Schriftlichkeit (Schriftkultur)

Autor: Heinz Dopsch | Stand: 31.12.2011

Kelten und Räter waren die ersten namentlich bekannten Völker im Alpenraum, die Schriftzeugnisse in Form von Inschriften und beschrifteten Münzen hinterliessen. Erst das Römische Reich stützte seine Herrschaft wesentlich auf die Schriftkultur, die es in allen Provinzen etablierte. Neben Inschriften auf Stein dienten Papyrus, Wachs- und Holztafeln als Beschreibstoffe. Aus der Römerzeit stammen auch die ältesten in Liechtenstein gefundenen Schriftzeugnisse auf Münzen und vereinzelt auf Gebrauchsgegenständen (Namen auf Helmen und Geschirr); in Balzers wurden römische Schreibgriffel gefunden.

Der Einfluss des Christentums führte bereits in der Spätantike (4. Jahrhundert n.Chr.) zu einem allgemeinen Rückgang der Schrift, als deren Ausgangspunkt nun die Bibel galt. Diese durfte nur auf einem dauerhaften, aber auch teuren Beschreibstoff wie dem aus Schaf-, Ziegen- und Rinderhäuten hergestellten Pergament in lateinischer Sprache und möglichst in kalligrafischer Form aufgezeichnet werden. Damit wurde der Klerus, dem das Kirchenrecht die Kenntnis des Lesens (aber nicht des Schreibens) vorschrieb, zum Träger der Schriftkultur. Die Produktion von Schriftgut fand v.a. in den Schreibschulen (Sktriptorien) der Klöster und Domkapitel statt. Bei Alamannen und Franken dominierte wie bei allen germanischen Völkern die mündliche Tradition, die bis in die frühe Neuzeit neben der Schrift ihre Position in Politik, Rechtswesen und Verwaltung behauptete.

Die ältesten mittelalterlichen Nachrichten über Liechtenstein finden sich fast durchweg im klösterlichen Schrifttum oder in von Klerikern verfassten Schriftstücken: in Urkunden und Traditionsbüchern, Annalen, Totenbüchern (Nekrologien), Jahrzeitbüchern, Chroniken, Urbaren und Zinsrodeln. Zeitlich an der Spitze steht das wohl im Zusammenhang mit der karolingischen Reichsteilung 843 verfasste churrätische Reichsgutsurbar. Weitere Liechtenstein betreffende Urbare, Zinsrödel und Urkunden entstanden v.a. in Chur (Bistum, Domkapitel, Kloster St. Luzi) und in den Klöstern Pfäfers und Churwalden; dazu kommen Urkunden von Königen und Päpsten. Als Sprache dominierte bis ins 14. Jahrhundert Latein; deutsche Urkunden setzen für Liechtenstein 1284 ein. Der gräfliche Adel besass im Spätmittelalter keine eigene Kanzlei, sondern bediente sich auch als Landesherr der Arbeit von Klerikern und Gelegenheitsschreibern. So wurde der Werdenberger Teilungsvertrag von 1342 wahrscheinlich von einem Mönch aus Pfäfers in deutscher Sprache geschrieben.

Das Notariat, das sich als öffentliche Beurkundungsstelle in Teilen Italiens und Frankreichs seit der Antike gehalten hatte, fand im 14. Jahrhundert auch im Gebiet nördlich der Alpen Eingang. Vor allem die katholische Kirche und die Städte bedienten sich dieser Einrichtung, die aber in Liechtenstein bis weit in die Neuzeit nur geringen Einfluss besass. Von den beiden aus der Grafschaft Vaduz bzw. der Herrschaft Schellenberg stammenden Notaren des 15. Jahrhunderts (Georg Vaistli und Johannes Dieprecht) sind keine Vaduz oder Schellenberg betreffenden Notariatsinstrumente bekannt. Ab dem 14./15. Jahrhundert zeigt sich eine starke Zunahme des lokal produzierten Schriftguts, indem zunächst v.a. Verträge und Gerichtsurteile in Form von Urkunden abgefasst und teilweise vom Landammann gesiegelt wurden. Eigenständiges Verwaltungsschrifttum, das die Anfänge einer eigenen Kanzlei voraussetzt, beginnt hier in Ansätzen wohl im 15. Jahrhundert unter den Freiherren von Brandis und dann im 16. Jahrhundert unter den Grafen von Sulz. Verwiesen sei auf das sogenannte Brandisische Urbar (1509–17), den auf die revidierte Erbordnung von 1577 zurückgehenden Landsbrauch und das Sulzisch-Hohenemsische Urbar (1617–19). Ab 1586 ist das Amt des Landschreibers bezeugt, der für die Ausfertigung von Urkunden und Gerichtsurteilen zuständig war.

