
Visitation
Autor: Franz Näscher | Stand: 31.12.2011
Visitation, von lateinisch visitatio (Besuch), bedeutet im kirchlichen Bereich die vom Reformkonzil von Trient (1545– 1563) geforderte Pflicht des Bischofs, wie in früheren Jahrhunderten regelmässig die Pfarreien und Seelsorger zu besuchen, dabei die Seelsorger zu prüfen und die Ausstattung von Pfarrkirche und Kapellen mit den liturgischen Geräten, den Gottesdienst, die Sonntagsheiligung, den Sakramentenempfang usw. zu begutachten. Im Gebiet des heutigen Fürstentums Liechtenstein, das zum Bistum Chur gehörte, fand 1595 die erste Visitation statt. Die nächsten Visitationen erfolgten in unregelmässigen Abständen meist mit der Firmspendung. Die Visitationsprotokolle sind eine interessante Quelle für Kirchendisziplin und Volksfrömmigkeit und allgemein für die kirchlichen, sozialen und schulischen Verhältnisse. Gemäss Kirchenrecht von 1983 (Can. 396 § 1) ist der Bischof «verpflichtet, die Diözese ganz oder zum Teil jährlich zu visitieren, und zwar so, dass er alle fünf Jahre die gesamte Diözese visitiert hat, sei es persönlich» oder durch einen von ihm beauftragten Vertreter.
Archive
- Bischöfliches Archiv Chur (BAC).
Literatur
- Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. 10: Thomaschristen bis Zytomyr, Freiburg im Breisgau 32001, S. 816–820.
- Albert Fischer:Reformatio und Restitutio. Das Bistum Chur im Zeitalter der tridentinischen Glaubenserneuerung. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte der Priesterausbildung und Pastoralreform (1601–1661), Zürich 2000, bes. S. 540–542, 664.
Zitierweise
<<Autor>>, «Visitation», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 8.2.2025.