Postulat
Autor: Philippe Rochat | Stand: 23.9.2025
Das Postulat ist ein parlamentarisches Instrument, mit dem Abgeordnete des Landtags die Regierung einladen, eine Massnahme oder einen bestimmten Gegenstand zu prüfen und Bericht zu erstatten. Es handelt sich somit primär um ein Instrument zur Kontrolle von Regierung und Verwaltung.
Das Postulat wurde mit der Geschäftsordnung des Landtages vom 23.5.1969 eingeführt. Während in der vorangehenden Geschäftsordnung von 1863, die über 100 Jahre in Kraft blieb, lediglich von «Anträgen» die Rede war, wurde nun zwischen den parlamentarischen Eingängen Initiativrecht, Motion, Postulat, Interpellation, Anfragen und Petition unterschieden. §30 der neuen Geschäftsordnung definierte Postulate als «selbständige Anträge, die die Regierung zur Prüfung eines bestimmten Gegenstandes oder zu einem bestimmten Vorgehen oder Verhalten einladen.» Für diese Formulierung standen die Geschäftsreglemente der Schweizerischen Parlamentskammern Nationalrat und Ständerat von 1962 Pate. Beide Reglemente verwendeten einen weitgehend identischen Wortlaut wie die liechtensteinische Geschäftsordnung.
Die Definition ist in den folgenden Geschäftsordnungen von 1989, 1996 und 2012 über weite Strecken unverändert geblieben, aber um weitere Absätze ergänzt worden. Diese betrafen in erster Linie die Fristen zur Beantwortung, Bestimmungen über die Änderung ihres Wortlauts sowie die Regelung, dass die Beantwortung in schriftlicher Form zu erfolgen hat.
Gemäss gegenwärtiger Praxis müssen Postulate schriftlich eingereicht und von mindestens einem Mitglied des Landtags unterschrieben werden. Allfällige Unterschriften von stellvertretenden Abgeordneten werden nicht berücksichtigt. Die eingereichten Postulate werden im Landtag diskutiert, wobei der Wortlaut nur mit Zustimmung der Postulantinnen bzw. Postulanten abgeändert werden kann. Die Landtagsabgeordneten stimmen mit einfacher Mehrheit über die Überweisung des Postulats an die Regierung ab. Erst mit der erfolgreichen Überweisung wird ein Postulat zu einer Aufforderung an die Regierung. Diese beantwortet das Postulat in schriftlicher Form in der Regel innerhalb von vier Landtagssitzungen.
Zwischen 2001 und 2024 wurden zwischen null und 13 Postulate pro Jahr eingereicht. Insgesamt kamen 126 Postulate zusammen, was einem jährlichen Durchschnitt von rund 5 Postulaten entspricht.
Quellen
- Geschäftsordnung für den Landtag des Fürstentums Liechtenstein (GOLT) vom 19. Dezember 2012, LGBl. 2013, Nr. 9.
Literatur
- Philippe Rochat: Landtag, in: Das politische System Liechtensteins. Handbuch für Wissenschaft und Praxis, hg. von Wilfried Marxer, Thomas Milic und Philippe Rochat, Baden-Baden 2024, S. 261–288.
- Roger Beck: Rechtliche Ausgestaltung, Arbeitsweise und Reformbedarf des liechtensteinischen Landtags, Schaan 2013 (= Liechtenstein Politische Schriften, Bd. 53), S. 307–309.
- Klaus Biedermann: 150 Jahre Landtag 1862–2012, hg. vom Landtag des Fürstentums Liechtenstein, Vaduz 2012, S. 34, 70.
- Thomas F. Allgäuer: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein, Vaduz 1989 (= Liechtenstein Politische Schriften, Bd. 13), S. 161–175.
Externe Links
- Instrumente der Abgeordneten, Website des Landtags des Fürstentums Liechtenstein.
Zitierweise
<<Autor>>, «Postulat», Stand: 23.9.2025, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 16.11.2025.