
Urbare (Gültbücher, Rödel, Zinsregister)
Autor: Claudius Gurt | Stand: 31.12.2011
Der aus dem althochdeutschen urberan bzw. mittelhochdeutschen erberen (hervorbringen, Ertrag bringen) abgeleitete Begriff Urbar (latinisiert urbarium) bezeichnet ein für ökonomische, administrative und rechtliche Zwecke angelegtes Güter- und Einkünfteverzeichnis einer Grundherrschaft. Sind die wenigen Urbare aus dem 8.–11. Jahrhundert meist in Form einfacher Listen überliefert, werden sie seit dem 12. Jahrhundert ausführlicher und nehmen ab dem 13. Jahrhundert zahlenmässig stark zu. Gilt dies zunächst v.a. für geistliche Herrschaften, werden Urbare ab dem 14. Jahrhundert auch für die Wirtschaftsführung adliger Herrschaftsträger wichtig. Im Zug der fortschreitenden landesherrlichen Territorialisierungsbestrebungen können Urbare detaillierte Informationen über Umfang, Herkunft, Rechte, Leihe- und Nutzungsformen der verzeichneten Güter, über die darauf lastenden Abgaben und Pflichten in Form von Geld und/oder Naturalzinsen und Frondiensten aufweisen. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts übernahmen öffentliche Grundbücher die Funktion der mit der Abschaffung der Herrschaftsrechte gegenstandslos gewordenen Urbare (im Gegensatz zu Urbaren verzeichnet ein Grundbuch alle Liegenschaften innerhalb einer politischen Verwaltungseinheit, aber keine Einkünfte oder Abgaben). In ihrer Doppelfunktion als mehr oder minder systematische Aufzeichnungen von Gütern und Rechten und daraus resultierenden Einkünften bzw. diesbezüglicher Ansprüche bilden Urbare eine zentrale Quelle für die Verwaltungs-, Wirtschafts-, Rechts- und Sozialgeschichte. Urbare fixieren grundsätzlich Sollzustände aus der Sicht der Herrschaft und widerspiegeln daher als normatives Schriftgut primär die herrschaftlichen Ansprüche und Vorstellungen betr. Besitzumfang, Abgaben und verwaltungsorganisatorische Einteilung.
Für die liechtensteinische Geschichte ist die Überlieferung urbarialer Quellenzeugnisse für das Mittelalter mit wenigen, gewichtigen Ausnahmen dürftig. Mit scana (Schaan), curtis Palazoles (Hof Balzers), essane (Eschen) und evtl. Meilis (Mäls/Mels) werden im churrätischen Reichsgutsurbar (um 842/843) erstmals liechtensteinische Orte erwähnt. Die früheste Nennung von Triesen erscheint in einem auf ca. 1200–30 datierten Zinsrodel des Klosters Pfäfers. Weitere heute liechtensteinisches Gebiet betreffende Aufzeichnungen aus dem letzten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts stammen aus einem Pfäferser Urbar und einem Urbar des Domkapitels Chur. Eine eigenständige Urbarüberlieferung setzt in Liechtenstein zu Beginn des 16. Jahrhunderts mit dem sogenannten Brandisischen Urbar (ca. 1509–17) ein, das die herrschaftlichen Rechte und Besitzungen in der Grafschaft Vaduz verzeichnet. In der Tradition der Herrschaftsurbare stehen auch das ebenfalls die Grafschaft Vaduz betreffende Sulzisch-Hohenemsische Urbar (ca. 1617–19) und das die Herrschaft Schellenberg umfassende Schellenberger Urbar (1698). Die übrigen von der zweiten Hälfte des 16. bis Ende des 18. Jahrhunderts recht zahlreich überlieferten Urbare stammen ausschliesslich aus dem kirchlichen Bereich (Pfarreiurbare).
Quellen
- Kaufvertrag der Herrschaft Schellenberg 1699, bearb. Claudius Gurt, hg. vom Liechtenstein-Institut, Vaduz 1999, S. 85–121.
- Liechtensteinisches Urkundenbuch, Teil I: Von den Anfängen bis zum Tod Bischof Hartmanns von Werdenberg-Sargans-Vaduz 1416, Bd. 4: Aus den Archiven des Fürstentums Liechtenstein, bearb. von Georg Malin, Vaduz 1963/1965 (LUB I/4), S. 247–560.
- Liechtensteinisches Urkundenbuch, Teil I: Von den Anfängen bis zum Tod Bischof Hartmanns von Werdenberg-Sargans-Vaduz 1416, Bd. 1: Aus dem bischöflichen Archiv zu Chur und aus dem Archiv Pfävers in St. Gallen, bearb. von Franz Perret, Vaduz 1948 (LUB I/1), S. 41–45, 66f., 312f., 333–337
Literatur
- Gregor Egloff: Das Urbar als Werkzeug historischer Erinnerung und Legitimation, in: Wirtschaft und Herrschaft, hg. von Thomas Meier und Roger Sablonier, Zürich 1999, S. 371–396.
- Dieter Hägermann: Urbar, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 8 (1997), Sp. 1286–1289.
Zitierweise
<<Autor>>, «Urbare (Gültbücher, Rödel, Zinsregister)», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 16.2.2025.