
Volkszählung
Autor: Paul Vogt | Stand: 31.12.2011
Volkszählungen werden in einem bestimmten Jahresrhythmus auf der Grundlage von Erhebungen in den Haushalten vorgenommen. Ziel sind statistisch auswertbare, vergleichbare Daten zu Grösse und Struktur der Bevölkerung.
Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts bestand für die liechtensteinische Obrigkeit keine Veranlassung, genaue Volkszählungen vorzunehmen. Dies änderte sich mit der Aufnahme in den Rheinbund (1806) und in den Deutschen Bund (1815), als die Bevölkerungsgrösse zur Bestimmung des Militärkontingents (→ Militär) ermittelt werden musste. Für die vorstatistische Zeit sind daher nur wenige und unzuverlässige Angaben zu finden. Die Bevölkerungszahlen von 1784, 1789 und 1806 erweisen sich als zu tief, da sie nur durch eine massive Zuwanderung von Personen in diesem Zeitraum erklärt werden könnten. Erst die Erhebungen von 1812 und 1815 liefern realistische Zahlen, während die Volkszählung von 1818 wieder zu tiefe Ergebnisse enthält. Liechtenstein war ab 1852 aufgrund des Zollvertrags mit Österreich verpflichtet, zur Ermittlung des liechtensteinischen Anteils an den Zolleinnahmen alle drei Jahre eine Volkszählung durchzuführen, kam dieser Verpflichtung aber nicht nach.
Die Volkszählungen liefern Zahlen sowohl für das ganze Land wie auch für die einzelnen Gemeinden. Bereits 1812 und 1815 waren Angaben zu Geschlecht, Alter und Zivilstand enthalten; für die Bevölkerungsgrösse wurde nur die Gesamtzahl «der an- und abwesenden Inländer» erfasst. Von 1852 bis 1921 erhob man zusätzlich Religion, Beruf und Aufenthalt der liechtensteinischen Staatsangehörigen sowie die Zahl der Ausländer. Bei den Angaben zu Alter und Beruf wurden die Geschlechter unterschiedlich behandelt. Bis 1921 nahmen der Ortsvorsteher und der Ortspfarrer die Zählungen vor. Die Ergebnisse wurden mangelhaft aufbereitet und sind daher nicht durchweg zuverlässig; neben dem Erhebungszweck (Bestimmung der Grösse des Truppenkontingents oder des liechtensteinischen Anteils an den Zolleinnahmen) sind auch methodische Probleme (unklare Begriffe) zu erwähnen. Diese führte teilweise zur Publikation falscher Zahlen. An Originaldokumenten sind mit Ausnahme der Volkszählungen von 1812 und 1815 nur noch die sogenannten Landessummarien erhalten.
Seit 1930 wurden die Volkszählungen im Zehnjahresrhythmus (Ausnahme: 1941 statt 1940) nach dem schweizerischen System vorgenommen und wird die gesamte Bevölkerung in gleicher Weise erfasst. Die Befragten füllen die Fragebogen selbst aus, die Datenaufbereitung erfolgte bis 2000 durch das Eidgenössische Amt für Statistik (bzw. Bundesamt für Statistik). In Liechtenstein ist das Amt für Statistik zuständig (→ Landesverwaltung). Die Erhebung entwickelte sich von einer einfachen Aufnahme des Bevölkerungsbestands zur Strukturerhebung, welche demografische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Daten miteinander verknüpft. Ab 2010 wird der Erhebungsrhythmus von zehn auf fünf Jahre verkürzt; soweit möglich werden Registerdaten genutzt. Im Unterschied zur Schweiz wird an einer Erfassung der Daten auf Gemeindeebene festgehalten.
Archive
- Liechtensteinisches Landarchiv, Vaduz (LI LA) (Landessummarien).
Quellen
- Volkszählungen 1941–2000, Hg. Regierung, Amt für Statistik, Amt für Volkswirtschaft, 1945–.
- Fürstentum Liechtenstein. Wohnbevölkerung – Volkszählungen 1812–1930, Hg. Amt für Statistik, 1962 (21985).
- Alois Ospelt: Wirtschaftsgeschichte des Fürstentums Liechtenstein im 19. Jahrhundert. Anhang, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 72 (1972)/Supplementband.
Literatur
- Alois Ospelt: Wirtschaftsgeschichte des Fürstentums Liechtenstein im 19. Jahrhundert. Von den napoleonischen Kriegen bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 72 (1972), S. 5–423, hier S. 45–47.
Zitierweise
<<Autor>>, «Volkszählung», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 7.2.2025.