinium», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 10.2.2025.