Der Ausbau des Schul- und Bildungswesens und die Verwendung des billigeren Papiers eröffneten ab dem Spätmittelalter auch Laien den Zugang zur Schrift, v.a. dem Adel und dem Bürgertum, seltener den Frauen. Für ein ländliches Gebiet wie Liechtenstein wird der Anteil schriftkundiger Personen an der Gesamtbevölkerung am Beginn der Neuzeit aber auf höchstens 2–4 % geschätzt. Die Kloster- und Domschulen in Chur, Pfäfers und St. Gallen widmeten sich v.a. dem eigenen Nachwuchs und nahmen nur begrenzt Fremde auf. In Feldkirch bestand eine Lateinschule und ab Mitte des 17. Jahrhunderts ein Jesuitengymnasium. Zwar finden sich ab dem 17. Jahrhundert Hinweise auf Dorfschulen in Liechtenstein, das liechtensteinische Schulwesen verharrte aber bis ins 19. Jahrhundert auf tiefem Niveau. Die Einführung der allgemeinen Schulpflicht 1805 führte relativ spät zur allgemeinen Alphabetisierung. Das Papier, das ab dem 14. Jahrhundert allmählich das Pergament ersetzte, bot die Grundlage für den Mitte des 15. Jahrhunderts erfundenen Buchdruck, der die Dominanz der handschriftlichen Aufzeichnungen zunächst nicht verdrängen konnte. Mit bebilderten Flugschriften wurde aber z.B. schon im deutschen Bauernkrieg 1525/26 eine beachtliche Breitenwirkung erzielt. In reicheren Familien förderten gedruckte Bücher Bildung und Selbstudium. Gedrucktes Verwaltungsschrifttum nahm in Liechtenstein erst unter den Fürsten von Liechtenstein zu: Von 1732 bis 1862 wurden 66 Gesetze und Patente im Druck veröffentlicht.

Während das 19. Jahrhundert und die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts als Zeit der stärksten Schriftverbreitung gelten, ist seither durch das Aufkommen neuer Medien und den Beginn des Computer-Zeitalters die traditionelle Schrift und mit ihr auch die Sprach- und Schriftbeherrschung in grossen Teilen der Bevölkerung rückläufig. Das wichtigste Schriftgut wird in Archiven und Bibliotheken verwahrt, besonders wertvolle Bestände werden digital aufbereitet.

Literatur

  • Thomas Hildbrand: «Schriftlichkeit», in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 21.11.2012.
  • Cornelia Bohn: Schrift und Gesellschaft. Kommunikation und Sozialität der Neuzeit, Opladen 1999.
  • Schrift und Lebenspraxis im Mittelalter. Erfassen, Bewahren, Verändern.(Akten des internationalen Kolloquiums 8. - 10. Juni 1995), hg. von Hagen Keller, Christel Meier und Thomas Scharff, München 1999.
  • Marshall McLuhan: Die Gutenberg-Galaxis. Das Ende des Buchzeitalters, Düsseldorf/Wien 1995.
  • Pascal Ladner et al.: Schrift, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 7 (1995), Sp. 1559–1564.
  • Severin Corsten: Schriftgruss, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 7 (1995), Sp. 1565f.
  • Helmut Zedelmaier, Peter Schreiner, Hans-Georg von Mutius: Schriftlichkeit, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 7 (1995), Sp. 1566–1568.
  • Franz Perret: Die Skriptorien um Liechtenstein, in: Liechtensteinisches Urkundenbuch, Teil I: Von den Anfängen bis zum Tod Bischof Hartmanns von Werdenberg-Sargans-Vaduz 1416, Bd. 1: Aus dem bischöflichen Archiv zu Chur und aus dem Archiv Pfävers in St. Gallen, bearb. von Franz Perret, Vaduz 1948 (LUB I/1), S. 12–38.

Zitierweise

<<Autor>>, «Schriftlichkeit (Schriftkultur)», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 12.2.2025.