Schweiz

Autoren: Patrick Sele, Gerhard R. Hochuli, Donat Büchel | Stand: 31.12.2011

Staat in Mitteleuropa. Amtliche Bezeichnung: Schweizerische Eidgenossenschaft. Bundesstadt: Bern. 7,95 Mio. Einwohner/innen (2011); 41 285 km2. Die Schweiz grenzt mit den Kantonen Sankt Gallen und Graubünden auf einer Länge von 41,1 km an Liechtenstein.

Schweizer Geschichte

Die Landfriedens- und Städtebünde des Hochmittelalters als Ursprung der Eidgenossenschaft

Im Hochmittelalter war das Gebiet der heutigen Schweiz Teil des römisch-deutschen Reichs. Seit dem 13. Jahrhundert schlossen Städte untereinander zwecks Wahrung des Friedens und zur Durchsetzung politischer Ziele Bündnisse. Im Gebiet der Schweiz lassen sich in Bezug auf solche Städtebündnisse drei geografische Schwerpunkte feststellen. Es sind dies Städte im bernisch-westschweizerischen Gebiet, Basel mit Städten am Oberrhein und Zürich mit Städten im Bodenseeraum. Auch ländliche Gemeinschaften schlossen solche Bündnisse ab, die wegen ihres hauptsächlichen Zwecks der Wahrung des Friedens als Landfriedensbünde bezeichnet werden. 1291 schlossen die am Vierwaldstättersee gelegenen Länder Uri, Schwyz und Nidwalden einen solchen Bund ab. Uri, Schwyz und Unterwalden (Ob- und Nidwalden) erweiterten in den folgenden Jahrzehnten ihr Bündnissystem mittels «ewigen», d.h. unbefristeten Bündnissen mit der Stadt Luzern (1332), der Stadt Zürich (1351), Stadt und Amt Zug (1352), dem Land Glarus (1352) und der Stadt Bern (1353). Für dieses Bündnissystem taucht schon in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts der Begriff eidgenössi oder eidgnoschaft (Eidgenossenschaft) auf.

Die Expansion der Eidgenossenschaft im Spätmittelalter

Die als Orte bezeichneten Mitglieder der Eidgenossenschaft expandierten im Spätmittelalter. Diese Expansionen erfolgten mittels militärischer Aktionen, aber auch auf friedliche Weise mittels Kauf von Territorien oder mittels Burg- oder Landrechten. Letztere wurden mit Städten, Klöstern, Einzelpersonen oder Korporationen geschlossenen und brachten den Vertragspartnern politische und wirtschaftliche Vorteile. Als Mittel der Expansion waren sie insofern von Bedeutung, als ein Burg- oder Landrechtsverhältnis mit einem Ort der erste Schritt zu einer Integration des Territoriums des Vertragspartners in den betreffenden Ort sein konnte.

Bis zum frühen 16. Jahrhundert stiessen als weitere Orte 1481 die Städte Freiburg und Solothurn, 1501 Basel und Schaffhausen sowie 1513 das Land Appenzell zur Eidgenossenschaft. Neben der Eidgenossenschaft im engeren Sinn gab es zugewandte Orte. Es waren dies Städte oder Territorien, die mit einzelnen Orten der Eidgenossenschaft verbündet waren. In einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Orten standen die Untertanengebiete. Manche dieser Gebiete waren gemeine Herrschaften, d.h. sie wurden von mehreren Orten verwaltet.

Die Expansionsschübe gingen besonders auf Kosten der Adelsherrschaften. Bis 1500 war der Adel südlich des Rheins und des Bodensees weitgehend verschwunden. Besonders betroffen waren die Habsburger, die in der zweiten Hälfte des 14. und in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts im Gebiet der heutigen Schweiz ihre Herrschaft verloren. Die letzte grosse Auseinandersetzung zwischen den Eidgenossen und den Habsburgern war der Schwabenkrieg 1499, als dessen Ergebnis die Eidgenossenschaft die Reichsreform nicht mitmachte und damit faktisch aus dem römisch-deutschen Reich ausschied.

Die Eidgenossenschaft der dreizehn Orte (1513–1798)

Eine grosse Zerreissprobe war für die Eidgenossenschaft die in den 1520er Jahren einsetzende Reformation zwinglianischer und calvinistischer Prägung. Sie spaltete die Eidgenossenschaft in die reformierten Orte Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen einerseits und die katholischen Orte Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Solothurn andererseits. Gleichberechtigt waren die Konfessionen in den Orten Glarus und Appenzell, wobei Letzteres sich 1597 in das reformierte Appenzell Ausserrhoden und das katholische Appenzell Innerrhoden teilte. Neben den Orten waren auch die zugewandten Orte und die Untertanengebiete in die beiden konfessionellen Lager gespalten. Die konfessionellen Spannungen entluden sich in den beiden Kappeler Kriegen 1529 und 1531. Die siegreichen katholischen Orte konnten im Zweiten Kappeler Landfrieden von 1531 eine für sie günstige Regelung der konfessionellen Belange in den gemeinen Herrschaften erreichen und 1656 im Anschluss an den im Ersten Villmergerkrieg geschlossenen Dritten Landfrieden behaupten. Erst der im Anschluss an einen militärischen Sieg der reformierten gegen die katholischen Orte geschlossene Vierte Landfrieden von 1712 änderte die Lage zugunsten der Ersteren.

