Rhein

Autor: Rupert Tiefenthaler | Stand: 31.12.2011

Der Rhein bildet die Grenze zwischen Liechtenstein und dem schweizerischen Kanton St. Gallen. Bei einer Gesamtlänge von rund 1320 km (Quelle bis Mündung) fliesst er auf einer Länge von 25 km die Westseite Liechtensteins entlang.

Der Name des Rheins geht auf das indogermanische *re oder *ri, zurück, was «fliessen» bedeutet. Die Kelten nannten den Fluss Rhennos, die Römer Rhenus.

Die beiden Hauptquellflüsse des Rheins sind der Vorderrhein und der Hinterrhein, die beim Oberalppass (GR) und am Rheinwaldhorn (GR) entspringen. Vom Zusammenfluss der beiden Quellflüsse bei Reichenau (GR) bis zur Mündung in den Bodensee fliesst der ca. 90 km lange Alpenrhein. Vom Ausgang des Untersees bei Stein am Rhein (SH) gliedert sich der Fluss in Hochrhein (bis Basel), Oberrhein (bis Bingen, D), Mittelrhein (bis Bonn, D) und Niederrhein. Bei Hoek van Holland (NL) mündet er in die Nordsee.

Das Einzugsgebiet des Alpenrheins umfasst ca. 6120 km2, von denen rund 2 % vergletschert sind. Der Alpenrhein weist eine ausgeglichene Temperatur von 3–14 °C auf. Er führt im Jahresmittel 157 m3/s. Das Hochwasser von 1927 wird auf einen Abfluss von 2700 m3/s geschätzt. Die Gewässergüte wird 1997 mit gering bis mässig verunreinigt angegeben.

Nach der letzten Eiszeit teilte sich der Rheingletscher am Gonzen bei Sargans in einen westlichen Ast in Richtung Walensee und in einen östlichen entlang des heutigen Rheintals. Nach dem Abschmelzen der Gletscher blieben Restseen zurück, die bis in das Sarganserbecken reichten und verlandet grossflächige Moore und Riede ausbildeten. Durch das Geschiebe der Talflüsse, Seitenbäche und Rüfen kam es zu Schotter- und Kiesablagerungen, wobei sich im Talraum Rheinschotter und die Schwemmfächer der Gebirgsbäche und Rüfen kompliziert verzahnten.

Der ehemals unregulierte Alpenrhein war auf der Strecke zwischen Balzers und St. Margrethen (SG) bis ins 19. Jahrhundert ein gewundener, verzweigter Fluss mit einem Hauptarm und ein bis zwei Seitenarmen. Flache Schotterinseln, Buchten und Schotterbänke entlang der Ufer bildeten eine stark strukturierte, durch Auen geprägte Flusslandschaft. 1848 betrug die mittlere Breite des Rheins im Bezirk Werdenberg 227,4 m (Minimum: 120 m, Maximum: 678 m). Gegenwärtig ist der Alpenrhein fast durchgehend mit Hochwasserschutzdämmen und blockwurfgesicherten Ufern reguliert. Zwischen Mastrils (GR) und der Illmündung bei Bangs (Vorarlberg) beträgt die Sohlenbreite konstant 100 m. Die monotone und gerade Uferlinie wird lediglich durch die Umlagerungen der Kiesbänke bei Nieder- und Mittelwasser aufgelockert.

Mitte des 19. Jahrhunderts zählte der Alpenrhein an seinem rechten Ufer 23 und an seinem linken Ufer 30 Gewässermündungen. Die Verbauungen reduzierten die Zahl der Zubringer am rechten Ufer auf sechs Gewässer, zu denen der liechtensteinische Binnenkanal zählt, und am linken Ufer auf nur mehr vier. Bis zur Rheinkorrektion konnte der Rhein bei Trübbach und bei Triesen bei Niedrigwasser an Furten überschritten werden. Mit der Rheinkorrektion erhöhte sich die Fliessgeschwindigkeit, wodurch sich kaum mehr Furten bildeten.

Zuverlässiger für den Transport waren die Fähren. Die Errichtung von Rheinbrücken ab 1867 machte die Fähren zunehmend überflüssig, sodass es 1918 in Liechtenstein zur endgültigen Einstellung des Fährbetriebs kam.

