Reichsfürstenrat

Autor: Bernd Marquardt | Stand: 31.12.2011

Der Reichsfürstenrat war zwischen 1495 und 1806 die mitgliederstärkste der drei Kurien des Reichstags. Er erfasste in zwei getrennten Bänken alle weltlichen und geistlichen Reichsfürsten, soweit sie nicht dem elitären Kreis der sieben bis neun Kurfürsten angehörten. 1792 gab es 94 Vollsitze. Räumlich zurückgesetzt waren die Reichsgrafen und Reichsprälaten in Gestalt von sechs grossregionalen Gemeinschaftsstimmen integriert.

Die reichsunmittelbare Grafschaft Vaduz gehörte der schwäbischen Grafenkurie an. 1723 stieg sie als Reichsfürstentum Liechtenstein zum Vollmitglied des Reichsfürstenrats im 57. unter 63 Rängen der weltlichen Bank auf. Hinter der Standeserhöhung stand die Intention des Kaisers, ihm ergebene katholische Mehrheiten im Reichsfürstenrat auszubauen, was sich mit dem Interesse der Schellenberg (1699) und Vaduz (1712) erwerbenden Fürsten von Liechtenstein traf, an der hohen Reichspolitik teilzuhaben. Dieses im Osten der kaiserlichen Erblande landsässige Geschlecht hatte seit 1608 den Reichsfürstenrang, war aber mangels reichsunmittelbarer Herrschaften bislang nicht reichsfürstenratsfähig gewesen.

Literatur

  • Peter Moraw: Reichstag (ältere Zeit), in: Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 4 (1990), Sp. 781–786.

Zitierweise

<<Autor>>, «Reichsfürstenrat», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 10.2.2025.