Von der Helvetischen Republik zum neuen Bundesstaat (1798–1848)

Aufstände in den Untertanengebieten und die militärische Expansion des revolutionären Frankreich bereiteten der Eidgenossenschaft der dreizehn Orte ein Ende. An die Stelle des im Spätmittelalter entstandenen Bündnisgeflechts mit vollberechtigten und zugewandten Orten sowie Untertanengebieten trat 1798 ein nach französischem Vorbild aufgebauter zentralistischer Staat, die Helvetische Republik. Da sich dieses Staatsgebilde als nicht existenzfähig erwies, vermittelte der spätere französische Kaiser Napoleon 1803 eine neue Verfassung (Mediationsakte), die den alten dreizehn Orten wieder eine weitgehende Selbständigkeit gewährte und einige vorrevolutionäre Verhältnisse wiederherstellte. Aus einigen Untertanengebieten und zugewandten Orten wurden neue Kantone oder Stände, wie die Glieder der Eidgenossenschaft immer häufiger bezeichnet wurden. Es waren dies Graubünden, St. Gallen, Thurgau, Aargau, Tessin und Waadt. Der Sieg der antifranzösischen Koalition über Napoleon 1813 schuf die Voraussetzungen für eine Neuorganisation. 1815 kamen als neue Kantone Genf, Neuenburg und Wallis hinzu, womit die Schweiz den heutigen territorialen Umfang erreichte. Im selben Jahr wurde auf dem Wiener Kongress die Neutralität der Schweiz anerkannt. In den folgenden Jahren und besonders ab 1830 bildete sich ein Gegensatz zwischen liberal und konservativ geprägten Kantonen heraus. Die sich daraus ergebenden Spannungen entluden sich 1847 im Sonderbundskrieg, der mit dem Sieg der liberalen Kantone endete.

Die Schweiz seit 1848

Die Bundesverfassung von 1848 stärkte die überkantonalen Institutionen und schuf den modernen Bundesstaat. Die Bundesverfassung wurde 1878 und 1999 revidiert. Im Ersten Weltkrieg (1914–18) blieb die Schweiz neutral. Die wirtschaftlichen Folgen des Kriegs führten jedoch zu sozialen Spannungen, die ihren Höhepunkt im November 1918 im Landesstreik hatten. Durch die grossen Wirtschaftskrisen der 1920er und 30er Jahre bekamen links- und rechtsextreme Gruppierungen vorerst Aufwind. Die existenzielle Bedrohung der Schweiz durch Nationalsozialismus und Faschismus in der zweiten Hälfte der 1930er Jahre liess dann aber grosse Teile der Bevölkerung über alle sozialen und ideologischen Gräben hinweg zusammenstehen. Der Bedrohung durch das nationalsozialistische Deutschland und das faschistische Italien während des Zweiten Weltkriegs (1939–45) versuchte die offizielle Schweiz mit einer Mischung von Anpassung und Widerstand gegenüber den beiden totalitären Nachbarn zu begegnen. Die Nachkriegszeit war durch einen grossen wirtschaftlichen Aufschwung gekennzeichnet. Im aussenpolitischen Bereich dominierte ein Hang zur Betonung der Eigenständigkeit, was dazu führte, dass sich die Schweiz supranationalen Organisationen wie der Europäischen Union oder der UNO gar nicht oder sehr spät anschloss.

Die Eidgenossenschaft und Liechtenstein bis 1848

Im Dienst des Herzogs Albrecht II. von Österreich stehend, leistete Graf Hartmann I. (III.) von Werdenberg–Sargans–Vaduz diesem in dessen Auseinandersetzungen mit Zürich, Glarus und Schwyz 1351/52 militärische Hilfe. 1376 versprach Hartmann II. (IV.) von Werdenberg-Sargans-Vaduz als Inhaber der Johanniterkommende in Wädenswil (ZH) den Eidgenossen, dass die dortige Burg ihnen offen stehen solle. Die Freiherren von Brandis waren im Burgrecht mit Bern. Im Alten Zürichkrieg brachte Freiherr Wolfhart V. von Brandis seine vertraglichen Bindungen mit den Schwyzern und Glarnern einerseits und den Habsburgern andererseits in einen Loyalitätskonflikt. In den sich daraus ergebenden kriegerischen Auseinandersetzungen verwüsteten und plünderten die Eidgenossen 1445 und 1446 die Grafschaft Vaduz. Im Zusammenhang mit einem Krieg zwischen den Eidgenossen und Erzherzog Sigmund plünderten die Urner, Schwyzer und Glarner 1460 Vaduz und Schaan. Im gleichen Jahr brachten die Eidgenossen die Grafschaft Sargans an sich und wurden damit unmittelbare Nachbarn Liechtensteins.