Die breite Rheintalsohle war bis in die Neuzeit grösstenteils versumpft und schwer passierbar. Die seichten Wasser zerschnitten jedoch nicht die herrschaftlichen Gebiete. Links- und rechtsrheinische Gebiete gehörten bis 1342 den Grafen von Werdenberg-Sargans. Rheinübergreifende Verbindungen waren auch auf kirchlicher Ebene gegeben: Sennwald (SG) zählte bis 1422, Salez (SG) bis 1512 und Haag (SG) bis 1637 zur Pfarrei Bendern.

Im 15. Jahrhundert entwickelte sich der Rhein zur Herrschaftsgrenze. Die Ablösung der Eidgenossen vom habsburgischen Einflussbereich nach dem Schwabenkrieg 1499 machte ihn zur faktischen Reichsgrenze, die Reformation in linksrheinischen Territorien ab den 1520er Jahren zur Konfessionsgrenze.

Mit der zunehmenden Kultivierung der Rheintalebene nahmen die Konflikte um die Nutzung der Rheinauen zu. Es kam ab dem 15. Jahrhundert zwischen den links- und den rechtsrheinischen Gemeinden zu vermehrten Grenz- und Nutzungsstreitigkeiten.

Die Fischerei im Rhein gehörte ursprünglich zu den herrschaftlichen Regalien. Sie wurde von der Herrschaft pachtweise verliehen. Bis um 1870 wurde auf dem Rhein die Flösserei betrieben. Die Wasserkraft des Rheins trieb Schiffsmühlen an. Dabei handelte es sich um Mühlen, die sich auf einem grossen Floss befanden, welches am Ufer verankert war. Eine solche Rheinmühle befand sich zwischen Gamprin und Ruggell und war bis 1856 in Betrieb. Das vom Rhein mitgeführte Treibholz gab der Bevölkerung die Möglichkeit, sich mit kostenlosem Brennholz zu versorgen.

Die durch den Rhein verursachten Überschwemmungen waren wiederkehrende Ereignisse, die mit der fortschreitenden Urbarmachung des Rheintals immer höhere Kosten verursachten. Zum Schutz vor Überschwemmungen errichteten die Flussanrainer Schutzbauten, die Wuhren (→Wuhrsysteme). Da die ablenkenden Verbauungen auf dem einen Ufer das Gegenufer zusätzlich gefährdeten, lassen sich vom 15. bis zum 19. Jahrhundert zahlreiche Rechtsstreitigkeiten um Wuhren zwischen den links- und den rechtsrheinischen Gemeinden nachweisen. Derartige Konflikte wurden zunächst unmittelbar zwischen den benachbarten Gemeinden ausgetragen. Vielfach zogen sie die jeweiligen Lokalherren hinein, und mitunter wurden auch auswärtige Schiedsinstanzen bemüht, so z.B. 1471 in einem Wuhrstreit zwischen Schaan und Vaduz einerseits und Buchs anderseits der Rat der Stadt Zürich. Ab 1650 führten die jeweiligen Obrigkeiten die Verhandlungen. 1753 rechtfertigte der Fürst von Liechtenstein seine Wuhrpolitik sogar mit dem Schutz der Grenzen des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation.

Mittels eines provisorischen Wuhrsystems (Doppelwuhrsystem und Binnendämme) versuchte Liechtenstein seit 1837 gemeinsam mit St. Gallen, die Hochwassergefahr einzudämmen. Im Vertrag vom 31.8.1847 wurden die Landesgrenze, die Uferlinien und Wuhrrichtungen mit St. Gallen festgelegt. Die Normalbreite des Flusses wurde neu mit 120 m angenommen. Ein eigenes Rheinwuhrgesetz wurde am 16.10.1865 erlassen. Gemäss diesem hatte die Regierung die Oberaufsicht über die Rheinschutzbauten wahrzunehmen. Nach dem Hochwasser von 1868 erfolgte der Übergang vom Doppelwuhr- zum Hochwuhrsystem, was in der Folge die Anhebung der Rheinbrücken notwendig machte. Die Verbauungen konnten jedoch nicht verhindern, dass es infolge eines Dammbruchs bei Schaan am 25.9.1927 in Liechtenstein erneut zu einer Rheinüberschwemmung kam.

