Regalien

Autor: Alois Niederstätter | Stand: 31.12.2011

Regalien sind Hoheitsrechte und Güter, die ursprünglich dem König vorbehalten waren. Regalien wurden erstmals 1111 von Papst Paschalis II. aufgelistet und sind auch im Wormser Konkordat von 1122 erwähnt. Die auf dem Reichstag von Roncaglia 1158 verfasste Constitutio de regalibus nennt als Regalien u.a. Strassen, Flüsse, Münzstätten, Zölle, die Salzgewinnung, Silbergruben und den Fischfang. In weiterer Folge galten der Bergbau im Allgemeinen, Forst und Jagd, das Geleitrecht auf Strassen sowie der Judenschutz als Regalien. Die Regalien kamen teils durch formelle Übertragung, v.a. durch die Reichsgesetze Kaiser Friedrichs II. 1220 und 1231/32 in die Hände der geistlichen und weltlichen Fürsten und wurden zu einem wichtigen Instrument für die Ausbildung der Landesherrschaft. Dabei trat immer stärker die materielle Nutzbarkeit der Regalien in den Vordergrund.

Für das Gebiet Liechtensteins sind als Regalien, die den jeweiligen Landesherren von den deutschen Königen oder römisch-deutschen Kaisern verliehen oder bestätigt wurden, v.a. die Gerichtsbarkeit (→Gerichtswesen), die Jagd, die Fischerei, die Hochwaldungen (→Wald), die Wasserläufe, die Zölle (→Zollwesen), der Bergbau, die Mühlen und das Vogelmolken zu nennen. Die bedeutendste Einnahmegruppe unter den Regalien bildeten bis ins 19. Jahrhundert die Zoll- und Weggelder (Transit-, Weg-, Ein- und Ausfuhrzölle). In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts kam es zwischen fürstlichen Beamten und den liechtensteinischen Untertanen bezüglich der Regalien zu Auseinandersetzungen. Diese entzündeten sich an der Frage, ob die Einnahmen aus den Regalien dem Fürsten oder dem Staat zustünden. 1848/49 hob der Fürst die Regalien auf oder wandelte sie in staatliche Monopole um.

Quellen

  • Liechtensteinisches Urkundenbuch, Teil I: Von den Anfängen bis zum Tod Bischof Hartmanns von Werdenberg-Sargans-Vaduz 1416, Bd. 2: Aus den Archiven zu St. Gallen, bearb. von Franz Perret, Vaduz 1953 (LUB I/2), S. 246.

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Regalien», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 9.2.2025.