Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMR)

Autor: Cornelius Goop | Stand: 17.9.2024

Der Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMR) ist eine am 10. Dezember 2016 gegründete unabhängige, weisungsungebundene, eigenverantwortliche und gemeinnützige Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) im Sinne der 1993 von den Vereinten Nationen definierten «Pariser Prinzipien». Zweck des VMR ist der Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Liechtenstein (→ Grundrechte). Seine Organisation und Tätigkeit sind im Gesetz über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMRG) von 2016 geregelt.

Der Gründung des VMR gingen der schrittweise Abbau der Stabsstelle für Chancengleichheit der Regierung ab 2008 und damit zusammenhängende Petitionen des Frauennetzes Liechtenstein (2013) und 25 liechtensteinischer Nichtregierungsorganisationen (2015) an den Landtag voraus. Hinzu kamen verschiedene Empfehlungen der Vereinten Nationen und des Europarats zur Schaffung einer solchen Institution. In Zusammenhang mit der Errichtung des gemeinnützigen Vereins wurde eine Verwaltungsreform durchgeführt und die Aufgaben der staatlichen Gleichstellungs- und der Integrationskommission an den VMR übertragen. Ausserdem wurde die 2010 vom Landtag geschaffene Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche (OSKJ) in den VMR integriert. 2024 übernahm er auch die Funktion der unabhängigen Monitoring-Stelle unter der UN-Behindertenrechtskonvention.

Das Mandat des VMR ist breit definiert. Es umfasst die Beratung von Behörden und Privaten in Menschenrechtsfragen, die Unterstützung von Opfern von Menschenrechtsverletzungen, die Information der Öffentlichkeit über die Menschenrechtslage im Inland, die Durchführung von Untersuchungen und die Empfehlung von geeigneten Massnahmen an Behörden und Private, die Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen und zur Ratifikation internationaler Übereinkommen sowie die Förderung des Dialogs und der nationalen wie internationalen Zusammenarbeit mit menschenrechtsrelevanten Stellen. Der VMR kann sich mit Einwilligung eines Opfers einer Menschenrechtsverletzung entweder im Namen des Opfers oder zu seiner Unterstützung an Gerichts- und Verwaltungsverfahren beteiligen. Ein allgemeines Verbandsbeschwerderecht wurde ihm vom Landtag jedoch nicht zugestanden.

Der VMR besitzt eine ständige Geschäftsstelle und finanziert sich durch Beiträge des Staates, Mitgliederbeiträge, private Spenden sowie Erträge aus eigenen Leistungen. Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die sich beruflich oder ehrenamtlich für den Schutz und die Förderung von Menschenrechten einsetzen.

Jährlich verzeichnen der VMR und die OSKJ rund 50 individuelle Konsultationen zu Menschenrechtsfragen. In seinem jährlichen Monitoringbericht dokumentiert der Verein die Menschenrechtslage in Liechtenstein, darunter in den Bereichen Freiheitsrechte und Rechtsstaatlichkeit, Kinderrechte, Gleichstellung, Migration und Integration, Rechte von Menschen mit Behinderung sowie LGBTQIA+-Rechte.

Quellen

Externe Links

Zitierweise

<<Autor>>, «Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMR)», Stand: 17.9.2024, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 16.2.2025.