Seit dem Alten Zürichkrieg war das Gebiet Liechtensteins Teil einer Pufferzone zwischen eidgenössischem und habsburgischem Interessengebiet. Die Freiherren von Brandis trugen diesem Umstand Rechnung, indem sie eine Schaukelpolitik betrieben und mit beiden Seiten Verträge abschlossen. Der Schwabenkrieg 1499 machte das Gebiet Liechtensteins wieder zum Kriegsschauplatz: Der Landesherr Freiherr Ludwig von Brandis wurde gefangen gesetzt, seine Untertanen mussten den Eidgenossen den Huldigungseid leisten. Nicht zuletzt wegen des Burgrechts mit Bern kam Ludwig von Brandis wieder frei, die vorherigen Herrschaftsverhältnisse wurden wiederhergestellt. 1505 schloss Ludwig von Brandis mit König Maximilian einen gegen mögliche Expansionsversuche der Eidgenossen gerichteten Öffnungs- und Erbschirmvertrag, mit dem er sich verpflichtete, gegen eine jährliche Summe das Schloss Vaduz im Kriegsfall den Habsburgern offen zu halten. Dieses Vertragsverhältnis wurde ab 1510 unter den Grafen von Sulz fortgeführt. Durch ein seit 1478 mit Zürich bestehendes Burgrecht waren sie aber auch mit den Eidgenossen vertraglich verbunden. Der Verkauf der Bündner Herrschaft an Graubünden durch Graf Rudolf von Sulz 1509 war ein handfestes Zugeständnis an die Eidgenossen, da auf diese Weise verhindert wurde, dass die strategisch wichtige St. Luzisteig unter habsburgische Kontrolle kam. Die Verhandlungen des Grafen Karl Ludwig von Sulz mit dem Fürstabt von St. Gallen über den Verkauf von Vaduz, Schellenberg und Blumenegg 100 Jahre später riefen Befürchtungen wach, mit dem Abt von St. Gallen könnten sich die Eidgenossen rechts des Rheins festsetzen.

Ab 1483 wurden die an Liechtenstein grenzenden Gebiete links des Rheins nach und nach eidgenössische Untertanengebiete: 1483 betraf dies die Herrschaft Sargans (gemeine Herrschaft von sieben eidgenössischen Orten), 1497 die Herrschaft Gams (Schwyz und Glarus), 1517 die Herrschaft Werdenberg (Glarus) und 1615 die Herrschaft Sax-Forstegg (Zürich). Um die Mitte des 16. Jahrhunderts erhob der Vaduzer Landvogt Juvenalis Kreder für die Grafen von Sulz gegenüber Landammann und Räten von Glarus als Herren in Werdenberg Anspruch auf die Jagdrechte in Werdenberg und die Fischereirechte im Rhein, wobei er sich bei seinen Forderungen auf angebliches altes Recht berief. Ein Vertrag von 1562 legte in der Folge fest, dass das Recht, mit Angel und Schnur im Rhein zu fischen, bei der Grafschaft Vaduz bleiben solle. Der Übergang der Herrschaft Sax-Forstegg an Zürich 1615 führte 1637 zur Einführung des evangelischen Bekenntnisses in Haag und damit zur Herauslösung dieses Dorfs aus der Pfarrei Bendern.

Im Dreissigjährigen Krieg waren 1620 und 1621 als Reaktion auf einen Vorstoss zürcherischer Truppen bis nach Maienfeld und auf die St. Luzisteig in der Grafschaft Vaduz kaiserliche Truppen stationiert. In den Koalitionskriegen bestand ab 1794 zwischen der neutralen Schweiz und dem als Reichsstand kriegführenden Liechtenstein eine Grenzsperre; die sich daraus ergebende Unterbindung des Handelsverkehrs mit der Schweiz war für die liechtensteinische Bevölkerung eine schwere Belastung.

Ein Aufstand der Werdenberger Untertanen gegen ihre Herren in Glarus 1719–22 brachte den Vaduzer Landvogt dazu, aus Angst vor einem Übergreifen des Aufstands auf Liechtenstein 1720 die in Werdenberg begonnene Rheinbrücke abbrechen und 1721 die von einem Werdenberger betriebene Rheinfähre einstellen zu lassen. Im Vorfeld des Zusammenbruchs der alten Eidgenossenschaft 1798 kam es in der an Liechtenstein grenzenden eidgenössischen Nachbarschaft zu Aufständen. Wegen der revolutionären Verhältnisse in der Schweiz flüchteten der Abt von Pfäfers und die Stiftsdamen des Klosters in Schänis (SG) 1798 nach Liechtenstein. Das Ansinnen der Verwaltung der Helvetischen Republik im Kanton Rätien, die in Liechtenstein und Vorarlberg gelegenen Güter des Klosters Sankt Luzi in Chur für die Abzahlung der schweizerischen Kriegslasten zu besteuern, kam aus rechtlichen Gründen nicht zur Ausführung.

In den 1830er Jahren von Nachbarländern der Schweiz aus politischen Gründen veranlasste Grenzsperren wirkten sich dahingehend auf Liechtenstein aus, dass Saisonniers aus Liechtenstein die Arbeit in der Schweiz verunmöglicht wurde. 1838 schloss Liechtenstein mit der Eidgenossenschaft einen Freizügigkeitsvertrag, durch welchen die meisten Abzüge auf exportiertes Vermögen abgeschafft wurden. Um in den Genuss einer zollfreien Getreideeinfuhr aus Österreich zu gelangen, musste sich Liechtenstein einer nach der allgemeinen Missernte 1846 von Österreich gegenüber der Schweiz durchgeführten Getreidesperre anschliessen.

