Vermessung

Autor: Redaktion | Stand: 31.12.2011

Aufgabe der Vermessung ist die Herstellung und Aktualisierung der für Staat und Wirtschaft notwendigen Kartenwerke (→ Kartografie) und die Anlage von Grundstücksdatenbanken (→ Grundbuch). Diesen Zwecken dienen die Landesvermessung (systematische Vermessung des Staatsgebiets) und die Katastervermessung (Beschaffung der zur Registrierung von Grund und Boden notwendigen Daten).

Das Grundbuch 1809 wurde nicht auf der Grundlage einer Vermessung, sondern eines Bodenwertkatasters angelegt. Die erste exakt vermessene Karte entstand in Liechtenstein 1819 im Zusammenhang mit der Rheinkorrektion. Weitere Vermessungen betrafen 1854 die Gemeinde Balzers sowie 1855–59 die liechtensteinischen Wälder. Zur schon 1840 beschlossenen ersten Landesvermessung und Einführung eines neuen Katasters (heute als «Altkataster» bezeichnet) kam es erst nach dem Erlass des Gesetzes betreffend die Landesvermessung von 1865. Diese 1865–71 von Peter Rheinberger und Alois Schauer durchgeführte Vermessung diente v.a. der Umsetzung des neuen Steuergesetzes von 1865. 1871–1902 aktualisierte der jeweilige Landestechniker den Altkataster, danach der jeweilige Landesgeometer, ab 1968 die Vermessungsabteilung des Bauamts und seit 1996 aktualisieren ihn private Geometerbüros. Der im Massstab 1: 2000 angelegte Altkataster war kaum nachführbar. Aus diesem Grund wurden 1964–67 (Oberland) und 1970–72 (Unterland) anhand von fotogrammetrischen Luftaufnahmen als provisorische Nachführungsunterlage Pläne im Massstab 1: 1000 erstellt.

Da der Altkataster zudem den Anforderungen an Genauigkeit und Zuverlässigkeit nicht genügte, hatte Liechtenstein bereits 1937 mit der Schweiz vereinbart, eine Grundbuchvermessung gemäss den schweizerischen Richtlinien sowie einen Übersichtsplan einzuführen. Die Schweiz übernahm die Oberleitung sowie die Verifikation für das liechtensteinische Vermessungswesen und 1937–38 wurde das Land an das schweizerische Triangulationsnetz angeschlossen. 1943 und 1947 wurden mithilfe von fotogrammetrischen Flugaufnahmen und ergänzenden Messtischaufnahmen erstellte Übersichtspläne im Massstab 1 : 10 000 herausgegeben (1967, 1979, 1982 und 1988 erneuert und nachgeführt). Die rechtliche Grundlage der Grundbuchvermessung bildeten ein neues Vermessungsgesetz (1945), eine ergänzende Verordnung (1946) und ein Reglement zur Nachführung (1951). Die bis in die Gegenwart fortgesetzten Neuvermessungen weisen entsprechend ihrem Alter und dem Fortschritt des Vermessungswesens unterschiedliche Qualitätsstandards auf.

1993 führte die Schweiz eine neue Vermessungsverordnung ein, anhand der seither auch in Liechtenstein die Vermessungen erstellt und nachgeführt werden. 2005 erfolgte die rechtliche Anpassung an diese Änderung. Die Grundbuchvermessung wird nun als Amtliche Vermessung bezeichnet und bildet als zusätzliche Aufgabe die Grundlage für ein digitales Landinformationssystem. Bis ca. 2015 sollen der Altkataster endgültig abgelöst und die alten Grundbuchvermessungen dem neuen Stand der Technik angepasst sein.

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Vermessung», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 7.2.2025.