Säkularisation

Autor: Victor Conzemius | Stand: 31.12.2011

Säkularisation bezeichnet den Einzug und die Umnutzung kirchlicher Güter durch weltliche Herrscher. Der Begriff ist nicht zu verwechseln mit dem der Säkularisierung, der die Verweltlichung ursprünglich religiöser Inhalte bedeutet. Säkularisationen, friedliche und gewaltsame, gab es in der Geschichte des Christentums immer wieder. Besondere politische und gesellschaftliche Bedeutung gewannen die Klosteraufhebungen. Säkularisationen grösseren Umfangs gab es im 18. Jahrhundert in Österreich unter Kaiserin Maria Theresia und Kaiser Josef II. sowie in der Französischen Revolution in Frankreich. Am einschneidendsten war die vom Reichsdeputationshauptschluss 1803 verfügte Säkularisation geistlicher Herrschaften, in deren Gefolge das Kloster Sankt Luzi seine in Liechtenstein und Vorarlberg gelegenen Güter verlor. Von den übrigen Klöstern, die in Liechtenstein Güter und Rechte besassen, wurde 1802 das Kloster Ottobeuren, 1805 das Kloster Sankt Johann im Thurtal und 1838 das Kloster Pfäfers aufgehoben. Die Güter und Rechte der aufgehobenen Klöster in Liechtenstein kamen früher oder später alle in liechtensteinische Hände.

Literatur

  • Die Säkularisation im Prozess der Säkularisierung Europas, hg. von Peter Blickle und Rudolf Schlögel, Epfendorf 2005 (=Oberschwaben. Geschichte und Kultur, Bd. 13).
  • Kontinuität und Innovation um 1803. Säkularisation als Transformationsprozess. Kirche - Theologie - Kultur - Staat, hg. von Rolf Decot, Mainz 2005 (=Veröffentlichungen des Instituts für europäische Geschichte Mainz, Beiheft 65).

Zitierweise

<<Autor>>, «Säkularisation», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 15.2.2025.