Spend

Autor: Fabian Frommelt | Stand: 31.12.2011

Die Spend (ursprünglich sinnverwandt mit Almosen) war zunächst eine Armenunterstützungseinrichtung der Kirche, später der Gemeinden. Privatpersonen stifteten aus karitativem oder religiös-heilstechnischem Antrieb auf ihren Gütern lastende Zinse zugunsten einer als Spend bezeichneten Armenkasse (belegt 1446 für die Pfarreien Eschen, Bendern und Mauren). Auch mit der Stiftung von Jahrzeiten war oft eine Spende zugunsten der Armen verbunden (Beispiele im Eschner Jahrzeitenbuch, Mitte 15. Jahrhundert). Ab dem 16. Jahrhundert generierte die Spend zudem Zinseinnahmen durch die Vergabe von Krediten. In Schaan (-Vaduz) ist die Spend 1522 erwähnt, in Triesen(-Triesenberg) 1525. Noch 1446 setzten die Kirchenpfleger von Eschen, Bendern und Mauren vor Gericht durch, dass im Fall der Verweigerung geschuldeter «Spenden» die belasteten Güter dem Kirchengut zufallen sollten. Ab dem 16. Jahrhundert begegnet die Spend als institutionalisierte Armenanstalt mit eigener Rechtsperson, bei der Pfarrei und Gemeinde in nicht ganz geklärter Weise zusammenwirkten. Die Verwaltung der Spend oblag nun «Spendmeistern» oder «-vögten» (erwähnt z.B. 1560 in Schaan, 1593 in Bendern), die zunehmend als Vertreter der in der frühen Neuzeit für das lokale Armenwesen zuständigen Gemeinden anzusprechen sind (→Armut).

Da die Erträge der Spend für den Unterhalt der Ortsarmen nicht genügten, sollten gemäss Polizeiordnung (1577) und Vaduzer Landsbrauch (Abschrift 1667) die «Spendmeister» bei der Sonntagspredigt Almosen sammeln und nach Gutdünken der Gemeinde austeilen. Die Unterstützung erfolgte in der Regel in Naturalien, teils in Geld. Die Spend finanzierte auch Begräbnisse für Dorfarme. Durchziehende Bettler sollen in «Spendküchen» versorgt worden sein.

Da die alte Spend dem Armutsproblem nicht mehr gerecht wurde, betrieb das Oberamt 1802 den (Neu-)Aufbau lokaler, von «Armenpflegern» verwalteter Armenanstalten. Dieses auch in der Dienstinstruktion von 1808 enthaltene Vorhaben blieb ohne unmittelbaren Erfolg. Die noch vorhandenen Spendkapitalien dürften aber allmählich an die im Gemeindegesetz von 1842 erwähnten lokalen «Armenfonds» übergegangen sein. 1845 wurde durch fürstliche Verordnung das kommunale «Armen- und Spendwesen» der Leitung des Ortsseelsorgers und zweier «Armenväter (sogenannte Spendvögte)» unterstellt und die Aufsicht einer Landesarmenkommission übertragen. Das Gemeindegesetz von 1864 und das Armengesetz von 1869 wiesen die Leitung der «Armenpflege» und die Verwaltung des «Lokalarmenfonds» dem Gemeindevorsteher und Gemeinderat zu; für die laufenden Geschäfte war ein «Armenpfleger» zu bestellen. Dabei blieb es bis zum Sozialhilfegesetz von 1965, welches das Armenwesen stärker dem Staat zuordnete.

Archive

  • Liechtensteinisches Landesarchiv, Vaduz (LI LA).

Quellen

  • Liechtensteinisches Urkundenbuch, Teil I: Von den Anfängen bis zum Tod Bischof Hartmanns von Werdenberg-Sargans-Vaduz 1416, Bd. 3: Aus den Vorarlberger Archiven, bearb. von Benedikt Bilgeri, Vaduz 1975 (LUB I/3).
  • Liechtensteinisches Urkundenbuch, Teil I: Von den Anfängen bis zum Tod Bischof Hartmanns von Werdenberg-Sargans-Vaduz 1416, Bd. 2: Aus den Archiven zu St. Gallen, bearb. von Franz Perret, Vaduz 1953 (LUB I/2).

Literatur

  • Josef Büchel: Geschichte der Gemeinde Triesen, hg. von der Gemeinde Triesen, Bd. 2, Triesen 1989, S. 828–844.
  • Spend, in: Schweizerisches Idiotikon. Wörterbuch der schweizerdeutschen Sprache, Bd. 10 (1939), Sp. 341–357.
  • Johann Baptist Büchel: Geschichte der Pfarrei Schaan, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 27 (1927), S. 62f.

Zitierweise

<<Autor>>, «Spend», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 7.2.2025.