Reichskreise

Autor: Bernd Marquardt | Stand: 31.12.2011

Als Teilresultat seiner staatlichen Verdichtung erhielt das römisch-deutsche Reich 1500/12 eine bis 1806 gültige Grundgliederung seiner Fläche in zehn Reichskreise und drei sonstige Grossregionen, die sich z.T. an älteren Raumvorstellungen («Schwaben») orientierten. Zwei Reichskreise waren kaiserlich-habsburgisch dominiert (Österreich, Burgund), zwei weitere kurfürstlich (Kurrhein, Obersachsen), während die übrigen sechs einen vielständig-genossenschaftlichen Charakter besassen. Die Grafschaft Vaduz bzw. das Fürstentum Liechtenstein gehörten wie Hohenems und Blumenegg zu den Kreisständen des Schwäbischen Kreises. Die Reichskreise übernahmen zahlreiche staatliche Funktionen; besonders dienten sie als Exekutionsbezirke reichsgerichtlicher Urteile, Aufgebotsbezirke der Reichsdefension, Steuer-, Münz- und Polizeirechtsbezirke. Auch im Bereich der interterritorialen Selbstorganisation wurden sie tätig, etwa im Strassenbau.

Literatur

  • Reichskreis und Territorium. Die Herrschaft über der Herrschaft? Supraterritoriale Tendenzen in Politik, Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft. Ein Vergleich süddeutscher Reichskreise. Tagung der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft und der Forschungsstelle Augsburg der Kommission für bayerische Landesgeschichte in Kooperation mit dem Institut für Europäische Kulturgeschichte (Universität Augsburg) und dem Staatsarchiv Augsburg in Irsee vom 5. bis 7. März 1998, hg. von Wolfgang Wüst, Redaktion: Doris Pfister, Stuttgart 2000.
  • Winfried Dotzauer: Die Deutschen Reichskreise in der Verfassung des Alten Reiches und ihr Eigenleben (1500-1806), Darmstadt 1998.
  • Adolf Laufs: Reichskreise, in: Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 4 (1990), Sp. 681–687.

Zitierweise

<<Autor>>, «Reichskreise», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 15.2.2025.