Befürchtungen, dass in der Schweiz ein Bürgerkrieg ausbrechen könnte, führten 1845 dazu, dass ein Teil des liechtensteinischen Militärkontingents mobilisiert wurde. Beruhigende Berichte des liechtensteinischen Oberamts nach Wien hatten wahrscheinlich zur Folge, dass es nicht zu einer Einberufung kam. Der Sonderbundskrieg in der Schweiz 1847 veranlasste Fürst Alois II., für Liechtenstein Vorkehrungen zu treffen. Diese beinhalteten Ausreiseverbote für Militärpflichtige, Massnahmen gegen allfällige Flüchtlinge und militärische Massnahmen für den Fall, dass von der Schweiz her Gefahr drohen sollte.

Patrick Sele

Die Schweiz und Liechtenstein 1848 bis 1914

Im Zusammenhang mit der Revolution von 1848 hegten der Landesfürst und der liechtensteinische Landvogt die Befürchtung, dass es in Liechtenstein zu Bestrebungen kommen könnte, sich der Schweiz anzuschliessen. 1849 arbeitete der Landrat eine neue Gemeindeordnung aus, die sich mit der Trennung in eine politische und eine Genossengemeinde offenbar am schweizerischen Vorbild orientierte.

Der am 5.6.1852 in Wien abgeschlossene Vertrag über den Beitritt Liechtensteins zum österreichischen Zoll- und Steuergebiet beeinflusste die schweizerisch-liechtensteinischen Beziehungen nachhaltig. Die Neuorganisation der Zollstätten in Liechtenstein führte zu einem jahrelangen Konflikt. Es bestanden zwar fünf Rheinübergänge in die Schweiz, Zollstellen für den Warenverkehr richtete Österreich aber nur in Balzers und Bendern ein. Dies bedingte längere Wege für Warentransporte und den Viehtrieb auf die rege benutzten regionalen Märkte jenseits des Rheins.

Die mittelliechtensteinischen Gemeinden intervenierten beim Landesverweser, die St. Galler Regierung wandte sich im Interesse der Werdenberger Gemeinden an das Regierungsamt des Fürstentums Liechtenstein. Dieses setzte sich bei der österreichischen Verwaltung für die Verbindungen nach Sevelen und Buchs ein. Ein Vorstoss des schweizerischen Bundesrats 1858 in Wien zwecks Beibehaltung aller fünf Grenzverbindungen führte zu keinem Ergebnis. Österreich weigerte sich, weitere Zollstellen zu eröffnen. Daraufhin stellte der Bundesrat seine Bemühungen vorerst ein.

1862, im Vorfeld der anstehenden Vertragserneuerung mit Österreich, äusserte sich der angestaute Unmut der liechtensteinischen Bevölkerung in Petitionen, die anstelle einer Erneuerung den Abschluss eines Zollvertrags mit der Schweiz forderten. Die liechtensteinische Regierung hingegen wünschte eine Weiterführung des Zollvertrags mit Österreich und erreichte nach schwierigen Verhandlungen ein für Liechtenstein günstiges Ergebnis, das die Eröffnung von Zollstellen in Schaan und Vaduz beinhaltete.

Für den Personen- und Warenverkehr mit der Schweiz standen ab 1868 Rheinbrücken zur Verfügung. Mit der Eröffnung der Eisenbahnstrecke Feldkirch–Buchs 1872 war Liechtenstein mit dem schweizerischen Eisenbahnnetz verbunden. Gemeinsame schweizerisch-liechtensteinische Bemühungen zur Errichtung einer Schmalspurbahn zwischen Landquart (GR) und Schaan 1903–07 hatten keinen Erfolg., was v.a. auf den Widerstand der Schweizerischen Bundesbahnen gegen dieses Projekt zurückzuführen ist.

Eine Phase der schrittweisen gegenseitigen Annäherung wurde durch den Abschluss des schweizerisch-österreichischen Handelsvertrags von 1868 und dessen Erneuerungen von 1888, 1891 und 1906 eingeleitet. In allen Verhandlungen war Liechtenstein durch Österreich vertreten, das sich verpflichtete, die Abkommen nicht ohne die Zustimmung Liechtensteins zu ratifizieren. In den für das schweizerisch-liechtensteinische Verhältnis bedeutsamen Bestimmungen finden sich Erleichterungen im Grenzverkehr, z.B. Befreiung vom Ein- und Ausfuhrzoll für verschiedene Waren und für Marktvieh, sowie ein tiefer Weinzoll. Die Erneuerungen von 1888, 1891 und 1906 regelten den Stickereiveredelungsverkehr, die Viehzölle und das Viehseuchenproblem.

Aussenpolitisch souverän agierte Liechtenstein mit dem Abschluss des schweizerisch-liechtensteinischen Niederlassungsvertrags von 1874. Er öffnete für liechtensteinische Bürger den freien Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt. Mit einem Staatsvertrag von 1885 betreffend die Medizinalpersonen regelten die beiden Staaten die Berufsausübung im jeweiligen Nachbarland.

