
Viehseuchen
Autor: Bernd Marquardt | Stand: 31.12.2011
Vorindustrielle Agrarkulturen standen unter einem doppelten epidemiologischen Risiko: Einmal waren sie Seuchen ausgesetzt, die wie die Pest (1348– 1679) die menschliche Bevölkerung unmittelbar befielen, zum anderen aber auch tödlichen Krankheiten von hoher Ausbreitungsgeschwindigkeit, welche den bäuerlichen Nutztierbestand dahinrafften, was mittelbar über Versorgungsengpässe und Hungersnöte ebenfalls den Menschen schädigte. Beide Seuchentypen gingen aus dem für bäuerliche Gesellschaften typischen engen Zusammenleben von Tier und Tier bzw. Tier und Mensch hervor, was für die Mutation und Ausbreitung von Erregern ideale Bedingungen schuf. Beachtenswert ist das Phänomen des Überspringens über die Artengrenzen: Die meisten der den Menschen dahinraffenden Seuchen des vorindustriellen Zeitalters inklusive der Pest müssen nach heutigem Erkenntnisstand als mutierte Viehseuchen gelten. Das Seuchenrisiko stieg markant an, sobald die bäuerliche Besiedlung eine kritische Dichte in der Nähe der ökologischen Tragfähigkeitsgrenzen erreicht hatte, wie es in Mitteleuropa mit dem Abschluss des hochmittelalterlichen Landesausbaus um 1300 der Fall war. Auch durch einen weitläufigen Viehhandel konnten Viehseuchen verbreitet werden.
Eine Massnahme zur Bekämpfung von Viehseuchen bestand darin, Ansteckungen zu verhindern, indem für verseuchtes Vieh Verkaufsverbote erlassen wurden. 1442 verständigten Ammann und Rat von Feldkirch den Bürgermeister und den Rat von St. Gallen über ein solches Verbot nach dem Ausbruch einer tödlich verlaufenden Viehseuche am Eschnerberg und zu beiden Seiten des Rheins. Aus Anlass von Viehseuchen verfügte Grenzsperren waren für die auf den Viehexport angewiesenen liechtensteinischen Bauern eine grosse Belastung. Auch war die Alpung von liechtensteinischem Vieh auf den vorarlbergischen und bündnerischen Alpen nicht mehr möglich. Waren die Grenzsperren bis weit ins 19. Jahrhundert von den einzelnen Staaten ohne Absprachen mit ihren Nachbarn vorgenommene Massnahmen, fanden sie mit den Viehseuchenabkommen Liechtensteins mit seinen Nachbarn Österreich-Ungarn und Schweiz 1883, 1890 und 1906 eine völkervertragsrechtliche Grundlage. Seither bildete sich das Viehseuchenrecht in einer europaweiten Parallelität heraus. Erstens regelte es die Vorbeugung, etwa durch Impfungen und Untersuchungen. Zweitens enthielt es Bestimmungen zum Schutz des Menschen und der Tierbestände bei tatsächlich ausgebrochenen Seuchen, besonders durch Freilaufverbote und Quarantänemassnahmen sowie zwangsweise Tiertötungen und Handelsverbote. 1966 erging ein liechtensteinisches Gesetz über die Bekämpfung von Tierseuchen, das sich allerdings auf den finanziellen Ausgleich von Seuchenschäden aus staatlichen Haushaltsmitteln konzentrierte.
Bei der Behandlung des erkrankten Viehs nahm der Bauer zumeist Zuflucht zu Bittgebeten, Prozessionen, abergläubischen Handlungen und Quacksalbern. So wurde 1782 eine Pferdekrankheit in Gamprin durch Bittgesänge und ein zwölfstündiges Gebet bekämpft. 1809 übte mit Josef Heeb erstmals ein Tierarzt seinen Beruf in Liechtenstein aus, 1815 ersuchte ein zweiter Tierarzt in Liechtenstein um die Bewilligung zur Ausübung seines Berufs. 1838 stellte das Land Christoph Wanger als Landestierarzt an und sorgte so für eine fachkundige medizinische Betreuung der Tierbestände in Liechtenstein.
Grundsätzlich war der Viehseuchenschutz des 20. Jahrhunderts erfolgreich. Nachdem periodisch wiederkehrende Viehseuchen bis zum Zweiten Weltkrieg eine gängige Erfahrung geblieben waren, wurde in der Folge ein derart hohes internationales Schutzniveau erreicht, dass Liechtenstein seit 1964 als seuchenfrei gelten konnte. Schubweise grassierte in den 1960er Jahren bis in die späten 1980er Jahre in Liechtenstein die Tollwut (silvatische Tollwut oder Fuchstollwut), welche in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre durch wiederholte Schluckimpfungskampagnen (zuerst präparierte Hühnerköpfe, dann Impfköder in Form von gepressten Tiermehlködern) ausgerottet werden konnte. Freilich bleiben immer wieder neu auftretende Erregermutationen wie die 2005 in das weltweite Bewusstsein rückende Vogelgrippe eine ernstzunehmende Bedrohung.
Archive
- Liechtensteinisches Landesarchiv, Vaduz (LI LA).
Quellen
- Liechtensteinisches Urkundenbuch, Teil II: Die Herrschaftszeit der Freiherren von Brandis, 1416–1510, bearb. von Claudius Gurt (LUB II digital).
- Chronik des Johann Georg Helbert aus Eschen, hg. von der Gemeinde Eschen und vom Liechtensteinischen Landesmuseum/Norbert W. Hasler, Redaktion: Arthur Brunhart in Zusammenarbeit mit Rainer Wilflinger und Jürgen Schindler, 2 Bände: Faksimile und Transkription, Vaduz 2006, S. 60f., 86, 222f., 252, 257f.
Literatur
- William H. McNeill: Plagues and People, Cambridge 1998 (= The Review of politics Bd. 39).
- Josef Büchel: Geschichte der Gemeinde Triesen, hg. von der Gemeinde Triesen, Bd. 1, Triesen 1989, 379f.
- Alois Ospelt: Wirtschaftsgeschichte des Fürstentums Liechtenstein im 19. Jahrhundert. Von den napoleonischen Kriegen bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 72 (1972), S. 5–423, hier S. 187f., 205f.
Medien

Zitierweise
<<Autor>>, «Viehseuchen», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 14.2.2025.