Schnitz

Autor: Bernd Marquardt | Stand: 31.12.2011

Der Schnitz war eine 1584–1696 von den Landschaften Vaduz und Schellenberg geleistete Steuer, mit der die Landesherren die Reichssteuern auf die Untertanen umlegten. Anlass war eine 1584 vom Reichstag von allen Reichsständen verlangte, ausserordentliche, auf fünf Jahre veranschlagte Kriegssteuer zur Abwehr des Osmanischen Reichs (Türkensteuer). Graf Karl Ludwig von Sulz traf darüber eine Vereinbarung mit den beiden Landschaften, die sich das Recht der selbständigen Veranlagung des Schnitzes sicherten und 1584 mit dem «Legerbuch» das erste bekannte liechtensteinische Steuerverzeichnis schufen. Besteuert wurde das Reinvermögen mit ⅓ %, was 1584 bei einem Vermögen von 188 482 Gulden 649 Gulden einbrachte. 1590 wurde der Schnitz verlängert und auf 1276 Gulden erhöht (Vaduz 860, Schellenberg 416 Gulden). Der Herrschaftsvertrag zwischen Graf Kaspar von Hohenems und den Landschaften von 1614 fixierte den Schnitz bei diesem Betrag und machte ihn zu einer ständigen Einrichtung, wogegen die Landesherrschaft alle Reichs- und Kreislasten übernahm. Da die Reichssteuerpflicht von Vaduz und Schellenberg aber weiter anstieg, war der Weg in die permanente Darlehensfinanzierung und die Verschuldung der Landesherren vorgezeichnet. Bekräftigte 1688 ein neuer Schnitzvertrag nochmals die Regelung von 1614, mussten die Landschaften 1696 unter dem Druck der Reichsexekution und der kaiserlichen Administration die Aufhebung des Schnitzess und die vollständige Übernahme aller Reichs- und Kreislasten akzeptieren, was für sie eine erhebliche Mehrbelastung bedeutete. Dabei blieb es bis zum Untergang des Reichs 1806, trotz einem Vorstoss der Untertanen zur Reaktivierung des Schnitzes bei der Huldigung 1712.

Quellen

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Schnitz», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 7.2.2025.