
Verpfründung
Autor: Fabian Frommelt | Stand: 31.12.2011
Die Verpfründung ist die vertragliche Übertragung des Gesamtvermögens oder von Vermögensteilen eines Pfründners an einen Pfrundgeber, welcher sich im Gegenzug verpflichtet, dem Pfründner lebenslang Unterhalt (Wohnung, Nahrung, Kleidung) sowie Pflege zu gewähren und die Bestattungskosten zu tragen (Laienpfründe). Wie die Leibrente war der Verpfründungsvertrag attraktiv für die Pfrundgeber (meist Klöster oder Spitäler, aber auch Privatpersonen), für die das Risiko in der unbekannten Lebensdauer des Pfründners lag. Vor dem Entstehen staatlicher oder privater Sozialfürsorgeeinrichtungen hatte die Verpfründung auch in Liechtenstein einige Bedeutung für die individuelle Absicherung bei Alter und Krankheit; sie stand allerdings nur Personen mit dem dafür notwendigen Vermögen offen. 1593 verpfründete sich z.B. Ulrich Glarner aus Mauren zunächst bei einer Familie in Tisis (Vorarlberg), die jedoch den Pfründner schon 1594 auf dessen Wunsch an das Priorat St. Johann in Feldkirch abtrat. Ulrich von Richenstein hatte 1397 dem Kloster Pfäfers nicht nur sein Vermögen, sondern auch sich selbst übergeben: Als sogenannter Oblate trat er in ein Hörigkeitsverhältnis zum Kloster, das ihm dafür Unterhalt und Schutz gewährte. Aus dem späten 18. und frühen 19. Jahrhundert liegen diverse Verpfründungsverträge vor. Sie wurden häufig zwischen Familienangehörigen (Eltern und Kindern, Geschwistern usw.) geschlossen.
Archive
- Liechtensteinisches Landesarchiv, Vaduz (LI LA).
Quellen
- Liechtensteinisches Urkundenbuch, Teil II: Die Herrschaftszeit der Freiherren von Brandis, 1416–1510, bearb. von Claudius Gurt (LUB II digital).
- Liechtensteinisches Urkundenbuch, Teil I: Von den Anfängen bis zum Tod Bischof Hartmanns von Werdenberg-Sargans-Vaduz 1416, Bd. 1: Aus dem bischöflichen Archiv zu Chur und aus dem Archiv Pfävers in St. Gallen, bearb. von Franz Perret, Vaduz 1948 (LUB I/1), S. 397–403, 418–446.
Literatur
- Hans-Jürgen Becker: Oblatio Puerorum, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 3 (1994), Sp. 1170f.
- Hans-Jürgen Becker: Laienpfründe, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 2 (1978), Sp. 1353–1355
- Johann Baptist Büchel: Bilder aus der Geschichte von Mauren, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 16 (1916), S. 11f.
Zitierweise
<<Autor>>, «Verpfründung», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 7.2.2025.