
Regierungssekretär
Autor: Paul Vogt | Stand: 31.12.2011
Der Regierungssekretär ist der oberste Beamte. Seine wichtigsten Aufgaben sind die Koordination der Regierungssitzungen, die Führung des Regierungsprotokolls und die Unterstützung des Regierungschefs bei der Ausfertigung und beim Vollzug der Regierungsbeschlüsse. Da er bei allen Regierungssitzungen anwesend ist, nimmt er eine besondere Vertrauensposition ein. Er ist administrativ zuständig für die der Regierung nachgeordneten Stellen und überwacht die Regierungskanzlei (inklusiv die Führung der Regierungsakten). Weitere Aufgaben können ihm fallweise übertragen werden (z.B. Gesetzes- und andere Projekte, Mitarbeit in Kommissionen). Die Funktion des Regierungssekretärs entwickelte sich historisch aus derjenigen des Landschreibers. Die Bezeichnung Regierungssekretär wird erstmals in der Dienstinstruktion von 1862 verwendet, wo er zum Protokollführer bei den Regierungssitzungen bestimmt wurde – tatsächlich führte der Landesverweser 1868–1914 selbst das Protokoll. Obwohl der Regierungssekretär bisher immer parteipolitisch zugeordnet werden konnte, nimmt er eine überparteiliche Stellung ein: trotz seiner besonderen Vertrauensstellung wurde bislang noch kein Regierungssekretär bei einem Regierungswechsel versetzt oder entlassen.
Literatur
- Ernst Pappermann: Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Dissertation Universität Köln, Bigge 1967, S. 100.
Zitierweise
<<Autor>>, «Regierungssekretär», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 17.2.2025.