Peer, Josef

Autor: Rupert Quaderer | Stand: 31.12.2011

Landesverweser (Regierungschef). *13.6.1864 Erl bei Kufstein (A), †28.6.1925 Wien; katholisch, Österreicher, heimatberechtigt in Feldkirch. Sohn des Josef Ignaz, Beamter der Zollwache, und der Barbara, geb. Fuetscher (aus Nüziders, Vorarlberg).  1.5.1895 Margareta Leone aus Feldkirch (*16.1.1869, †14.7.1937), drei Kinder; Tochter Franziska verheiratet mit Ludwig Marxer.

Peer verbrachte einen Teil seiner Jugendjahre in Schaan, wo er die Volksschule besuchte. Gymnasium in Feldkirch, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck; Promotion 1887 (Dr. iur.). 1894 eröffnete Peer eine Rechtsanwaltskanzlei in Feldkirch. 1901–09 Bürgermeister von Feldkirch, 1902–09 und 1914–18 Mitglied des Vorarlberger Landtags (gemässigter Liberaler); vom Kaiser zum stv. Landeshauptmann im Landtag ernannt. 1917–25 Hofrat am Verwaltungsgerichtshof in Wien.

Im Frühjahr 1920 beabsichtigte Fürst Johann II., Peer in das Amt des Landesverwesers in Vaduz zu berufen. Dieses Vorhaben wurde von der Fortschrittlichen Bürgerpartei unterstützt, stiess bei der Christlich-sozialen Volkspartei hingegen auf vehemente Opposition – für sie kam für ein Regierungsamt nur ein Liechtensteiner infrage. In den Schlossabmachungen vom September 1920 erklärten sich die Volksparteivertreter damit einverstanden, dass Peer für sechs Monate zum «Leiter der Regierung» bestellt werde. Am 15.9.1920 erfolgte die Berufung Peers.

Peer widmete sich u.a. der Ordnung der Staatsfinanzen, z.B. durch die Beschaffung von Mehreinnahmen durch Steuerpauschalierungen ausländischer Gesellschaften. Innenpolitisch versuchte er, die Autorität der Regierung zu stärken. Dies zeigte sich etwa in der Briefmarkenaffäre vom Februar 1921 und in dem von ihm entworfenen Gesetz über die «Errichtung einer bewaffneten Landeswehr».

Einen wesentlichen Teil der Tätigkeit Peers in Liechtenstein nahm die Arbeit an der Verfassungsrevision ein. Peer verfasste eine diesbezügliche Regierungsvorlage. Darin übernahm er sowohl von der Volkspartei bei den Schlossabmachungen geforderte Neuerungen als auch bewährte Einrichtungen und Bestimmungen aus der bestehenden Verfassung von 1862 und integrierte neue, besonders in schweizerischen Kantonalverfassungen erprobte Institutionen. Peer übte auch wesentlichen Einfluss auf den Ausbau der Verfassungsgerichtsbarkeit aus, die nach österreichischem Vorbild ausgestaltet wurde. Diese Regierungsvorlage wurde in den Grundzügen in die Verfassung vom Oktober 1921 übernommen. Peer hatte auch wesentlichen Anteil daran, dass der Bischof von Chur seine Ansprüche in der Frage der Stellung der römisch-katholischen Kirche nicht in allen Teilen durchsetzen konnte.

Im März 1921 – nach Ablauf der sechsmonatigen Amtszeit – kam es wegen der Frage des weiteren Verbleibens Peers im Amt zu heftigen Auseinandersetzungen. Während die FBP Peer ihr volles Vertrauen aussprach und sich für dessen Verbleiben einsetzte, beharrte die Volkspartei auf den in den Schlossverhandlungen getroffenen Abmachungen und forderte ultimativ die Neubesetzung des Postens des Regierungschefs. Aufgrund eines Landtagsbeschlusses fand am 28.3.1921 eine Volksabstimmung über den Verbleib Peers statt. Obwohl sich von 1608 abgegebenen Stimmen 993 (61,8 %) für das vorläufige Weiterverbleiben Peers aussprachen, stellte sich dieser nicht mehr für eine Weiterführung des Mandats zur Verfügung.

Literatur

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Zitierweise

<<Autor>>, «Peer, Josef», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 10.2.2025.

Medien

Josef Peer in seiner Zeit als Bürgermeister von Feldkirch (1901–1909), Porträt von Florus Scheel, Öl auf Leinwand, 72 x 95 cm, 1925 (© Stadt Feldkirch). Auf dem Täfelchen ist Peers Amtszeit irrtümlich mit 1900–1909 angegeben.