Verbände

Autor: Wilfried Marxer | Stand: 31.12.2011

Verbände sind Zusammenschlüsse von Personen, Unternehmen, Vereinen oder öffentlichen Körperschaften auf der Basis formaler Mitgliedschaft zum Zweck der organisierten Interessenvertretung. Die Organisationsform reicht vom Verein (der häufigste Fall) bis zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft. Als in der Regel landesweite Interessengruppen versuchen sie, die Öffentlichkeit sowie politische und administrative Institutionen im Sinne des Verbandszwecks zu beeinflussen. Sie können typologisch nach Handlungsfeldern kategorisiert werden, etwa in Verbände aus den Bereichen Wirtschaft und Arbeitswelt, Gesellschaftspolitik und Soziales, Freizeit und Erholung, Religion, Kultur, Wissenschaft oder Umwelt. Abgesehen von vereinzelten Verbänden mit Pflichtmitgliedschaft (z.B. Gewerbe- und Wirtschaftskammer bis 2004) versuchen sie, durch das Angebot selektiver Anreize (Beratung, Rechtsvertretung, Weiterbildung, gegenseitige Hilfe usw.) einen hohen Organisationsgrad und dadurch Einfluss zu erreichen.

Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entwickelte sich in Liechtenstein ein lokales Vereinswesen, das durch die Vereinsfreiheit der Verfassung von 1862 geschützt war (→ Vereine). Daraus folgten in zeitlichem Abstand Verbandsgründungen, so etwa 1885 der Landwirtschaftliche Verein. Die Zahl und Mitgliederstärke der Verbände hat im Verlauf des 20. Jahrhunderts im Gleichschritt mit der wirtschaftlichen Entwicklung, der gesellschaftlichen Ausdifferenzierung, der Interessendiversifizierung und neuen Herausforderungen – etwa im Bereich der Ökologie – kontinuierlich zugenommen. Ihre jeweilige Gründungszeit ist ein Spiegelbild der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung Liechtensteins.

Verbände spielen in Ergänzung zu und teilweise in personeller Verflechtung mit den Parteien eine wichtige Rolle in der Interessenbündelung, der politischen Kommunikation und im Vollzug von staatlichen Entscheidungen. Inwieweit Verbände illegitimerweise zu viel Macht ausüben (Verbändestaat) oder aber eine willkommene bis notwendige Vermittlungsinstanz in der Demokratie darstellen (→ Konkordanz), wird kontrovers beurteilt.

Verbände verfolgen ihre Interessen durch interne Aktivitäten (z.B. Information, Empfehlungen, Standards), Öffentlichkeitsarbeit (Stellungnahmen, Aktionen, Zeitschriften usw.), direkte Teilnahme am politischen Prozess (Vernehmlassungen, Petitionen, Referenden und Initiativen, Beschwerden, Lobbying, Landtagsmandate usw.) oder durch Aktivitäten gegenüber ausländischen Stellen (z.B. Informationstätigkeit, Kooperationen, Mitgliedschaften). Am einflussreichsten agieren Verbände, die bedeutende Wirtschaftssektoren repräsentieren (z.B. Industrie- und Handelskammer, Bankenverband, Verband der Finanzdienstleister), eine grosse Mitgliederbasis aufweisen (z.B. Sportverbände), besonders referendumsfähig sind (Wirtschaftskammer Liechtenstein für Gewerbe, Handel und Dienstleistung), über ein gesetzliches Verbandsbeschwerderecht verfügen (Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz, Verkehrsclub für das Fürstentum Liechtenstein) oder bedingt durch ihre Zielsetzung (z.B. soziale Institutionen) oder ihre kulturelle Tradition (kirchliche Institutionen) besondere öffentliche Aufmerksamkeit und Akzeptanz geniessen oder durch personelle Verflechtung mit dem politischen System Einfluss nehmen können. Dabei haben im Verlauf der Zeit viele Verbände professionelle Strukturen herausgebildet.

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Verbände», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 8.2.2025.