Untertanspatent

Autor: Fabian Frommelt | Stand: 31.12.2011

Mit dem am 29.8.1832 durch Fürst Johann I. erlassenen Untertanspatent fanden die liechtensteinischen Unruhen 1831/32 ihren Abschluss. Das von Landvogt Peter Pokorny in Anlehnung an das k.k. Strafpatent (1781) entworfene und in 60 Exemplaren gedruckte Untertanspatent hielt die Bevölkerung in den Art. 1–7 zu Gehorsam gegenüber dem fürstlichen Oberamt und der Hofkanzlei an und verwies sie für Beschwerden auf den gesetzlichen Weg; für Widersetzlichkeit wurden Geldstrafen und Arrest angedroht. Die Art. 8–13 regelten die Eintreibung von Steuern, Taxen, Zinsen usw. Mit dem Untertanspatent waren die absolute Macht des Fürsten und die politische Unmündigkeit der als Untertanen verstandenen Bevölkerung bis zur Revolution 1848 gefestigt.

Archive

  • Liechtensteinisches Landesarchiv. Vaduz (LI LA).

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Untertanspatent», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 10.2.2025.