Raumplanung

Autor: Mario F. Broggi | Stand: 31.12.2011

Raumplanung ist die Koordination raumwirksamer Tätigkeiten durch die öffentliche Hand unter Wahrung der Grundrechte und des Gleichheitsprinzips.

In Liechtenstein legte das Baugesetz von 1947 mit der Verpflichtung zur kommunalen Ortsplanung und Einteilung des Baugebiets die Grundlagen für eine moderne Raumplanung 1954 wurde in der Gemeinde Vaduz der erste Zonenplan mit Bauordnung erlassen, die anderen Gemeinden folgten zögerlich ab 1960, als letzte erst im Jahr 2000 Triesenberg. Trotz der Forderung nach einer umfassenden Landesplanung und einem Stopp der sich abzeichnenden Zersiedelung wurden in den 1960er Jahren im Zeichen euphorischen Wachstums sehr grosse Gebiete als Bauerwartungsland ausgewiesen und damit der Bodenspekulation Tür und Tor geöffnet.

Auf Landesebene erarbeitete die ETHZ 1964 im Auftrag der liechtensteinischen Regierung ein landesplanerisches Gutachten, das einer Regionalplanung mit den Teilbereichen Siedlung, Landschaft, Verkehr, öffentliche Bauten und Anlagen sowie Versorgung entsprach. Damit wurden erste raumplanerische Grundsätze und Massnahmen festgelegt, die die Regierung 1969 als Richtplanung zur Kenntnis nahm. 1968 wurde die Raumplanung mit der Errichtung einer Stabsstelle für Landesplanung institutionalisiert. Deren Ziele und Aufgaben waren: Eindämmung der Streubauweise, Reduktion der Bauzonen, Erlass eines Erschliessungsgesetzes, Normalisierung des Bodenmarkts.

Eine 1981 publizierte Bestandsaufnahme des Siedlungsplans von 1979 mit Luftbildvergleichen 1963–78 erbrachte alarmierende Ergebnisse: die bestehende Siedlungsfläche (Bau- und Reservezone) von rund 21 km2 bot für über 100 000 Einwohner Raum und machte 13 % der Landesfläche oder rund einen Drittel des Talgebiets aus. Paradoxerweise war diese Zersiedelung erst durch öffentliche Mittel für die Baulanderschliessung und Eigenheimförderung ermöglicht worden.

Die liechtensteinische Raumplanung ist – ausser im alpinen Bereich (z.B. Bauzone Steg und Berggebietssanierung) – keine Erfolgsgeschichte: Entwürfe für ein neues Bau- und Planungsgesetz von 1968 und 1976 scheiterten schon in der Vernehmlassung u.a. an den Bedenken der Gemeinden, wurden aber in der Revision des Baugesetzes 1985 teilweise berücksichtigt. Ein pragmatischer Gesetzesentwurf über die Orts- und Landesplanung 1992 blieb folgenlos, die erneute Vorlage für ein Raumplanungsgesetz wurde 2002 in einer Volksabstimmung massiv verworfen.

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Raumplanung», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 10.2.2025.