Unterland

Autor: Konrad Kindle | Stand: 31.12.2011

Bezeichnung für den nördlichen, das Territorium der ehemaligen Herrschaft Schellenberg umfassenden Landesteil Liechtensteins mit den am Eschnerberg liegenden Gemeinden Eschen, Mauren, Gamprin, Ruggell und Schellenberg; 34,996 km2 (21,8 % der liechtensteinischen Landesfläche), 2007: 12 386 Einwohner (35,0 % der liechtensteinischen Gesamtbevölkerung). Als «Landschaft Schellenberg (Unterland)» konstituiert es laut gültiger Verfassung zusammen mit der «Landschaft Vaduz (Oberland)» den liechtensteinischen Staatsverband. Seit 1878 bildet das Unterland einen eigenen Wahlkreis. Die geografische Bezeichnung als Unter- und Oberland bezieht sich auf die Flussrichtung des Rheins. Der Scheidgraben bildet die Grenze.

Die Begriffe «Unterland» und «Oberland» scheinen erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts üblich geworden zu sein. Peter Kaiser erwähnt sie 1847 in seiner Chronik noch nicht. Sie erscheinen auch nicht in der Verfassung von 1862, dann aber im Wahlgesetz von 1878. Vorläufer war die spätestens ab dem frühen 18. Jahrhundert gebräuchliche Wendung von der «unteren» bzw. «oberen» Landschaft für die Korporation der bäuerlichen Untertanen in der Herrschaft Schellenberg bzw. in der Grafschaft Vaduz. Diese bildeten je eine Gerichtsgemeinde, die ihren Landammann und ihre zwölf Gerichtsleute separat bestimmte.

Verweist die Rede von «oben» und «unten» auf die Vorstellung eines zusammengehörenden Ganzen, war für die kollektive Identität neben der Zugehörigkeit zum Land Liechtenstein auch und besonders jene zu einem der beiden Landesteile (wie auch zu einer einzelnen Gemeinde) lange von Bedeutung. Unterland und Oberland unterscheiden sich im Dialekt (→ Sprache). Auf eine mentale Abgrenzung deutet die im Oberland für die Unterländer verwendete, abwertende Bezeichnung «Tschügger» hin (etymologisch unklar).

1848 hatten Karl Schädler und Landvogt Johann Michael Menzinger noch erwogen, aus Gründen der politischen Ausgewogenheit die Gemeinden Schaan und Planken dem Unterland zuzuschlagen. Gefestigt wurden die beiden Landesteile 1878 durch die Schaffung zweier eigenständiger Wahlbezirke in den sogenannten Münzwirren, in denen das Unterland seine Interessen gegen das grössere Oberland durchsetzte. Eine garantierte Zahl von Landtagsabgeordneten und Regierungsmitgliedern sichert dem Unterland seither eine Sperrminorität, von der zwar nie Gebrauch gemacht wurde, die dem Unterland – gemessen am Bevölkerungsanteil – aber eine Überrepräsentation in der liechtensteinischen Politik sichert.

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Unterland», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 19.4.2025.