Rheinbund

Autor: Franz Brendle | Stand: 31.12.2011

Das Fürstentum Liechtenstein gehörte zu den Gründungsmitgliedern des am 12.7.1806 abgeschlossenen Rheinbunds. Das unter dem Protektorat Napoleons stehende Offensiv- und Defensivbündnis vereinigte 16 süd- und südwestdeutsche Staaten, die sich am 1.8.1806 in Regensburg offiziell vom römisch-deutschen Reich lossagten und dadurch die volle staatliche Souveränität erhielten. Die Aufnahme Liechtensteins war Ausdruck des Wohlwollens Napoleons gegenüber Fürst Johann I., den er sich durch diesen Akt verpflichten wollte, um im österreichischen Lager einen einflussreichen Verbündeten zu haben. Obwohl der Fürst, der als General des Kaisers von Österreich in herausgehobener Stellung Verantwortung trug, die Rheinbundakte nicht unterzeichnete und formell nie aus dem Heiligen Römischen Reich austrat, nahm er das Geschenk Napoleons an. Die schwierige Lage, die sich aus der Loyalität zum Haus Österreich einerseits, der Verpflichtung gegenüber Napoleon andererseits ergab, löste Fürst Johann, indem er gemäss Art. 7 der Rheinbundakte die Regierung im Fürstentum Liechtenstein an seinen dreijährigen Sohn Karl Johann abtrat, diese als dessen Vormund aber weiterhin ausübte. Durch einen Militärvertrag mit dem Herzogtum Nassau stellte dieses die für Liechtenstein vorgesehene Zahl von 40 Soldaten für das Rheinbundkontingent.

Fürst Johann I. erkannte das von Napoleon geschaffene politische System in Deutschland nie an, liess jedoch alle daraus entstehenden Pflichten erfüllen. Er wusste dagegen die neu errungene Position klug zu nutzen, um nach aussen alle bayerischen Annexionsgelüste abzuwehren und nach innen die gewonnene Souveränität auszubauen. In konsequenter Nutzung seiner neuen Souveränitätsrechte führte er in Liechtenstein Reformen im Sinn eines bürokratischen Absolutismus durch.

Nach der Völkerschlacht bei Leipzig erklärte Johann am 7.12.1813 seinen Austritt aus dem Rheinbund, allerdings mit der Zusicherung der Souveränität Liechtensteins, die 1815 auf dem Wiener Kongress anerkannt und festgeschrieben wurde. Die Rheinbundzeit markiert somit auf der einen Seite den Beginn der Souveränität Liechtensteins, auf der anderen Seite die Entwicklung hin zu einem modernen Staatswesen.

Quellen

Literatur

  • Georg Schmidt: Fürst Johann I. (1760–1836): «Souveränität und Modernisierung» Liechtensteins, in: Liechtenstein – Fürstliches Haus und staatliche Ordnung. Geschichtliche Grundlagen und moderne Perspektiven, hg. von Volker Press und Dietmar Willoweit, Vaduz/München/Wien 1987, 21988, S. 383–418.

Von der Redaktion nachträglich ergänzt

Zitierweise

<<Autor>>, «Rheinbund», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 12.2.2025.

Medien

Der Rheinbund 1806–1813 (Bildarchiv LLM). © Schulamt Liechtenstein. Karte: Evelyne Bermann, Schaan.