Zu einer ernsten Belastung für die gegenseitigen Beziehungen gediehen die Viehseuchenregelungen, die erstmals 1883 zwischen der Schweiz, Österreich und Liechtenstein vertraglich vereinbart wurden. Zu ihrem Schutz setzte die Schweiz an den Grenzen rigorose Massnahmen durch, die zwar die Seuchengefahr aus Österreich bannen sollten, aber Liechtenstein mit betrafen. Dadurch brach der florierende liechtensteinische Viehexport in die Schweiz völlig zusammen.

Die politischen Bindungen, die von 1852 bis 1914 zwischen den beiden Staaten entstanden waren, bildeten die Grundlage für die Hinwendung Liechtensteins zur Schweiz nach dem Ersten Weltkrieg.

Gerhard R. Hochuli

Die Schweiz und Liechtenstein nach 1914

Politische und rechtliche Beziehungen

Im Ersten Weltkrieg anerkannte die Schweiz (anders als die Länder der Entente) die Neutralität Liechtensteins und trug bis 1916 durch Lebensmittellieferungen zur Sicherung der liechtensteinischen Landesversorgung bei. 1917 wurde zwischen Liechtenstein und der Schweiz der Passzwang eingeführt.

Beim Kriegsende setzte sich im Fürstentum die Ansicht durch, ein wirtschaftliches Überleben sei nur durch eine Umorientierung in Richtung Schweiz möglich. Dafür engagierten sich v.a. die seit 1913/14 entstehende Veränderungsbewegung um Wilhelm Beck, deren «Oberrheinische Nachrichten» sowie die in der Schweiz arbeitenden liechtensteinischen Saisonniers. 1919 kündigte Liechtenstein den Zollvertrag mit Österreich und nahm Verhandlungen mit der Schweiz über den Abschluss eines ähnlichen Vertragswerks auf. Zu diesem Zweck wurde 1919 die liechtensteinische Gesandtschaft in Bern eröffnet (1933 aus finanziellen und innenpolitischen Gründen wieder aufgehoben, 1944 wiedereröffnet). 1919 übernahm die Schweiz auf Ansuchen Liechtensteins die Vertretung der liechtensteinischen Interessen in Ländern, in denen das Fürstentum keine Auslandsvertretung besitzt. 1920 unterzeichneten die beiden Länder einen Postvertrag und 1923 einen Zollanschlussvertrag, der Liechtenstein ab dem 1.1.1924 an das schweizerische Wirtschafts- und Zollgebiet anschloss und das Fundament der aussergewöhnlich engen liechtensteinisch-schweizerischen Beziehungen bildet. Die Mehrheit des Bundesrats sowie der schweizerischen Presse war dem Zollvertrag gegenüber positiv oder neutral eingestellt. Das «Werdenberger Initativkomitee contra Zollanschluss» versuchte ihn zu verhindern, weil es befürchtete, der Grenzbahnhof Buchs werde seine Bedeutung verlieren. Auch in Liechtenstein gab es wegen der vertraglichen und kündbaren Abtretung der Ausübung von Hoheitsrechten an die Schweiz kritische Stimmen.

Das Gesuch Liechtensteins um die Aufnahme in den Völkerbund wurde 1920 von der Schweiz vorgebracht und nur von ihr unterstützt. Nach der Rheinüberschwemmung 1927 und dem Sparkassaskandal 1928 half die Schweiz durch die Gewährung von Darlehen, 1927 zudem durch die Entsendung von Soldaten und Pfadfindern zu Aufräumarbeiten.

Der Anschluss Österreichs an das Dritte Reich 1938 führte in der Schweiz zu Beunruhigung über die Lage in Liechtenstein. Zur Unterstützung der Politik der liechtensteinischen Regierung, die auf die Wahrung der liechtensteinischen Souveränität, die Aufrechterhaltung der Verträge mit der Schweiz und die Einschränkung der Aktivitäten der liechtensteinischen Nationalsozialisten zielte, gewährte die Schweiz Kredite und machte wirtschaftliche Zusagen. Als Gegenleistung erwartete sie ein (am 15. und 30.3.1938 sowie erneut am 5.11.1940 vom Landtag ausgesprochenes) Bekenntnis zu den bestehenden Staatsverträgen, innere Ruhe und 1939 die Abtretung des Ellhorns. Liechtenstein weigerte sich jedoch, diesen für den Ausbau der schweizerischen Festung Sargans wichtigen Felsen abzutauschen. Die Abwehr des Anschlussputschversuchs der Volksdeutschen Bewegung in Liechtenstein am 24.3.1939, die darauf folgende, u.a. die Beibehaltung der Verträge mit der Schweiz fordernde Unterschriftensammlung der Heimattreuen Vereinigung Liechtenstein sowie der drohende Krieg liessen die beiden Länder weiter zusammenrücken. Zeichen der Verbundenheit war der «Liechtensteiner-Tag» an der schweizerischen Landesausstellung («Landi») vom 16.7.1939 in Zürich, zu dem 2300 Liechtensteiner anreisten.

