
Petition(-srecht)
Autor: Wilfried Marxer | Stand: 31.12.2011
Eine Petition ist ein schriftliches Ersuchen an das Staatsoberhaupt, das Parlament oder eine Behörde. Nach 1808 waren in Liechtenstein Bittschriften von Gemeinden und Bürgern an die Obrigkeit ein wichtiges Instrument der politisch entmachteten Bevölkerung, etwa im sogenannten Aufstand 1809, in den Unruhen 1830/31 oder der Revolution 1848. Rechtlich verankert wurde das Petitionsrecht mit der konstitutionellen Verfassung von 1862: Einzelpersonen, Gemeinden und «Corporationen» erhielten das Recht, Wünsche und Bitten durch ein Landtagsmitglied dem Landtag vorzubringen; dieser konnte sie an den Landesfürsten weiterleiten, sofern sie sich auf Mängel und Missbräuche in der Landesverwaltung oder der Rechtspflege bezogen.
Die Verfassung von 1921 übernahm die Formulierungen zum Petitionsrecht weitgehend unverändert. Die Konkretisierungen in den Geschäftsordnungen des Landtags von 1863, 1969 und 1989 widerspiegeln eine Entwicklung, bei der zunehmend die Regierung anstelle des Fürsten Adressat von Petitionen wurde. Das Petitionsrecht hat mit der Einführung direktdemokratischer Volksrechte (→ Initiative, → Referendum) 1921 an Bedeutung verloren. Trotzdem werden weiterhin Petitionen lanciert, da sie einfach zu realisieren sind (kein Unterschriftenquorum, keine Beschränkung auf Stimmberechtigte) und dennoch eine öffentliche Auseinandersetzung und politischen Druck generieren können. Petitionsthemen jüngerer Zeit waren z.B. Mobilfunk, Gentechnologie, Aids, Tierschutz und Pflichtmitgliedschaft in der Gewerbekammer.
Literatur
- Fürst und Volk. Eine liechtensteinische Staatskunde, hg. vom Schulamt des Fürstentums Liechtenstein, Redaktion: Edmund Banzer et al., Vaduz 1993.
Zitierweise
<<Autor>>, «Petition(-srecht)», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 7.2.2025.