Für Bau, Unterhalt und Finanzierung der Wuhrbauten waren ursprünglich die Rheingemeinden zuständig. Auf Gemeindeebene wurden besondere Wuhrsteuern erhoben. Zwischen 1856 und 1900 wurden von den liechtensteinischen Rheingemeinden für die Rheinverbauung über 1,5 Mio. Gulden ausgegeben. Ab 1844 beteiligte sich das Land zunehmend an den Kosten. Zudem sprang der Fürst mit Darlehen ein. Ab 1891 übernahm das Land 75 % der Kosten für Rheinschutzbauten, seit 1990 trägt es sämtliche Kosten.

Die Regulierung des Alpenrheins im 19. und 20. Jahrhundert, die Absenkung der Flusssohle durch die 1953–72 erfolgten Kiesentnahmen um 4–5 m sowie der Bau von Kraftwerken in seinem Einzugsgebiet führten zu einer Verarmung der Landschaftsstruktur (Reduktion der grundwasserführenden Bäche, der Riedflächen und des Auwalds), zu einer Abnahme der Artenvielfalt sowie zu einer Abnahme der Grundwasserneubildung und -qualität. Infolge der Eingriffe reduzierte sich die Zahl der ursprünglich vorkommenden 30 Fischarten dramatisch. Heute werden im Alpenrhein nur noch 17 Arten nachgewiesen, wovon 16 zumindest potenziell gefährdet sind. Die 1979/80 mit fünf Staustufen projektierte Wasserkraftnutzung des Rheins zwischen Reichenau und dem Bodensee wurde aus ökologischen Gründen nicht umgesetzt (→Rheinkraftwerke). Zunehmend wird der Alpenrhein als Flusslandschaft und als Lebensader einer Region begriffen. Seine Revitalisierung aber kann nur länderübergreifend erfolgen. 1995 gründeten die Anrainer Vorarlberg, St. Gallen, Graubünden und Liechtenstein die Internationale Regierungskommission Alpenhrein (IRKA). In Zusammenarbeit mit der Internationalen Rheinregulierung (IRR) erarbeitete sie 2005 ein Entwicklungskonzept Alpenrhein. Ziel dieses Gesamtkonzeptes ist es, mit Blick auf nachhaltige Hochwassersicherheit die Bereiche Grundwasser, Ökologie und die raumplanerischen Aspekte Siedlungsentwicklung und Naherholung zu verbessern. Über die politischen Grenzen hinweg soll damit eine Identität des Alpenrheintals als eines einheitlichen Lebens- und Wirtschaftsraums geschaffen werden.