Kurz vor dem Beginn des Zweiten Weltkriegs erklärte Liechtenstein am 30.8.1939 seine Neutralität und teilte dies über die Schweiz den Mächten mit. Die engen Beziehungen zur Schweiz trugen massgeblich dazu bei, dass Liechtenstein den Krieg wirtschaftlich und politisch unbeschadet überstand. Die Schweiz hätte Liechtenstein im Ernstfall zwar nicht militärisch geschützt, sie war aber daran interessiert, Liechtenstein nicht an NS-Deutschland fallen zu lassen. Das Fürstentum wurde gänzlich in die schweizerische Kriegswirtschaft mit einbezogen, etwa in die Rationierungsmassnahmen und den Mehranbau. Die Schweiz gewährleistete die Versorgung Liechtensteins mit Lebens- und Futtermitteln, Rohstoffen und Energie und führte für Liechtenstein weitgehend die Flüchtlingspolitik. Allerdings brachte der Kriegsausbruch auch das Ende des freien Personenverkehrs und – bis 1948 – die teilweise Schliessung der Grenze zur Schweiz.

Nach dem Kriegsende herrschte in Liechtenstein gegenüber der Schweiz grosse Dankbarkeit. Es harrten jedoch mehrere Fragen wie die Verhandlungen über die Warenumsatzsteuer (WUST), die Neuregelung der fremdenpolizeilichen Bestimmungen sowie die vermögensrechtlichen Kriegsfolgen ihrer Lösung. Zudem bestand in den eidgenössischen Behörden teilweise die Ansicht, Liechtenstein profitiere von den Verträgen mit der Schweiz, ohne eine Gegenleistung zu erbringen. 1946 fand eine Konferenz der Bundesbehörden und anderer schweizerischen Gremien zur Überprüfung der Beziehungen statt. 1948 wurde das Ellhorn noch einmal ultimativ gefordert und am 23.12.1948 der Vertrag über dessen Abtausch unterzeichnet. Bis Mitte der 1950er Jahre entspannte sich das Verhältnis vollständig. Bereits 1944 war auf Veranlassung des Fürsten die liechtensteinische Gesandtschaft in Bern wiedererrichtet worden, 1969 erfolgte die Erhebung zur Botschaft. Seit 2000 ist ein nichtresidierender Botschafter der Schweiz in Liechtenstein akkreditiert.

Mit dem Zollanschlussvertrag und dem Fremdenpolizeiabkommen von 1923, das den Niederlassungsvertrag von 1874 ersetzte, erfolgte die vollständige Öffnung der Binnengrenzen zwischen Liechtenstein und der Schweiz. Die Angehörigen beider Staaten erhielten im jeweils anderen Land in fremdenpolizeilicher Hinsicht die gleichen Rechte bezüglich Arbeit, Aufenthalt und Niederlassung. Allerdings bestanden zwischen Liechtenstein und der Schweiz teilweise unterschiedliche Interessen in Fremdenpolizei- und Einbürgerungsfragen. Während Liechtenstein für seine Saisonniers speziell bis zum wirtschaftlichen Aufschwung nach 1945 auf freien Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt drängte, wurde dieser durch die eidgenössischen Behörden wiederholt eingeschränkt. Die Schweiz störte sich an den Finanzeinbürgerungen (→ Bürgerrecht) in Liechtenstein, weshalb sie im Fremdenpolizeiabkommen von 1941 den nach dem Inkrafttreten des Zollvertrags Eingebürgerten nicht den gleichen Status zuerkannte wie den übrigen Liechtensteinern. Zudem erhielt die Schweiz in diesem Vertrag ein Vetorecht bei Einbürgerungen und die Entscheidungskompetenz über Einreise und Aufenthalt von in Liechtenstein wohnhaften Drittausländern. Die vollständige Gleichstellung aller liechtensteinischen Bürger in der Schweiz wurde erst 1963 erreicht. Da der Ausländeranteil in Liechtenstein nicht zuletzt aufgrund des Zuzugs von Schweizern stark anstieg, wurde 1981 die 1941 eingeführte gegenseitige Niederlassungsfreiheit teilweise aufgehoben. Die Schweizer bilden die grösste Ausländergruppe in Liechtenstein (3653 Personen im Jahr 2003). Umgekehrt lebten 2001 1611 Liechtensteiner in der Schweiz; sie stellen das grösste Kontingent der Auslandsliechtensteiner. Seit 2005 herrscht für Liechtenstein in der Schweiz wieder die volle Personenfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit, die in Liechtenstein wohnhaften Schweizer werden den EWR-Bürgern gleichgestellt.

