
Vereinte Nationen (UNO)
Autor: Roland Marxer | Stand: 31.12.2011
Die UNO (United Nations Organization) wurde kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs am 26.6.1945 in San Francisco als Nachfolgeorganisation des Völkerbunds gegründet; die UN-Charta trat am 24.10.1945 in Kraft. Die 51 Gründungsstaaten verpflichteten sich, den Weltfrieden durch internationale Zusammenarbeit und ein System kollektiver Sicherheit zu erhalten. Heute ist die UNO eine weltumspannende internationale Organisation mit 191 Mitgliedsstaaten.
Liechtenstein wurde am 18.9.1990 per Akklamation als 160. (und damals kleinstes) Mitglied in die UNO aufgenommen, nachdem der Landtag den Beitritt am 13.12.1989 einstimmig gebilligt hatte. Der liechtensteinische Beitritt traf international kaum auf Widerstand (im Gegensatz etwa zum Völkerbund 1920). Im Innern mussten die Befürworter mit Argumenten wie der Absicherung der Souveränität, der Bekundung internationaler Solidarität und dem Schutz des Kleinen durch das Völkerrecht Überzeugungsarbeit leisten. Der Beitritt zu internationalen Organisationen unterlag damals nicht dem Referendum.
Die liechtensteinischen Delegationen nehmen unter Federführung der Ständigen Missionen am Hauptsitz in New York sowie in Genf und Wien aktiv an den Arbeiten der UNO teil. Bereits vor dem Beitritt zur Gesamtorganisation gehörte Liechtenstein einer Reihe von Sonderorganisationen und Organen der UNO an, so seit 1950 dem Internationalen Gerichtshof (IGH), seit 1962 dem Weltpostverein (UPU), seit 1963 der Internationalen Fernmeldeunion (UIT), seit 1964 der Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD), seit 1968 der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und seit 1972 der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO); 1990 erfolgte der Beitritt zur Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE).
Liechtenstein setzte in seiner UNO-Mitarbeit besonders drei Prioritäten: 1. Im Menschenrechtsbereich konzentriert es seine Bemühungen seit dem Beginn auf die Arbeiten des 3. Ausschusses der Generalversammlung, der sich mit Menschenrechten sowie mit sozialen und humanitären Fragen befasst, sowie auf die UNO-Menschenrechtskommission in Genf. Die 1993 von Liechtenstein eingebrachte Initiative über die effektive Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts hat zum glaubwürdigen Engagement Liechtensteins im Menschenrechtsbereich beigetragen. 2. In engem Zusammenhang damit stehen die Aktivitäten zur Stärkung des Völkerrechts. So war die liechtensteinische Delegation u.a. an der Erarbeitung des Statuts für einen Internationalen Strafgerichtshof beteiligt (seit 2002 ist Liechtenstein Vertragspartei des Statuts). 3. In der humanitären Zusammenarbeit unterstützt Liechtenstein als aktives Mitglied die «Humanitarian Liaison Working Group», eine Gruppe von Geberländern, welche die Arbeiten des Büros für die Koordination humanitärer Angelegenheiten (OCHA) begleitet. Zudem leistet Liechtenstein regelmässig freiwillige Beitragszahlungen an Hilfsorganisationen wie das UNO-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) und das UNO-Kinderhilfswerk (UNICEF).
Literatur
- Ziele und Prioritäten der liechtensteinischen Aussenpolitik, hg. von der Regierung des Fürstentums Liechtenstein, 2008, S. 88–93.
- David Beattie: Liechtenstein. Geschichte & Gegenwart, Triesen 2005, S. 176–181.
- Günther Unser: Die UNO. Aufgaben, Strukturen, Politik, München 72004.
- Arno Waschkuhn: Politisches System Liechtensteins. Kontinuität und Wandel, Vaduz 1994 (= Liechtenstein Politische Schriften, Bd. 18), S. 69–75.
- Nikolaus von Liechtenstein, Norbert Jansen: Liechtenstein und die Vereinten Nationen, Vaduz 1991.
- Der Beitritt Liechtensteins zu den Vereinten Nationen, hg. von der Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Vaduz 1991.
Medien

ZUR VERTIEFUNG
Liechtenstein tritt der UNO bei, 1990

Zitierweise
<<Autor>>, «Vereinte Nationen (UNO)», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 10.2.2025.