Quellen

Literatur

  • Katharina Schöbi: Der Rhein – die Lebensader unserer Region, in: Unser Rheintal 64 (2007), S. 235–242.
  • Klaus Michor: Das Entwicklungskonzept Alpenrhein und seine raumprägende Bedeutung, in: Alpenrheintal – eine Region im Umbau. Analysen und Perspektiven der räumlichen Entwicklung, hg. von Mario F. Broggi, Vaduz 2006 (= Liechtenstein Politische Schriften, Bd. 41), S. 218–228.
  • Johann Oehry: «Oben am jungen Rhein ...». Von Fähren, Schiffsmühlen und Brücken, in: Eintracht 34 (2003), S. 11–26.
  • Gertrud Haidvogl, Theo Kindle: Die Fliessgewässer Liechtensteins im 19. und 20. Jahrhundert. Ursprüngliche Lebensräume, technische Eingriffe, ökologische Folgen, Vaduz 2001 (= Schriftenreihe Amt für Umweltschutz, Bd 1).
  • Mathias Bugg: Der Rhein als Verbindung und Trennung. Entwicklung einer Grenzlinie im Gebiet zwischen Balzers-Wartau und Bendern-Haag im 15. und 16. Jahrhundert, in: Bausteine zur liechtensteinischen Geschichte. Studien und studentische Forschungsbeiträge, hg. von Arthur Brunhart, Bd. 1: Vaduz und Schellenberg im Mittelalter, Zürich 1999, S. 39–72.
  • Reto Schlaepfer: Der Rhein und die Rheinauen im 15. und 16. Jahrhundert, in: Bausteine zur liechtensteinischen Geschichte. Studien und studentische Forschungsbeiträge, hg. von Arthur Brunhart, Bd. 1: Vaduz und Schellenberg im Mittelalter, Zürich 1999, S. 73–112.
  • Mario F. Broggi: Die liechtensteinischen Galeriewälder entlang des Alpenrheins, in: Berichte der Botanisch-Zoologischen Gesellschaft Liechtenstein-Sargans-Werdenberg, Bd. 26 (1999), S. 67–72.
  • Heiner Schlegel: Der Rhein als Erholungsgebiet, in: Berichte der Botanisch-Zoologischen Gesellschaft Liechtenstein-Sargans-Werdenberg, Bd. 26 (1999), S. 291–296.
  • Der Alpenrhein und seine Regulierung. Internationale Rheinregulierung 1892–1992, Rorschach 1992.
  • Werner Wolgensinger: Der Rhein – Strom oder Strom?, in: Bodensee-Hefte, Goldach 1992, Nr. 3, S. 20–25.
  • Peter E. Schaufelberger: Fünf neue Rheinkraftwerke?, in: Bodensee-Hefte, Goldach 1992, Nr. 3, S. 14–19.
  • Werdenberger Jahrbuch 1990, Jg. 3 (1989).
  • Josef Büchel: Geschichte der Gemeinde Triesen, hg. von der Gemeinde Triesen, Bd. 1, Triesen 1989, S. 156–182.
  • Karl Hartmann: Der Rhein. Kurzer Abriss über die baulichen Massnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Baggerungen, in: Festgabe für Alexander Frick zum 75. Geburtstag, hg. von Robert Allgäuer, Schaan 1985, S. 181–196.
  • Rheinnot in Liechtenstein. Zum 50. Jahrestag der Rheinüberschwemmung von 1927, hg. von den Gemeinden Eschen, Gamprin, Mauren, Ruggell, Schaan, Schellenberg, Eschen/Gamprin/Schaan 1977.
  • Alois Ospelt: Wirtschaftsgeschichte des Fürstentums Liechtenstein im 19. Jahrhundert. Von den napoleonischen Kriegen bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 72 (1972), S. 5–423, hier S. 18–31.
  • Eugen Schafhauser: Der Rhein und seine Verkehrsstellung. Gams–Haag # Bendern–Eschen, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 71 (1971), S. 113–143.
  • Philipp Krapf: Die Geschichte des Rheins zwischen dem Bodensee und Ragaz, in: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung, Bd. 30 (1901), S. 119–222.

Von der Redaktion nachträglich ergänzt

  • Der Alpenrhein. Beiträge zur Geschichte und Gegenwart, hg. von der Gesellschaft Schweiz – Liechtenstein, Buchs 2020 (= Schriftenreihe Nr. 12).

Zitierweise

<<Autor>>, «Rhein», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 10.2.2025.

Medien

Der Rhein bei Ruggell im Jahr 1769. Ausschnitt aus der Karte des Rheins entlang der Herrschaft Sax von Hans Conrad Römer, 1770. Der noch nicht begradigte Rhein mäandriert in der Talebene. An den beiden Rändern des Flussbetts sind schräg zum Fluss stehende Wuhre zu erkennen (Staatsarchiv St. Gallen, Signatur KPH 2/06.01: Flusslauf zwischen der Mündung des Buchsergiessens und Büchel/Gemeinde Rüthi: Wuhrkarte (Römer-Karte), 1769.11.21-1770.05.).
Wiederaufbau des Rheindamms nach dem verheerenden Dammbruch oberhalb der Eisenbahnbrücke Schaan–Buchs, 1927 (Liechtensteinisches Landesarchiv).

ZUR VERTIEFUNG
Rheineinbruch vom 28. Juni 1846

Sicht auf Schloss und Dorf Vaduz. Gouache über Radierung von Louis Bleuler (1792–1850), entstanden um 1830. Im Hintergrund Landwirtschaftsflächen am frei fliessenden Rhein (Liechtensteinisches LandesMuseum, Vaduz, Sammlung Adulf Peter Goop, Foto: Sven Beham).