
Tierschutz
Autor: Karl Heinz Burmeister | Stand: 31.12.2011
Nachdem der englische Philosoph Jeremy Bentham 1780 im Tier das leidensfähige Mitgeschöpf erkannt hatte, bildeten sich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die ersten Tierschutzvereine (z.B. 1822 in England, 1837 in Deutschland, 1843 in der Schweiz).
1945 wurde in Schaan der Liechtensteiner Tierschutzverein gegründet und 1974 im gleichen Ort ein Tierheim eröffnet. Die ersten gesetzlichen Tierschutzbestimmungen gehen in Liechtenstein auf das Jahr 1926 zurück, als im Paragrafen 64 der Einführungs- und Übergangsbestimmungen des Personen- und Gesellschaftsrechts die Tierquälerei verboten wurde. Da diese Regelung ungenügend war, entstand 1936 nach dem Vorbild des deutschen Tierschutzgesetzes von 1933 ein Tierschutzgesetz, das vor allem die Tierquälerei verbot. Es wurde 1988 durch ein am schweizerischen Vorbild orientiertes Tierschutzgesetz abgelöst, das modernen Erkenntnissen und internationale Abkommen Rechnung trug. Seit 1996 werden tiergerechte Leistungen in der Landwirtschaft mit staatlichen Beiträgen gefördert. 2003 nahm Liechtenstein das Tier im Zivil- und Strafrecht aus dem Sachbegriff heraus.
Literatur
- Peter Malin: Die Tierschutzgesetzgebung im Fürstentum Liechtenstein, in: Das Buch vom Tierschutz, hg. von Hans Hinrich Sambraus und Andreas Steiger, Stuttgart 1997, S. 873–878.
- 40 Jahre Liechtensteiner Tierschutzverein, in: Jahresbericht Liechtensteiner Tierschutzverein, Triesen/Schaan 1984, S. 6–10.
Zitierweise
<<Autor>>, «Tierschutz», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 7.2.2025.