War die liechtensteinische Aussenpolitik lange ganz auf die Schweiz ausgerichtet, baute das Fürstentum infolge des wirtschaftlichen Aufstiegs nach dem Zweiten Weltkrieg sowie der fortschreitenden europäischen Integration seine multilaterale Präsenz allmählich aus. 1970 forderte Erbprinz Hans-Adam, aus dem «Rucksack» der Schweiz auszusteigen und die Aussenpolitik in die eigene Hand zu nehmen (sogenannte Rucksackrede). Auch in der Schweiz wurde die Überprüfung der Beziehungen gefordert, so etwa 1973 in einem Postulat des Rheintaler CVP-Nationalrats Edgar Oehler. In den 1990er Jahren wurde das bilaterale Verhältnis neu definiert: Um den Beitritt Liechtensteins zur EFTA 1991 und zum EWR 1995 zu ermöglichen, erfolgten 1991 und 1994 Revisionen des Zollvertrags. Das dafür notwendige Entgegenkommen der Schweiz, die den EWR-Beitritt 1992 abgelehnt hatte, zeigte erneut deren grosses Wohlwollen. Der 1978 erstmals abgeänderte Postvertrag wurde 1994 aufgrund des EWR-Beitritts erneut modifiziert und 1999 einvernehmlich aufgelöst.

Zu Problemen mit der Gemeinde Balzers führte der Ausbau der Festung Sargans (ab den 1930er Jahren) sowie der Betrieb des Waffenplatzes St. Luzisteig – u.a. 1960 und 1985 kam es zu von der Schweizer Armee verursachten Waldbränden. Auf Protest in Liechtenstein, in der Schweiz und in Österreich stiessen in den 1960er Jahren das Projekt eines Kernkraftwerks in Rüthi (SG) und in den 1970er Jahren der Bau einer Ölraffinerie und -destillerie in Sennwald (SG). 1948–71 wurden verschiedene Abkommen betreffend den Rhein (→ Wuhrsysteme) und am 7.5.1955 ein Vertrag über den Verlauf der Landesgrenze im Rhein geschlossen.

Beim Aufbau der liechtensteinischen Sozialversicherung diente die Schweiz als Vorbild. 1979 unterzeichneten Liechtenstein und die Schweiz ein Abkommen über die Arbeitslosenversicherung und 1989 eines über soziale Sicherheit, das die bisherigen Verträge (1932 soziale Unfallversicherung, 1954 AHV, 1965 AHV/IV, 1969 Familienzulagen) ersetzte. 1996 waren über 50 Verträge zwischen der Schweiz und Liechtenstein in Kraft, dazu kommen weitere mit einzelnen Kantonen und Institutionen.

Wirtschaft

Die Entente sah Liechtenstein im Ersten Weltkrieg aufgrund des Zollvertrags mit Österreich-Ungarn als dessen Anhängsel an und dehnte ihre Blockade 1916 auf Liechtenstein aus; Interventionen des Bundesrats zugunsten Liechtensteins scheiterten. Auch aus der neutralen Schweiz durften bis Anfang 1919 keine Waren mehr importiert werden. Eine Ausnahme galt für den kleinen Grenzverkehr mit der Schweiz, der 1914 vorübergehend eingestellt, ab April 1915 mit Einschränkungen wieder möglich war. Die liechtensteinische Wirtschaft, besonders die auf den Import von Baumwolle angewiesene Textilindustrie, brach infolge des Rohstoffmangels zusammen. Zudem war es für die liechtensteinischen Saisonniers schon bald nach dem Kriegsbeginn beinahe unmöglich, Arbeit in der Schweiz zu finden.

Durch den Zollanschlussvertrag von 1923 verschob sich die schweizerische Zollgrenze an die Grenze zwischen Liechtenstein und Österreich, was zum Ende des v.a. während und nach dem Ersten Weltkrieg blühenden Schmuggels führte. Der Zollvertrag ermöglichte in der Zwischenkriegszeit eine gewisse Erholung der liechtensteinischen Wirtschaft und war nach dem Zweiten Weltkrieg einer der Hauptfaktoren des ökonomischen Aufschwungs. Der Anteil des Fürstentums an den Zolleinnahmen, die sogenannte Zollpauschale, spielte bei der Sanierung der Staatsfinanzen in den 1920er Jahren und bei der Krisenbekämpfung in den 1930er Jahren eine grosse Rolle. Bei ihr und bei der 1941 eingeführten WUST erreichte Liechtenstein schrittweise eine Besserstellung und 1964 die Gleichbehandlung mit der Schweiz. 1995 vollzogen die Schweiz und Liechtenstein den Wechsel von der WUST zur Mehrwertsteuer. Ebenfalls 1995 schlossen die beiden Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Aufgrund des Zerfalls der österreichischen Kronenwährung nach dem Ersten Weltkrieg führte Liechtenstein 1924 einseitig den Schweizer Franken als Währung (→ Geld) ein – faktisch war er schon vorher Zahlungsmittel. Die vertragliche Verankerung erfolgte erst durch den Währungsvertrag von 1980. Mit dem Fremdenpolizeiabkommen von 1923 erreichte Liechtenstein die Öffnung des schweizerischen Arbeitsmarkts für seine Saisonniers. Im Austausch verzichtete das Fürstentum bis 1935 auf die Ansiedlung von Industrien, die schweizerische Unternehmen konkurrenzierten. Während der Weltwirtschaftskrise in den 1930er Jahren schottete jedoch die Schweiz ihren Arbeitsmarkt von Liechtenstein ab. Nach 1945 war die liechtensteinische Bevölkerung infolge des immensen Wirtschaftswachstums nicht länger auf Arbeitsplätze im Ausland angewiesen. Vielmehr wurden nun ausländische Arbeitskräfte angeworben: Neben den niedergelassenen Schweizern arbeiteten 2002 5742 schweizerische Pendler in Liechtenstein.

