Rentmeister

Autor: Paul Vogt | Stand: 31.12.2011

Der seit dem 17. Jahrhundert auch in liechtensteinischen Quellen nachweisbare Rentmeister war der herrschaftliche Finanzbeamte, der unter der Führung des Landvogts die landesherrlichen Geld- und Rechnungsgeschäfte (Rentamt) besorgte. Obwohl er als Mitglied des Oberamts (Kollegialgremium) auch an gerichtlichen und politischen Entscheidungen mitwirkte, wurde auf eine Trennung von politischer Verwaltung und Finanzverwaltung geachtet. Der Rentmeister war nicht nur für die «Renten» (ursprünglich nur die jährliche Abgaben auf Grundstücken, später alle regelmässigen Abgaben) zuständig, sondern für die Einnahme und Verrechnung aller Feudalabgaben, Fronen, Gefälle (indirekten Steuern) und Erträge der Domäne. Die Veranlagung und das Einheben der direkten Steuern hingegen war bis Anfang 19. Jahrhundert Aufgabe der Landschaften, danach der Gemeinden. Bei der Führung der Rent- und Fondsrechnungen war der Rentmeister an Vorgaben der fürstlichen Zentralbuchhaltung gebunden, die die Rentamtsbücher jährlich revidierte. Eine Trennung der fürstlichen Privateinnahmen und Staatseinnahmen erfolgte erst im 19. Jahrhundert. Ab 1844 wurden die landschaftlichen Rechnungsbücher von den fürstlichen Rentamtsrechnungen getrennt geführt. Seit 1854 wurde anstelle des Begriffs Rentmeister die Bezeichnung «Landeskassaverwalter» verwendet, womit auch eine Verlagerung des Schwerpunkts der Aufgaben zum Ausdruck kam.

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Rentmeister», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 14.2.2025.