Vernehmlassung

Autor: Wilfried Marxer | Stand: 31.12.2011

Rechtlich ist die Vernehmlassung ein Vorgang zur Klärung von Sachverhalten oder zur Vorbereitung von Entscheidungen, etwa das Parteiengehör nach Landesverwaltungspflegegesetz oder die Einholung von Stellungnahmen der Gemeinden in Steuerfragen (Steuergesetz). Politisch wird unter dem Vernehmlassungsverfahren die (unverbindliche) Einholung von Stellungnahmen zu Gesetzesvorlagen oder anderen wichtigen Vorhaben verstanden, auch wenn dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Adressaten sind je nach Sachverhalt Parteien, Gemeinden, Verbände, Vereine, involvierte Amtsstellen und Gerichte sowie regelmässig der Rechtsdienst der Regierung. Es können sich auch Einzelpersonen an der Vernehmlassung beteiligen. Die Vernehmlassung soll zu einer Verbesserung und breiteren Abstützung von Vorlagen führen, womit auch die Gefahr eines Referendums reduziert wird. Die Stellungnahmen aus der Vernehmlassung werden in der Regel in die Berichte und Anträge der Regierung zuhanden des Landtags eingearbeitet.

Literatur

  • Arno Waschkuhn: Politisches System Liechtensteins. Kontinuität und Wandel, Vaduz 1994 (= Liechtenstein Politische Schriften, Bd. 18), S. 297–299.
  • Hilmar Hoch: Verfassung- und Gesetzgebung, in: Die liechtensteinische Verfassung 1921, Hg. G. Batliner, Vaduz 1994, (= Liechtenstein Politische Schriften, Bd. 21), S. 201–229, bes. S. 217f
  • Michael Ritter: Die Organisation des Gesetzgebungsverfahrens in Liechtenstein, in: Liechtensteinische Juristen-Zeitung, Jg. 12 (1991), S. 71–77.

Zitierweise

<<Autor>>, «Vernehmlassung», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <https://historisches-lexikon.li/Vernehmlassung>, abgerufen am 10.2.2025.