Beim Aufbau einzelner liechtensteinischer Industriebetriebe war schweizerisches Kapital beteiligt, z.B. die Gebr. Mägerle bei der Präzisions-Apparatebau AG und Emil Bührle bei der heutigen OC Oerlikon Balzers AG. Die Schweiz gehört zu den wichtigen Handelspartnern Liechtensteins, auch wenn ihr Anteil an den aus Liechtenstein exportierten Industriegütern in den letzten 30 Jahren von über 40 % auf rund 15 % gesunken ist (→ Aussenwirtschaft). Trotz der engen Zusammenarbeit von schweizerischen Banken mit liechtensteinischen Treuhändern äusserte die Schweiz gelegentlich Kritik am liechtensteinischen Finanzplatz, die zum Aufbau des liechtensteinischen Sorgfaltspflichts- und Aufsichtswesens beitrug (→ Finanzdienstleistungen). Die Forderung der Schweiz nach Einsicht in die liechtensteinische Steuerverwaltung lehnte Liechtenstein unter Hinweis auf seine Souveränität stets ab.

Kultur, Bildung, Kirche

Liechtenstein ist aufgrund seiner Kleinheit in verschiedenen Bereichen wie Bildung und Medizin auf die Nutzung von ausländischen Einrichtungen – v.a. in der Schweiz – angewiesen. Dabei werden Liechtensteins Bedürfnisse gegen finanzielle Leistungen gedeckt. So beteiligt sich das Fürstentum z.B. an der 1968 gegründeten Interstaatlichen Hochschule für Technik Buchs NTB und seit 1970 an Spitälern in den Kantonen St. Gallen und Graubünden. Seit 1976 ist die liechtensteinische Matura der schweizerischen gleichgestellt; 1981 trat Liechtenstein der schweizerischen Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschulbeiträge bei. Viele Liechtensteiner absolvieren einen grossen Teil ihrer Ausbildung in der Schweiz, z.B. an Universitäten, Fachhoch- und Berufsschulen. Die beiden Länder sind durch den Einbezug Liechtensteins in die schweizerischen Ligen auch im Sport verbunden. Die Aufgabe, die besonderen Beziehungen zu pflegen, stellte sich die 1956 gegründete Gesellschaft Schweiz – Liechtenstein.

Im kirchlichen Bereich endete mit der Abtrennung des Dekanats Liechtenstein vom Bistum Chur und der Umwandlung in das Erzbistum Vaduz 1997 eine 1500-jährige Verbundenheit.

Donat Büchel

Archive

  • Liechtensteinisches Landesarchiv, Vaduz (LI LA).

Quellen

Literatur

Von der Redaktion nachträglich ergänzt

  • Georges Baur, Christian Frommelt, Fabian Frommelt (Hg.): Die Beziehungen Liechtenstein – Schweiz. Beiträge aus Anlass des 100-Jahr-Jubiläums des Zollanschlussvertrags, Gamprin-Bendern 2024 (= Liechtenstein Politische Schriften, Bd. 64).
  • 100 Jahre Zollvertrag Schweiz–Liechtenstein. Geschichte, Meilensteine, Feierlichkeiten, hg. von der Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Vaduz o.J. [2023].

Zitierweise

<<Autor>>, «Schweiz», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 10.2.2025.

Medien

Ausschnitt aus einer Karte des Rheinverlaufs bei Balzers zwischen dem Ellhorn und dem Schollberg, 1818. Die vom liechtensteinischen Oberamt in Auftrag gegebene Karte entstand aus Anlass eines Grenzstreits zwischen Liechtenstein und der Schweiz. Zwischen der mit A bezeichneten Spitze des Ellhorns und der mit B bezeichneten Hohlkehle im Schollberg ist in roter Farbe eine Grenzlinie eingezeichnet, die 1509 und 1654 festgelegt worden war. Der Grenzstreit wurde 1820 beigelegt. Eine endgültige Regelung zum Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Schweiz und Liechtenstein am Rhein brachte der Rheinkorrektionsvertrag von 1847.
(Staatsarchiv St. Gallen: Signatur: KPG 2/06.01: Flusslauf zwischen Rheinwald (Gemeinde Mels) und Trübbach (Gemeinde Wartau): Wuhrplan, 1818)
Die schweizerischen Kantone und ihre Hauptorte (geodata). © Swisstopo.
Fürst Franz Josef II. verlässt das Bundeshaus nach seinem offiziellen Besuch beim Bundesrat, 1943 (LI LA). Von links: Fürst Franz Josef II. von Liechtenstein, Bundesrat Marcel Pilet-Golaz, Bundespräsident Enrico Celio, ein Bundesweibel.
Entwicklung der Zahl der in Liechtenstein lebenden Schweizer und der Zupendler aus der Schweiz sowie der in der Schweiz lebenden Liechtensteiner
Ausfuhren der Mitgliedsfirmen der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer, 1970-2000